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"Die
Herstellung
und
Vernutzung
menschlicher
Embryonen
als
Rohstoff
überschreitet
eine
ethische
Grenze",
heißt
es
in
einer
Stellungnahme
von
Experten
der
Enquête-Kommission
des
Bundestags
mit
dem
Titel
"Recht
und
Ethik
der
modernen
Medizin".
Solche
Erklärungen,
Warnungen,
Gefahren-
und
Risikobeschwörungen
sind
zum
Standard
bioethischer
Beobachtungen
geworden,
die
zwar
die
Grenze
markieren,
aber
den
dahinter
liegenden
Bereich
nur
höchst
fragmentarisch
zu
konkretisieren
vermögen.
Der
gesellschaftliche
Existenzmodus
der
Bioethik
scheint
nicht
zuletzt
der
Appell
zu
sein,
während
die
Gesellschaft
auf
universalistische,
mithin
endgültige
Kategorien
hofft.
Nun
hat
sich
der
(ehemalige)
Kulturstaatsminister
Nida-Rümelin
im
Berliner
"Tagesspiegel"
zum
brisanten
Thema
kategorial
geäußert
und
bereits
dieser
Umstand
verdeutlicht,
dass
der
gentechnologische
Explosivstoff
längst
die
inneren
Zirkel
der
Bioethikkommissionen
verlassen
hat
und
zur
drängenden
Agenda
einer
moralisch
verunsicherten
Gesellschaft
und
ihrer
Politiker
wird.
Nida-Rümelin
argumentiert
"hypothetisch"
gegen
das
Klonen
von
Embryonen,
weil
die
gegenwärtige
Gesellschaft
moralisch
unreif
sei,
um
sich
diese
Praxis
erlauben
zu
können.
Nun
haben
die
uns
bekannten
historischen
Gesellschaften
bisher
wenig
Zeit
darauf
verwendet,
vor
dem
Spiel
mit
dem
Feuer
erst
die
moralische
Reife
einkehren
zu
lassen.
Aber
vielleicht
kommt
ja
diesmal
alles
anders.
Kategoriale
Argumente
vermag
der
praktische
Philosoph
Nida-Rümelin
aber
schlussendlich
auch
nicht
zu
finden,
um
die
Vermehrung
von
Stammzellen
zu
verbieten.
Allein
die
unhintergehbare
Menschenwürde
könne
einer
solchen
Biopraxis
Einhalt
gebieten,
aber
diese
sei
eben
nicht
betroffen:
"Die
Achtung
der
Menschenwürde
ist
dort
angebracht,
wo
die
Voraussetzungen
erfüllt
sind,
dass
ein
menschliches
Wesen
entwürdigt
werde,
ihm
seine
Selbstachtung
genommen
werden
kann".
Da
nun
ein
Embryo
nicht
der
Selbstachtung
fähig
sei,
könne
das
Klonen
eines
Embryos
auch
nicht
seine
Menschenwürde
beschädigen.
Der
kollektive
Aufschrei
ob
dieser
Äußerung
verwundert
wenig.
Sofort
wurde
Nida-Rümelin
von
Ärzteverbänden,
Juristen
und
Deutscher
Bischofskonferenz
abgewatscht
und
Oppositionspolitiker
bescheinigten
dem
kultivierten
Feingeist
gar,
eine
"Kultur
des
Todes"
zu
begründen,
ja
sich
zum
"Steigbügelhalter
von
Eugenikern
und
Gen-Euphorikern"
zu
machen.
Auch
Nida-Rümelins
Nachjustierung
seiner
biophilosophischen
Keckheit
half
da
wenig.
Er
habe
doch
lediglich
haltbare
Einwände
gegen
das
therapeutische
Klonen
gesucht,
die
eben
nicht
in
der
Begründung
gefunden
werden
könnten,
Embryonen
seien
bereits
Träger
menschlicher
Würde.
Anderenfalls
wäre
ja
auch
die
Regelung
straffreier
Abtreibung
in
Deutschland
mit
legalisiertem
Mord
gleichzusetzen.
