|
Wir
haben
den
Qur'an
nicht
auf
dich
herabgesandt,
um
dich
unglücklich
zu
machen,
[20:2]
1.
Das
Rechtsverständnis
einer
Gesellschaft
begründet
sich
aus
deren
Menschenbild.
Dieses
Menschenbild
erarbeiten
die
Muslime
auf
der
Basis
eines
Offenbarungstextes,
des
Qur'ans.
Wie
ist
also
das
Rechtsverhältnis
zwischen
Mensch
und
Gott,
zwischen
Schöpfer
und
Geschöpf
aus
den
genuin
islamischen
Quellen
zu
gestalten?
Die
Würde
des
Menschen
gründet
sich
auf
der
Übertragung
von
Verantwortung
für
die
Schöpfung
durch
den
Schöpfer.
Er
hat
den
Menschen
zum
Sachwalter
auf
Erden
bestellt.
Der
Mensch
ist
bzw.
wird
würdig
dieser
Sachwalterschaft,
nachdem
seine
Ambivalenz
und
seine
Subjektivität
bereits
bewiesen
ist,
nach
dem
Eingriff
in
eine
gottgewollte
Ordnung.
Die
gesamte
Schöpfung
ist
ihm
anvertraut
zu
seiner
und
seiner
Kinder
Versorgung.
Wir
schlossen
zuvor
eine
Vereinbarung
mit
Adam,
aber
er
vergaß;
Wir
fanden
in
ihm
kein
Ausharrungsvermögen.
[20:115]
Wirklich,
Wir
haben
die
Kinder
Adams
geehrt
und
sie
über
Land
und
Meer
getragen
und
sie
mit
guten
Dingen
versorgt
und
sie
mit
Würde
ausgestattet
-
eine
Auszeichnung
vor
jenen
vielen,
die
Wir
erschaffen
haben.
[17:70]
Eine
der
wichtigsten
Grundsätze
im
Rechtsverständnis
der
Muslime
ist
die
Akzeptanz
der
letztendlichen
Beurteilung
menschlicher
Handlungen
ausschließlich
durch
den
Schöpfer.
...Vor
Allah
ist
von
euch
der
Angesehenste,
welcher
der
Gottesehrfürchtigste
ist.
Wahrlich,
Allah
ist
Allwissend,
Allkundig
[49:13].
Diese
Aussage
steckt
eine
Grenze
ab;
der
Mensch
kann
über
das
Maß
der
Würde
seines
Mitmenschen
nicht
entscheiden,
sie
kann
nicht
durch
ihn
verliehen
werden.
2.
Wie
dieses
Menschenbild
und
damit
das
Rechtsverständnis
nun
in
der
Praxis
umgesetzt
wird,
hängt
davon
ab,
wie
die
einzelnen
Gesellschaften
die
Texte
auslegen
und
anwenden.
Hier
ist
die
Vielfalt
muslimischer
Rechtsdeutungen
kaum
zu
überbieten.
Wir
begnügen
uns
zunächst
mit
einer
ganz
groben
und
einfachen
Einteilung:
Da
sind
einmal
die
traditionalistischen
Gesellschaften
und
Gruppen
mit
einer
konservativen
Textauslegung
bis
hin
zur
Ablehnung
jedweder
Hermeneutik.
Am
anderen
Ende
des
Spektrums
finden
wir
die
sogenannten
Modernisten,
denen
die
Problematik
zwischen
Text
und
Kontext
bewusst
ist.
Die
Denk-
und
Handlungsweisen
traditionalistischer
Gruppierungen
führt,
obwohl
ihre
Motivation
die
der
Bewahrung
des
heiligen
ist,
letztendlich
zur
gesellschaftlichen
Stagnation,
da
die
einmal
getroffenen
Entscheidungen
als
allgemeingültig
ohne
Ansehung
von
Zeit
und
Raum
tradiert
und
von
Generation
zu
Generation
weitergegeben
werden
und
dadurch
letztendlich
als
unantastbar
gelten,
dem
Offenbarungstext
gleich
oder
ihn
gar
überhöhend.