Nida-Rümelins
Versuch,
sich
im
Kultursalon
als
Biosoph
vorzustellen,
mag
als
gescheitert
angesehen
werden.
Indes
hat
aber
auch
der
im
"richtigen
Lager"
stehende
Ludger
Honnefelder
wohl
unangefochten
die
Selbstbestimmung
-
neben
der
Bindung
an
einen
Krankheitsbegriff
-
als
notwendige
Grenzlegitimation
der
Gentechnologie
benannt.
Die
Ineinssetzung
von
Menschenwürde
und
Selbstachtung
trifft
wohl
den
Regelfall,
eine
kategorial
unverbrüchliche
Beziehung
gehen
beide
Momente
aber
nicht
ein.
Eine
kasuistisch
befriedigende
Ethik,
die
allen
Grenzzuständen
des
Menschlichen
gerecht
wird,
bleibt
auf
der
Strecke.
Menschen,
denen
etwa
die
Selbstachtung
auf
Grund
von
Krankheit
und
anderen
Widrigkeiten
abhanden
kommt
oder
nicht
mehr
bewusst
ist,
sind
nicht
weniger
schützenswert.
Nida-Rümelins
Argument
ist
mithin
töricht,
weil
es
politisch
nach
Selektion
riecht
und
im
deutschen
Diskursbetrieb
sofort
dahinter
das
Schreckgespenst
der
"Rampe"
aufscheint
-
auch
wenn
die
Anfeindungen
gegenüber
dem
Kulturstaatsminister,
der
selbst
persönlich
unverdächtig
ist,
ihrerseits
nicht
den
Geist
atmen,
dem
sie
vordergründig
zu
folgen
scheinen.
Es
könnte,
mit
Niklas
Luhmann
gesprochen,
wohl
so
sein,
dass
die
Gesellschaft
sich
unter
dem
Namen
Ethik
ein
Beruhigungsmittel
verschreibt,
während
die
Moralisten
bereits
Amok
laufen
oder
sich
jedenfalls
überstimuliert
nicht
auf
den
Linien
bewegen,
auf
denen
Verhalten
zur
Problemlösung
beitragen
könnte.
Of
Mice
and
Men:
Therapeutisches
Klonen
Das
therapeutische
Klonen
ist
denen
ein
Prinzip
Hoffnung,
die
glauben,
dass
Stammzellen
Patienten
eingepflanzt
werden
können,
die
anderenfalls
mit
irreparabel
lädierten
Körperfunktionen
leben
müssten.
Stammzellen
übernehmen
dabei
die
Rolle
des
Jokers,
werden
zu
Ersatzteillagern,
die
alle
Gewebetypen
des
Körpers
nachbilden
können.
Ob
das,
was
bereits
bei
Mäusen
funktionierte,
auch
beim
Menschen
gelingt,
ist
indes
offen.
Hier
setzen
die
Kritiker
ein,
die
das
Prinzip
Hoffnung
verwerfen,
weil
die
angekündigten
Effekte
rein
spekulativer
Natur
seien.
Daher
sei
die
wissenschaftliche
Grundlage
für
eine
angemessene
Nutzen-Risiken-Abwägung
nicht
gegeben.
Wer
das
Argument
-
isoliert
betrachtet
-
ernst
nimmt,
muss
aber
schließlich
jedes
Forschungsinteresse
zurückweisen,
da
das
Beschreiten
von
Irrwegen
und
Seitenwegen
nicht
nur
das
Forschungsparadigma
selbst
erfüllt,
sondern
risikoarme
Forschungszweige
sich,
evolutionär
betrachtet,
immer
weiter
reduzieren.
Die
eingangs
genannte
Expertenkommission
arbeitet
zudem
mit
dem
typischen
"slippery
slope"-Weiterungsargument:
Die
Technologie,
die
im
Falle
des
so
genannten
therapeutischen
Klonens
zum
Einsatz
kommt,
könne
auch
für
das
reproduktive
Klonen
verwendet
werden,
d.h.,
um
eine
genetische
Kopie
eines
Menschen
herzustellen.
Jede
Forschung
zur
Verbesserung
des
"therapeutischen
Klonens"
rücke
daher
das
"reproduktive
Klonen",
das
von
niemandem
politisch
gewollt
wird
und
das
ethisch
nicht
gerechtfertigt
werden
könne,
einen
Schritt
näher
an
den
Bereich
des
Machbaren
heran.
Zwischen
der
"Büchse
der
Pandora"
und
dem
"Stein
des
Weisen"
sind
die
Beziehungen
aber
immer
so
spannungsgeladen
gewesen,
dass
die
Option
friedlicher
und
humaner
Nutzung
nie
ohne
die
Aussicht
auf
Katastrophen
zu
haben
war.
Mächtige
Technologie-
und
Energiepotenziale,
vom
Feuer
bis
zur
Kernspaltung,
werfen
seit
je
das
Problem
ihrer
Verwendung
auf.
Gerade
an
dieser
gefährlichen
Schnittstelle
liegt
eben
die
Aufgabe
der
Bioethik,
die
Demarkationslinien
scharf
zu
konturieren
und
nicht
den
Klon
mit
dem
Bade
auszuschütten.
Sicher
könnte
man
den
Bau
von
Motoren
verbieten,
um
Verkehrstote
und
Fabrikation
von
Kriegsgerät
zu
vermeiden,
aber
diese
exklusive
Hypermoral
dürfte
politisch
nicht
mehrheitsfähig
sein.
Nach
den
Gegnern
ist
die
für
das
therapeutische
Klonen
notwendige
Eizellengewinnung
zudem
ein
invasiver,
keineswegs
risikofreier
Eingriff,
der
nicht
mit
einem
Nutzen
für
die
"Spenderinnen"
gerechtfertigt
werden
könne.
Frauen
würden
in
die
Rolle
von
Rohstofflieferantinnen
geraten
und
nicht
mehr
als
Patientin,
sondern
als
Ressourcenproduzentin
wahrgenommen
werden.
Aber
was
ist
mit
Organ-
oder
Blutspendern,
die
ja
auch
aus
anderen
als
ökonomischen
Gründen
handeln
können,
ohne
dadurch
wider
die
kantianische
Verordnung
nur
zum
Mittel
herabgewürdigt
zu
werden?
Weiterhin
spreche
die
Verteilung
knapper
Forschungsgelder
gegen
das
therapeutische
Klonen.
Eine
Reihe
von
Krankheiten,
die
dadurch
bekämpft
werden
sollen,
könnten
möglicherweise
nicht
mehr
durch
die
Erforschung
von
sozialen
und
psychischen
Faktoren,
Verbesserung
der
Umweltbedingungen
angemessen
verfolgt
werden.
Schließlich
erkennen
die
Klongegner
in
der
gezielten
Herstellung
menschlicher
Embryonen
zum
Zwecke
der
Verwertung
nicht
nur
eine
"Verrohstofflichung"
von
Embryonen,
sondern
auch
eine
weit
reichende
und
folgenschwere
Veränderung
des
Selbstverständnisses
des
Menschen.
Hier
gründet
denn
auch
der
zentrale
Angriff
gegen
die
neuen
Ausblicke
der
Gentechnologie.
Die
menschliche
Verfassung,
die
angestammte
Körperkonstitution
des
homo
sapiens
sapiens,
sein
über
Jahrtausende
relativ
stabiles
Selbstbild
gerät
ins
Wanken.
Aber
sind
aus
einer
menschlichen
Verfassung,
die
bisher
als
natürlich
galt,
bioethische
Axiome
zu
gewinnen
oder
verstößt
nicht
dieser
Begründungsstrang
gegen
das
Verbot,
aus
dem
Sein
ein
Sollen
abzuleiten?
Wie
universal
sind
die
humanen
Wirkstoffe
der
Bioethik?