Die
Modernisten
und
Reformer
dagegen
versuchen
die
Dynamik
der
Texte
herauszustellen,
alte
Methodologien
weiterzuentwickeln
und
neue
einzuführen
und
sie
beschäftigen
sich
mit
der
Frage:
Mit
welcher
Kategorie
Text
haben
wir
es
überhaupt
zu
tun.
Was
bedeutet
ein
ewiges
göttliches
Wort
in
der
Zeit?
Es
ist
also
die
Frage
nach
der
Hermeneutik,
die
Frage
nach
dem
Kontext,
die
heute
die
Szenerie
beherrscht.
Kleiner
Exkurs:
Bezogen
auf
das
Frauenbild
geht
nun
der
Qur'an
sowohl
aus
ontologischer
als
auch
gesellschaftlicher,
wie
aus
eschatologischer
Sicht
von
der
Gleichheit
der
Geschlechter
aus.
Hier
zu
allen
drei
Bereichen
ein
kurzer
Text:
An
alle
Menschen,
ehrfürchtet
euren
Herrn,
Der
euch
erschaffen
hat
aus
einem
einzigen
Wesen;
aus
ihm
erschuf
Er
ein
Partnerwesen,
und
aus
den
beiden
ließ
Er
viele
Männer
und
Frauen
entstehen.
...
[4:1]
Zum
gesellschaftlichen
Bereich:
Wisst,
die
muslimischen
Männer
und
die
muslimischen
Frauen,
die
gläubigen
Männer
und
die
gläubigen
Frauen,
die
gehorsamen
Männer
und
die
gehorsamen
Frauen,
die
wahrhaftigen
Männer
und
die
wahrhaftigen
Frauen,
die
geduldigen
Männer
und
die
geduldigen
Frauen,
die
demütigen
Männer
und
die
demütigen
Frauen,
die
Männer,
die
Almosen
geben,
und
die
Frauen,
die
Almosen
geben,
die
Männer,
die
fasten,
und
die
Frauen,
die
fasten,
die
Männer,
die
ihre
Keuschheit
wahren,
und
die
Frauen,
die
ihre
Keuschheit
wahren,
die
Männer,
die
Allahs
häufig
gedenken,
und
die
Frauen,
die
(Allahs
häufig)
gedenken
-
Allah
hat
ihnen
(allen)
Vergebung
und
großen
Lohn
bereitet.
[33:35]
In
Bezug
auf
die
Transzendenz
des
Menschen:
Am
Tage,
da
du
die
gläubigen
Männer
und
die
gläubigen
Frauen
sehen
wirst,
während
(die
Strahlen)
ihres
Lichts
vor
ihnen
und
zu
ihrer
Rechten
hervorbrechen
(,heißt
es):
"Eine
gute
Nachricht
(sei)
euch
heute
!
In
den
Gärten,
durch
die
Bäche
fließen,
werdet
ihr
auf
ewig
weilen.
Das
ist
der
gewaltige
Gewinn."[57:12]
Aber
selbst
diese
Eindeutigkeit
wird
von
den
Traditionalisten
nicht
bestätigt.
3.
Um
Grundlegendes
zum
Rechtsverständnis
der
Muslime
und
Musliminnen
aussagen
zu
können,
bedarf
es
zunächst
eines
Blickes
in
die
Praxis
islamischer
Urteilsfindung
und
damit
in
die
textlichen
ethisch/
rechtlichen
Quellen
.
Dabei
beschränken
wir
uns
auf
die
bereits
erwähnte
genuine
Quelle,
den
Qur'an.
Darüber
hinaus
spielt
die
Sunnah,
was
mit
Lebensgewohnheit,
oder
auch
mit
"das
gelebte
Textbeispiel"
übersetzt
werden
könnte,
im
Kontext
des
Lebens
des
Propheten
Muhammad
(Friede
sei
auf
ihm)
eine
entscheidende
Rolle,
auf
die
wir
hier
aus
Zeitgründen
jedoch
nicht
eingehen
können.
a.
Missverständnisse
Bezüglich
des
Qur'ans,
herabgesandt
innerhalb
eines
Zeitraumes
von
nur
23
Jahren
(611-632),
bezieht
sich
eines
der
größten
Missverständnisse
darauf,
ihn
als
ein
Gesetzesbuch
und
damit
den
Islam
als
eine
Gesetzesreligion
anzusehen.