Die
Erregungen
einer
um
ihre
Geltung
kämpfenden
Bioethik
erscheinen
größtenteils
selbst
als
Gebrechlichkeitsymptome
einer
Disziplin,
die
sich
zwar
kategorial
geriert,
aber
bislang
trotz
jahrelanger
Bemühungen
nicht
mit
Kriterien
aufgewartet
hat,
die
so
plausibel
gewesen
wären,
dass
Politik
und
Gesellschaft
praktische
Antworten
auf
dräuende
Fragen
erhalten
hätten.
Zu
retten
an
Nida-Rümelins
Auftritt
in
den
Fallstricken
der
Bioethik
ist
also
weniger
seine
philosophische
Erkenntnis,
als
der
Versuch,
überhaupt
nach
kategorialen
Argumenten
zu
fahnden,
wo
anderenorts
nur
noch
das
blanke
moralische
Entsetzen
herrscht.
Hinter
diesem
Diskurslärm
verbirgt
sich
die
relative
Sprachlosigkeit
angesichts
der
wachsenden
Menschenherrschaft
über
die
Menschwerdung
selbst.
Sollten
sich
wirklich
keine
kategorialen
Argumente
finden
lassen,
verlöre
die
Bioethik
ihre
Daseinsberechtigung
-
von
ihrer
eigenen
beflissenen
Selbstreproduktion
in
immer
neuen
Kommissionen
einmal
abgesehen.
Seit
ihrem
Anbeginn
prätendierte
Bioethik
immer
mehr
zu
sein
als
eine
bloße
Ethik.
"Biomedical
ethics"
führt
sich
wohl
auf
den
Krebsforscher
Potter
van
Rensselaer
zurück,
der
1970/71
eine
so
genannte
"Überlebenswissenschaft"
proklamierte,
um
wissenschaftliches
Erkennen
und
Handeln
mit
ethischen
Wertvorstellungen
kurzzuschließen.
Alle
bioethischen
Argumentationsmuster
folgen
dem
vorderhand
unverdächtigen
Glauben,
dass
der
Mensch
im
Gegensatz
zum
Tier
moralische
Urteile
treffen
kann
und
in
der
Folge
auch
die
Option
hat,
danach
normativ
zu
handeln.
Die
Begrenzung
praktischen
Handelns
mag
wiederum
durch
soziobiologische
oder
verhaltensbedingte
Faktoren
vorgegeben
sein,
aber
das
ändert
nichts
an
der
Vorstellung,
dass
das
biologisch
nicht
festgelegte
Handeln
des
Menschen
durch
praktische
Vernunft
kompensiert
werden
kann.
Empirisch
ist
es
fraglos
richtig,
dass
moralische
Entscheidungen
menschliches
Handeln
immer
angeleitet
haben
-
auch
in
der
frühen
Abwehr
von
Risikotechnologien
etwa
anlässlich
des
"epochalen"
Dekrets
des
2.
Laterankonzils
im
Jahre
1139,
die
Armbrust
aus
Gründen
der
Gefährlichkeit
im
Einsatz
gegen
Christen
zu
ächten.
Aber
diese
moralischen
Sicherheiten
und
Risikovermeidungsabwägungen
führten
sich
historisch
nicht
auf
Wissenschaft,
sondern
auf
religiöse
oder
weltliche
Werte
zurück,
die
letztlich
nicht
weiter
aufgeschlüsselt
werden
können.
Man
könnte
mit
Gilles
Deleuze
gar
autologisch
provozieren,
ob
es
nicht
unmoralisch
ist,
moralische
Prinzipien
auf
die
Moral
selbst
anzuwenden.
Mit
anderen
Worten:
Man
hat
eine
Moral,
muss
sich
aber
vielleicht
aus
Gründen
philosophischer
Redlichkeit
der
Ethik
versagen,
diese
für
letztbegründbar
oder
gar
universalistisch
zu
halten.
Abgesehen
von
solchen
fundamentalen
Einwänden
beginnt
das
gegenwärtige
Dilemma
der
Bioethik
zuvörderst
damit,
dass
sie
sich
im
Gegensatz
zu
früheren
Positionen
einer
praktischen
Vernunft
nicht
länger
auf
einen
relativ
unveränderlichen
Gegenstandsbereich
zurückziehen
kann,
sondern
unter
den
Druck
einer
permanent
auf
der
Gegenwart
lastenden
Zukunft
gerät.
Inzwischen
wird
die
Gesellschaft
von
immer
neuen
Eruptionen
gentechnologischer
Ergebnisse,
mehr
aber
noch
von
immer
wilderen
Extrapolationen
zukünftiger
Machbarkeiten
gejagt.
Weder
Immanuels
Kants
formales
Prinzip
des
kategorischen
Imperativs
noch
etwa
die
angeblich
diskursiv
einlösbare
Vernunft
aus
Frankfurt
können
dem
Problem
der
permanenten
Nachbesserungsbedürftigkeit
ethischer
Aussagen
abhelfen.
Kants
Prinzip
bleibt
formal
unpraktisch,
wenn
es
um
ethische
Konkretisierungen,
um
Kasuistiken
wie
die
des
therapeutischen
Klonens
geht.
Der
Diskurs
der
Weltmoralteilnehmer
leidet
mehr
noch
als
an
dem
fluktuierenden
Gegenstandsbereich
selbst
an
seiner
eigenen
praktischen
Nichteinlösbarkeit
im
globalen
Rahmen:
Konsens
wird
zur
moralischen
Nacheile
einer
zerstrittenen
Weltgesellschaft,
die
eben
zuletzt
bereit
ist,
sich
an
den
grünen
Tisch
zu
setzen.
Da
eine
konsensfähige
Ethik
bisher
historisch
nicht
einlösbar
war
und
in
der
irreversiblen
Demontage
religiöser
Sicherheiten
auch
immer
unwahrscheinlicher
wird,
überschreitet
die
Bioethik
die
Grenzen
einer
Ethik,
um
im
Schulterschluss
mit
der
Wissenschaft
ihren
Geltungsanspruch
zu
substantiieren.
Gut
geeignet,
das
wuchernde
Chaos
des
Begriffshybriden
"Bioethik"
zu
charakterisieren,
sind
etwa
die
exemplarischen
Ausführungen
Rihito
Kimuras
zur
"Metainterdisziplinarität"
der
Bioethik:
Medizin,
Recht,
Philosophie,
Ethik,
Soziologie,
Ökonomie,
Religion
begegnen
sich
nach
Kimura
interaktiv,
um
die
grundsätzlichen
und
praktischen
Probleme
aller
Aspekte
des
Lebens
zu
lösen.
Zudem
sollen
auch
Entprofessionalisierung
und
Tauglichkeit
als
Bürgerrechtsbewegung
zu
weiteren
Hilfskräften
der
Bioethik
erwachsen.
Der
Widerspruch
ist
flagrant:
Sind
bereits
die
Einzelwissenschaften
in
ihren
Eigengesetzlichkeiten
für
Außenstehende
undurchschaubar
geworden,
muss
das
umso
mehr
gelten,
wenn
eine
populistische
Interdisziplinarität
gefordert
wird,
die
auf
ein
ethisches
Zusammenwirken
von
Einzeldisziplinen
vertraut.
Vollends
aporetisch
ist
aber
der
gordische
Schlag
durch
diese
interdisziplinären
Verknotungen,
wenn
zugleich
beliebige
Gesprächsteilnehmer
als
kompetent
gelten
sollten,
bioethische
Prinzipien
zu
entwickeln.
Verkürzt
soll
die
Bioethik
nach
den
Hoffnungsträgern
einer
praktischen
Vernunft
also
in
die
Position
des
gesellschaftlichen
Superkontrolleurs
hineinwachsen,
der
nicht
nur
sämtliche
Wissenschaften
koordiniert,
sondern
Risikoentscheidungen
so
weitreichend
plausibilisiert,
dass
eine
"Weltethik"
(Hans
Küng)
daraus
erwächst,
die
zudem
zentral
steuerbar
ist.