Damit
ist
gemeint,
der
gesamte
Text
sei
eine
Anhäufung
dogmatischer
und
normativer
Weisungen.
Der
Gläubige
könne
diesem
Dogmatismus
nur
durch
eine
möglichst
buchstabengetreue
Anwendung
gerecht
werden,
was
bereits
den
geringen
Stellenwert
in
Bezug
auf
Denken,
Hinterfragen
und
hermeneutisches
Entschlüsseln
erkennen
lässt.
Diese
Fehleinstellung
ist
in
islamischen
Kreisen
ebenso
verbreitet
wie
in
den
Medien
und
Köpfen
so
mancher
Experten.
Diese
Kritik
wird
in
der
Hauptsache
aus
dem
christlichen
Kulturkreis
vorgetragen,
wo
die
Freiheit
des
Menschen
manchesmal
mit
der
Befreiung
vom
Gesetzesjoch
der
alten
Bibel
gleichgesetzt
wurde/wird.
b.
Zwischen
Text
und
Kontext
Gemäß
qur'anischer
Aussage
ist
der
Inhalt,
d.h.
die
Aussage
durch
Gott
geschützt.
Der
Geist
des
Textes
kann
nicht
verloren
gehen.
Er
ist
Teil
eines
übergeordneten
"Systems",
welches
sich
bei
Gott
auf
einer
"wohlverwahrten
Tafel"
befindet:
Ja,
es
ist
ein
ruhmvoller
Qur'an
[85:21]1
auf
einer
wohlverwahrten
Tafel.
[85:22]
Wir
haben
diesen
Text
herabgesandt
und
wir
werden
ihn
zu
schützen
wissen.
Er
ist
damit
Teil
einer
absoluten
Wahrheit,
die
aber
nur
Gott
selbst
allumfassend
kennt.
Der
Qur'an,
den
heute
die
Muslime
in
der
Hand
halten,
ist
sozusagen
die
letzte
Auflage
dieses
Vortrages.
Nun
wird
aber
im
Qur'an
selbst
von
den
ayatun
muhkamat
/
mutashabihat
gesprochen:
die
eindeutigen
und
mehrdeutigen
Verse,
deren
vollständige
Bedeutung
nur
Gott
kennt
(siehe
Vers
3:7).
Die
Betonung,
dass
nur
Gott
allein
das
Absolute
und
damit
in
Besitz
Wahrheit
ist,
spricht
den
Menschen
von
der
Verpflichtung
frei,
absolute
Wahrheiten
finden
und
verkünden
zu
müssen.
Dies
ist
also
eine
Freiheit
und
keine
Einschränkung,
darüber
hinaus
befähigt
sie
die
Menschen
dazu,
die
Ideen
Meinungen
und
Vorschläge
anderer,
die
ja
auch
Teilwahrheiten
darstellen,
wahrzunehmen
und
durch
Kommunikation
und
Ijtihad/Anstrengung
das
Beste
für
alle
daraus
zu
entwickeln:
Es
sind
jene,
die
auf
das
Wort
hören
und
dem
Besten
von
ihm
folgen....39.18.
Um
doch
einmal
eine
Aussage
des
Gesandten
zu
erwähnen,
hier
soviel:
Bezeichnend
für
diese
Denkweise
ist
es,
dass
Allah
diejenigen,
die
aufgrund
des
Studiums
seines
Wortes
eine
Entscheidung
fällen,
die
mit
der
göttlichen
Weisung
übereinstimmt
von
Gott
zwei
Belohnungen
erhalten,
dass
jedoch
derjenige,
der
trotz
seiner
Bemühung
diese
Übereinstimmung
nicht
zu
erzielen
vermochte,
selbst
dann,
wenn
seine
Entscheidung
letztlich
schädigend
ist,
hierfür
dennoch
die
Hälfte,
nämlich
eine
Belohnung
erhält.
Einfacher
und
dennoch
sehr
deutlich
kann
die
Akzeptanz
menschlicher
Ambivalenzen
wohl
kaum
ausgedrückt
werden.