Jede
Gesellschaft
scheint
ihren
eigenen
Stein
des
Weisen
zu
suchen
und
um
den
Preis
einer
evolutionären
Dynamik
hin
zu
verfehlen,
die
sich
selbst
gegenüber
der
vermeintlich
allmächtigen
Allianz
der
Wissenschaften
als
resistent
erweist.
Insofern
handelt
es
sich
bei
der
Bioethik
vermutlich
selbst
um
ein
transgenes
Produkt
aus
Naturwissenschaft
und
Ethik,
dessen
Konstruktion
zu
bösen
Vermutungen
über
seine
eigene
Überlebensfähigkeit
Anlass
gibt.
Eine
Anwartschaft,
gesellschaftliche
Funktionen
zentral
zu
steuern,
besteht
schon
deshalb
nicht,
weil
die
jeweiligen
Aufgabenzuweisungen
und
Ausdifferenzierungen
gesellschaftlicher
Problemstellungen
nicht
beliebig
kompatibel
und
überformbar
sind.
Weder
sind
wissenschaftliche
Ergebnisse
in
Ethik
übersetzbar
noch
ist
erkennbar,
dass
der
gen-ethische
Code
sich
dem
wissenschaftlichen
Wahrheitsanspruch
und
Forschungsinteresse
erschließt.
Nun
können
die
Gegner
einer
entfesselten
Gentechnologie
immerhin
auf
einige
erfolgreiche
Technikfolgenbegrenzungen
rekurrieren.
Das
Recht
begrenzt
fortwährend
Technikfolgen,
schafft
Rechtsgrundlagen
und
gewährleistet
exekutive
Umsetzungen.
So
hat
etwa
der
TÜV
die
Betriebsgefahren
von
Automobilen
zwar
keineswegs
beseitigt,
aber
potenzielle
Gefahren
aus
fehlerhaften
Anlagen
zumindest
erheblich
reduziert.
Beispiele
dieser
Art
sind
aber
bereits
deshalb
nicht
übertragbar,
weil
hier
nicht
Risikotechnologien
und
unabsehbare
Forschungsvorhaben
zur
Verhandlung
anstehen,
sondern
etwa
die
Betriebsgefahren
des
Automobilismus
in
langen
Erfahrungszeiträumen
beobachtet
wurden,
in
denen
die
Geschichte
noch
mehr
Geduld
mit
menschlicher
Fehlbarkeit
hatte.
Die
Welt
ist
ein
Genlabor
Partikulare
Ethiken
wirken
sich
in
einer
Weltgesellschaft
fatal
aus,
weil
in
jenem
Labor
praktiziert
werden
kann,
was
in
diesem
verboten
ist.
Die
Entscheidung
des
britischen
Unterhauses
über
das
Klonen
von
Stammzellen
aus
Embryonen
war
nur
vordergründig
eine
nationale
Entscheidung.
Niklas
Luhmann
hat
darauf
hingewiesen,
dass
Gesetzgeber
zwar
Forschungsverbote
dekretieren
können,
aber
allein
ein
einziges
Forschungsergebnis,
das
die
ethischen
Selbstbescheidungsgrenzen
einer
Gesellschaft
durchbricht,
alle
Verbote
zunichte
macht.
Hinter
den
einmal
erreichten
Erkenntnisstand
kann
die
Wissenschaft
cum
grano
salis
nicht
zurückfallen
-
im
Guten
wie
im
Bösen.
Die
Früchte
der
verbotenen
Wissenschaft
wachsen
überall,
und
wer
immer
sie
pflückt,
hat
den
Sündenfall
wider
die
Schöpfung
auch
für
die
anderen
mitverwirklicht.
Und
während
hier
zu
Lande
die
Bioethik
sich
in
Aporien
verbeißt,
fällt
der
Blick
auf
Russland,
das
keine
gesetzlichen
Einschränkungen
der
Gentechnologie
kennt.
Der
St.