4.
Die
entscheidende
Frage
lautet:
Sehen
wir
den
offenbarten
Text
in
seinen
gesellschaftsrelevanten
Themen,
eingebettet
in
seinen
jeweiligen
Kontext,
dem
ein
Kern
unveränderlicher
Anteile
innewohnt,
oder
vergessen
wir
ihre
gesellschaftsrelevante
Komponente
und
betrachten
den
gesamten
Text
als
nicht
hinterfragbar.
Letzteres
würde
bedeuten,
dass
der
Kontext
des
7.
Jahrhunderts
die
idealste
Zeit
war,
die
die
idealste
Gesellschaft
hervorbrachte.
Dies
erscheint
aber
schon
dadurch
fragwürdig,
weil
Gott
davon
spricht,
dass
er
gewöhnlich
dann
einen
Gesandten
beauftragt,
wenn
eine
gravierende
Abweichung
des
bereits
Vorhandenen
die
gesellschaftliche
Situation
der
Menschen
unerträglich
gemacht
hat.
Ein
Großteil
der
Texte
tragen
nach
dem
Vorhergesagten
eben
die
Zeichen
ihrer
Zeit.
Es
war
darüber
hinaus
eine
zeit
ungeheurer
gesellschaftlicher
Umbrüche
und
von
Harmonie
weiß
die
Geschichte
nichts
zu
berichten.
5.
Das
bedeutet
schlicht:
erst
wurde
der
gesellschaftliche
Ist-Zustand
durch
ein
entsprechendes
Ereignis
oder
eine
bestehende
Gepflogenheit,
konkretisiert
und
dann
erfolgte
der
Kommentar
durch
den
offenbarten
Text.
Dieser
Offenbarungstext
bearbeitet
das
Thema
auf
unterschiedliche
Weise.
Manchmal
wird
eine
Situation
grundlegend
verändert,
oft
aber
bleibt
sie
offen.
Der
Text
ist
dann
ein
"Schritt
in
die
richtige
Richtung".
Stets
ist
eine
Zunahme
an
sozialer
Verträglichkeit,
ein
mehr
an
Gerechtigkeit
erkennbar.
Ist
der
Text
ein
solcher
Schritt,
aber
kein
abschließender,
ist
die
"Fortschreibung",
also
das
Weiterdenken
geradezu
eine
Notwendigkeit,
um
dem
Offenbarten
die
Achtung
zu
gewähren,
die
ihm
gebührt.
Ansonsten
würde
das
Begonnene
zerrinnen,
nutzlos
und
unfruchtbar
....
Wenn
wir
nun
davon
sprechen,
dass
es
sich
beim
Qur'an
um
ein
Offenbarungsgeschehen
handelt,
welches
davon
ausgeht,
einen
wortwörtlich
gehörten
Text,
der
von
Gott
ausgeht,
zu
übermitteln,
so
müssen
wir
zwangsläufig
zwischen
dem
Veränderlichen
und
dem
Beständigen
in
diesen
Texten
unterscheiden.
Zum
einen
repräsentiert
der
Qur'an
ein
Wort
des
Absoluten,
das
jenseits
der
Ereignisse
und
Wechselfälle
der
Geschichte
seinen
Sinn
behält,
und
zum
anderen
geschichtliche
Abläufe.
Große
Teile
der
islamischen
Welt
begegnet
der
darin
befindlichen
Problematik
auf
simple
Weise:
das
Wort
Gottes
ist
unveränderbar.
Eine
Hermeneutik
sei
ebenso
wenig
aufzufinden,
wie
ein
pädagogisch-didaktisches
Vorgehen.
Das
sei
nicht
Sinn
einer
Offenbarung.
Aber
warum
sollte
die
Verkündung
eines
göttlichen
Wortes
bedeuten,
es
sei
nicht
interpretierbar?
Es
ist
schlechterdings
undenkbar,
ein
gehörtes
Wort
nicht
in
das
bereits
vorhandene
wissen
zu
integrieren.
Es
gibt
kein
vorurteilsfreies
Denken.
Wer
sich
einer
Interpretation
und
hermeneutischen
Entschlüsselung
widersetzt,
steht
vor
dem
bereits
angedeutete
Dilemma:
Eine
Rückkehr
in
die
Sozialisation
der
Verkündungszeit
ist
jedoch
ebenfalls
undenkbar.
As
gesamte
Offenbarungswerk
wäre
mit
Ablauf
dieser
Verkündigungszeit
wirkungslos,
dann
brauchen
wir
uns
nicht
mehr
über
das
Rechtsverständnis
des
offenbarten
Textes
zu
unterhalten.
6.
Die
dem
Text
und
dem
Kontext
angemessene
Herangehensweise
könnte
wie
folgt
gesehen
werden:
Die
Antworten
des
Qur'ans
auf
die
historischen
Ereignisse
werden
nicht
in
seiner
Buchstäblichkeit
der
Formulierung
gesehen.
Das
allgemeine
Prinzip,
welches
hinter
dieser
Buchstäblichkeit
erkennbar
wird,
wird
extrahiert.
Diese
allgemeinen
Prinzipien
und
Leitlinien
der
Offenbarung
nennt
man
maqasit
ash-sharia2.
Ziel
des
islamischen
Normengefüges
ist
die
Wahrung
und
Förderung
des
Guten
und
des
Gemeinwohls
sowie
die
Abwehr
des
Schädlichen.
Unter
den
mehr
als
6.000
Versen
des
Qur'an
sind
nach
der
Meinung
von
Rechtsgelehrten
230
bis
maximal
600
Verse
als
ayatu-l-ahkam
zu
bezeichnen.
Diese
ayatu-l-ahkam
sind
jene
Texte,
die
einen
gesetzgeberisch
normativen
Charakter
tragen.
Hier
ist
ein
Vergleich
mit
anderen
Rechtskompendien
aufschlu0reich.
Jacque
Berque
schreibt
in
seinem
Werk:
Der
Qur'
an
neu
gelesen:
"Wie
viele
führt
im
Vergleich
dazu
das
alte
Testament
auf?
613.
Wie
viele
enthält
der
Codex
des
kanonischen
römischen
Rechts?
2414.
Ein
überraschendes
Missverhältnis!
Zunächst
wird
man
folgern
dass
diese
sparsame
Nennung
sicherlich
nicht
zufallsbedingt
ist.
Wenn
das
aber
zutrifft,
dann
bedeutet
dies,
dass
vom
Koran
in
hohem
Maße
die
eigene
juristische
Initiative
des
Gläubigen
oder
zumindest
des
Rechtsgelehrten
gefordert
wird.
Eine
Forderung,
auf
die
die
angemessene
Antwort
nur
die
eigenen
Initiative,
die
Freiheit
sein
dürfte,
kurz
und
gut:
die
"entschiedene
Bemühung",
ijtihad,
die
"Erneuerung",
tajdid"
(Berque
1995:97)
Wäre
es
denkbar
mit
diesen
wenigen
Texten,
die
etwa
3%
des
Gesamttextes
ausmachen,
jedwede
Problemstellung
jedweder
Gesellschaft
in
jedweder
Zeit
beantworten
zu
können?
Eindeutig
ist,
dass
die
Antworten
auf
die
im
Laufe
der
Zeit
stets
auftretenden
Fragestellungen
aus
den
Leitprinzipien
deduziert,
also
abgeleitet
werden
müssen.
7.
Nun
müssen
wir
wissen,
dass
dies
keineswegs
eine
neue
Idee
ist,
sondern
bereits
zu
Lebzeiten
des
Propheten,
und
auch
weiterhin
unmittelbar
nach
dem
Tode
des
Gesandten
von
den
sogenannten
vier
rechtgeleiteten
Vertretern
der
islamischen
Gemeinschaft
praktiziert
wurde.
Der
Khalif
'Umar
setzte
die
qur'anische
Sanktion
für
Diebstahl
bei
einem
Delinquenten
aus,
der
sich
aus
der
Staatskasse
(öffentliche
Mittel)
bediente,
mit
der
Begründung,
dieser
habe
durch
seine
Zakat-Zahlungen
ja
auch
Anteil
an
der
Versorgung
durch
die
öffentliche
Hand
gehabt.