Petersburger
Humangenetiker
Wladislaw
Baranow
hat
denn
auch
seine
westlichen
Kollegen
schon
in
das
russische
Forschungsparadies
eingeladen:
"Bei
uns
können
Sie
mit
menschlichen
Föten
arbeiten,
so
viel
Sie
wollen."
In
der
Bioethik
versteckt
sich
mithin
der
Grundwiderspruch
zwischen
partikularer
Ethik,
universaler
Wissenschaft
wie
Forschung
und
national
begrenzten
Regelungskompetenzen.
Dieses
"Trilemma"
wird
in
den
bioethischen
Diskursen
zumeist
unsichtbar
gemacht,
weil
die
Selbstlegitimation
des
ethischen
Hybriden
in
seinen
institutionellen
Verfestigungen
gefährdet
wäre,
die
Bioethik
mithin
Konkurs
anmelden
müsste.
So
entstehen
fortwährend
moralische
Unwägbarkeiten,
die
zwar
in
infiniten
Diskussionen
zirkulieren,
aber
schon
deshalb
nicht
aufgelöst
werden
können,
weil
sie
nicht
anhand
valider
Forschungsergebnisse
überprüft
werden
können.
Im
Gegensatz
etwa
zur
atomaren
Selbstbeschränkung
auf
Grund
des
sicheren
Schadenseintritts
beim
Einsatz
von
Nuklearwaffen,
beinhaltet
der
gegenwärtige
Stand
der
Gentechnologie
gerade
keine
zureichenden
Ausblicke
auf
potenzielle
Katastrophen.
Einer
Menschheit,
die
sich
an
apokalyptische
Szenarien
gewöhnt
hat,
reichen
nun
aber
vage
Katastrophen
zu
allerletzt,
um
ihr
die
prometheischen
Lüste
auszutreiben.
Nicht
nur
das
individuelle
Leben,
auch
die
Evolution
selbst,
ob
nun
biologisch
oder
technologisch
vorangetrieben,
bleibt
ein
Risikogeschäft,
dem
selbst
die
Achtung
vor
Technologiefolgen-
und
Bioethikkommissionen
fehlt.
Hier
nun
liegt
aber
das
zentrale
Anliegen
der
Gentechnologiewarner,
der
sich
im
Angstmodus
präsentiert:
Es
geht
um
nichts
weniger
als
die
Sorge
um
die
"conditio
humana",
deren
unabsehbare
Veränderungen
den
eigentlichen
Schrecken
gegenüber
einer
Schöpfung
begründen,
die
sich
noch
nicht
auf
ihr
Altenteil
bescheiden
lässt.
Nida-Rümelins
Argumentation
aus
der
Menschenwürde
wäre
noch
tiefer
zu
fundieren,
nämlich
bei
der
Frage,
inwieweit
der
Mensch
in
seiner
bestehenden
biologischen
Konstruktion
überhaupt
eine
Option
auf
Zukunft
hat.
Diese
Fragestellung
birgt
indes
so
wenig
Hoffnung
auf
Antworten,
weil
nicht
nur
über
diese
Zukunft
keine
verlässlichen
Aussagen
zu
treffen
sind,
sondern
die
Umgestaltung
des
Seins
die
Bioethik
vollends
in
den
vergeblichen
Rückgriff
auf
ein
überhaupt
nicht
mehr
fixierbares
Menschenbild
hineintreiben
würde.
Lassen
sich
aus
dem
Menschen
selbst
noch
Maßstäbe
seiner
Gestaltung,
Veränderung,
Manipulierbarkeit
entwickeln,
wenn
das
nicht
festgestellte
Tier
so
wenig
Neigung
zeigt,
sich
in
einer
prä-
oder
poststabilierten
Harmonie
einzurichten?
Darüber
mag
die
Bioethik
nachdenken,
aber
nicht
von
ethischen
Grenzen
reden,
wenn
sie
moralisch
partikulare
Positionen
besetzt
-
oder
mit
Wittgenstein
formuliert:
"Die
Schwierigkeit
ist,
die
Grundlosigkeit
unseres
Glaubens
einzusehen".
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Goedart
Palm
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