Ein
anderes
Beispiel
kann
ns
auch
weiterhelfen:
Die
Muslime
in
Andalusien
zur
Zeit
der
Reconquista
boten
im
völligen
Umkehrschluss
zu
den
qur'
anischen
Texten
nun
ihrerseits
die
Djizja
(jenen
Betrag,
der
von
Nichtmuslimen,
wenn
sie
keinen
Militärdienst
leisteten,
als
Wehrdienstersatzabgabe
erhoben
wurde)
an
die
neuen
nichtmuslimischen
Herrscher
zu
entrichten.
(Said
Ramadan
1996:116
ff).
Diese
Rechtsentscheidung
entspricht
dem
Geist
des
Qur'antextes,
widerspricht
aber
seinem
Wortlaut
fundamental.3
Diese
frühen
Rechtsgelehrten
wandten
die
vom
Qur'an
vielfach
geforderte
Anstrengung
des
Nachdenkens
und
Forschens
(Ijtihad)
zum
Herausarbeiten
der
optimalsten
Lösung
(Ra'y)
ganz
selbstverständlich
an.
Fazlul
Rahman
prägte
hierzu
den
Begriff
des
Double
Movement,
damit
ist
die
geistige
Doppelbewegung
gemeint,
die
von
der
Gegenwart
ausgehend
das
Pendel
zurück
in
die
Vergangenheit
schwingen
lässt,
um
den
damaligen
Kontext
anzuschauen,
den
Blick
dann
wieder
zurück
in
die
Gegenwart
zum
neuen
Kontext
zu
lenken.
8.
Eine
exzellentes
Beispiel
für
diese
Verfahrensweise
ist
aus
einem
authentischen
Gespräch
zwischen
dem
Gesandten
Muhammad
und
Mu'ad
ibn
Jabal,
der
zum
Richter
in
Jemen
bestellt
wurde,
erkennbar.
Am
Vorabend
seiner
Abreise,
kurz
bevor
Mu'ad
sein
Amt
dort
übernehmen
sollte,
frage
ihn
der
Prophet:
"Auf
was
wird
dein
Urteil
fußen?"
Er
antwortete:
"Es
wird
auf
dem
Buch
Gottes
fußen."
"Und
wenn
du
dort
nichts
Entsprechendes
findest?"
"Dann
wird
es
auf
der
Sunna
des
Gesandten
Gottes
fußen."
"Und
wenn
du
dort
auch
nichts
Präjudizierendes
findest?"
"Dann
werde
ich
mich
bemühen,
mir
ein
eigenes
Urteil
zu
bilden."
Darauf
sagte
der
Prophet:
"Gelobt
sei
Gott,
Der
den
Beauftragten
Seines
Propheten
so
geleitet
hat,
dass
es
Seinem
Propheten
wohlgefällt."
(Said
Ramadan
1996:77)
Dieses
Beispiel
zeigt
nicht
nur
eine
typisch
qur'anisch-prophetische
Lehrmethode,
sondern
trägt
von
Anfang
an
der
Tatsache
Rechnung,
dass
uns
im
Fluss
der
Zeit,
täglich
Probleme
und
Fragen
begegnen
werden,
auf
die
der
Qur'an
und
die
Sunnah
keine
spezifische
Antwort
gibt
und
offenbar
auch
nicht
geben
will.
Wir
müssen
sie
schon
selbst
erarbeiten.
Besonders
beeindruckend
ist
es,
dass
dieses
Beispiel
nicht
aus
irgendeiner
späteren
Zeit
stammt,
sondern
sich
noch
während
des
Offenbarungsprozesses
zutrug.
9.
Asbabu-n-nuzul
Die
Bezogenheit
vieler
Offenbarungstexte
auf
ein
konkretes
Ereignis
ließ
schon
früh
die
Wissenschaft
von
den
Offenbarungsanlässen
entstehen
(wörtl.
asbabu-n-nuzul:
die
Gründe
der
Herabsendung).
Obwohl
dieses
Wissen
von
entscheidender
Bedeutung
für
das
Verstehen
des
Kontextes
ist
und
die
Anlässe
auch
tatsächlich
gesammelt
wurden,
haben
sie
dennoch
nie
die
Bedeutung
erlangt,
die
ihnen
zukäme.
Hier
und
da
werden
sie
zwar
zitiert,
aber
dennoch
ignoriert.4
10.
Nasih
und
Mansuh
Eine
weitere
Theorie
zum
Thema
Rechtsverständnis
ist
die
der
Abrogation
(nasih
-
mansuh).
Gerade
auch
diese
Lehre
ist
ein
weiteres
Indiz
dafür,
dass
die
Offenbarung
auf
damals
gegenwärtige
Kontexte
reagierte.
Ihren
Höhepunkt
erhält
diese
These
durch
eine
göttliche
Selbstaussage:
Wenn
Wir
einen
Vers
aufheben
oder
der
Vergessenheit
anheimfallen
lassen,
so
tun
wir
dies
nie,
ohne
einen
besseren
oder
einen
gleichwertigen
hervor
zu
bringen.
Weißt
du
denn
nicht,
dass
Allah
Macht
hat
über
alle
Dinge?[2:106]
11.
Stufenweise
Herabsendung
Wie
sehr
auf
die
soziokulturelle
Situation
der
Erstempfänger
seiner
Botschaft
Rücksicht
nimmt,
ersehen
wir
auch
im
Prinzip
der
stufenweise
Herabsendung.
Und
Wir
haben
den
Qur'an
in
Abschnitten
offenbart,
damit
du
ihn
den
Menschen
nach
und
nach
vortragen
kannst,
und
Wir
sandten
ihn
in
Teilen
hinab.[17:106]
Dies
wird
besonders
deutlich
am
Beispiel
des
Alkoholverbots.
Der
Genuss
von
Berauschendem
wird
zunächst
nur
eingeschränkt
um
dann
in
zwei
weiteren
Stufen
gänzlich
untersagt
zu
werden.5
Ein
Mehr
hätte
die
junge
Gesellschaft
nicht
ertragen.
Auch
der
Qur'an
ist
sich
demnach
bewusst,
dass
eine
Gesellschaft
einer
prozesshaften
Transformation
bedarf,
will
man
sie
nicht
zerbrechen.
12.
Hermeneutische
Konstrukte
Warum
ein
und
dieselben
Texte
in
so
unterschiedlicher
Weise
gedeutet
werden
kann,
hängt
zum
einen
mit
der
bereits
erwähnten
Subjektivität
menschlichen
Verstehens
ab.
Sobald
ein
Text
auf
unser
Ohr
trifft,
interpretieren
wir
ihn
durch
Heranziehen
unseres
gesamten
Erfahrungsschatzes.
Zum
anderen
müssen
wir
aber
auch
erkennen,
dass
Machtkonstellationen
für
die
Einseitigkeit
von
Textinterpretationen
verantwortlich
sind.
Dies
ist
kein
spezifisch
auf
den
Islam
zugeschnittenes
Problem.
Ein
prägnantes
Beispiel
aus
der
Frühzeit
des
Islam
belegt
dies.
Bei
der
Auseinandersetzung
zwischen
Mu'awiya
und
Ali
ibn
Abi
Talib
drängte
Mu'awiya
darauf,
die
Streitigkeiten
unter
Rückgriff
auf
qur'anische
Texte
beizulegen.
Der
Schwierigkeit,
die
für
seinen
Kontrahenten
Ali
ra.,
Schwiegersohn
des
Propheten,
entstand,
wird
von
diesem
wie
folgt
berichtet:
"When
Mu'awiyah
invited
me
to
the
Qur'an
for
a
decision,
I
could
not
turn
my
faxe
away
form
the
Book
of
Allah.
The
Mighty
and
Glorious
Allah
declared
that
"if
you
dispute
about
anything,
refer
it
to
Allah
and
His
Apostle".
[However;]
this
is
the
Qur'an,
written
in
straight
lines,
between
two
boards
[of
its
binding];
it
does
not
speak
with
a
tongue;
it
needs
interpreters
and
interptreters
are
people".
(Esack
1997:50)
Dies
bedeutet
nichts
anderes
als
dass
das
aus
den
genuinen
Quellen
entwickelte
Recht
menschlichen
Ursprungs
ist.
Menschliche
Deutungen
aber
müssen
-
wollen
die
Muslime
dem
Grundsatz
der
alleinigen
Allwissenheit
Gottes
nicht
widersprechen
-
jederzeit
hinterfragbar
und
neu
interpretierbar
sein.
Dies
ist
es,
was
von
den
sogenannten
traditionalistischen
Rechtsauffassungen
jedoch
skeptisch
gesehen
wird.
Ihnen
scheint
dabei
nicht
bewusst
zu
sein,
dass
diese
Denkweise
die
Souveränität
des
einzigen
Absoluten
tangiert
und
dadurch
der
Schöpfer
selbst
subjektiv
gesehen
wird.
Dies
anzuerkennen
fällt
natürlich
staatlicher
Souveränität
sehr
schwer,
die
seit
jeher
versucht
hat,
eine
Ausweitung
göttlicher
Souveränität
über
das
Rechtsverständnis
für
sich
selbst
zu
erwirken.
Keiner
Autorität,
deren
Macht
in
jedem
Fall
eine
abgeleitete
ist,
ist
das
Recht
zuzubilligen,
eine
alleingültige
Deutung
qur'anischer
Texte
zu
verkünden.
Eine
solche
Anmaßung
muss
entschieden
abgelehnt
werden.
Denn
der
qur'anische
Text
intendiert
bereits
-
wie
wir
versuchten
darzulegen
-
die
Möglichkeit
vieldeutiger
Interpretation.
Er
ist
es,
Der
dir
das
Buch
herabgesandt
hat.
Darin
sind
eindeutig
klare
Verse
-
sie
sind
die
Grundlage
des
Buches
-
und
andere,
die
verschieden
zu
deuten
sind.
....[3:7]
Zu
dieser
Textstelle
bemerkt
Navid
Kermani
in
seinem
Buch
"Gott
ist
schön":
[es]..."bleibt
doch
festzuhalten,
dass
der
Koran
hier
ein
klar
ausgebildetes
Bewusstsein
von
der
Mehrdeutigkeit
zumindest
eines
Teils
seiner
Texte
erkennen
lässt.
Literaturhistorisch
ist
das
bemerkenswert.
.(..)
Offenbarung
wird
dadurch
zum
frühen
Beispiel
eines
Textes,
dem
nicht
nur
implizit
eine
Poetik
der
Offenheit
zugrunde
liegt,
sondern
diese
auch
verbalisiert."
Wenn
wir
gesagt
haben,
dass
ein
einseitiges
mit
den
Prinzipien
von
Gleichheit
und
Gerechtigkeit
unvereinbares
Textverständnis
auch
einem
Kalkül
entspringt,
so
trifft
dies
insbesondere
auf
die
sogenannte
Frage
der
Geschlechtergerechtigkeit
zu.
13.
Ich
darf
Sie
bitten,
sich
nochmals
die
drei
vorab
rezitierten
Texte
zum
Thema
Gleichstellung
der
Geschlechter,
sowohl
aus
ontologischer,
Sicht,
wie
in
gesellschaftlicher
Hinsicht
und
ebenfalls
bezogen
auf
die
Transzendenz
menschlichen
Daseins
ins
Gedächtnis
zu
rufen.
Hier
noch
ein
Beispiel,
welches
jedwede
Hierarchisierung
zurückweist.
Und
die
gläubigen
Männer
und
die
gläubigen
Frauen
sind
einer
des
anderen
Beschützer:
Sie
gebieten
das
Gute
und
verbieten
das
Böse
und
verrichten
das
Gebet
und
entrichten
die
Zakah
und
gehorchen
Allah
und
Seinem
Gesandten.
Sie
sind
es,
derer
Allah
Sich
erbarmen
wird.
Wahrlich,
Allah
ist
Erhaben,
Allweise.[9:71]
Der
Korankommentator
Al-Qurtubi
(11.Jh)
hat
keine
Schwierigkeit
den
zitierten
Qur'anvers
dahingehend
auszulegen,
dass
Männer
und
Frauen
gleichwertig
nebeneinander
gestellt
werden.
Er
meint
vielmehr
dass
dieser
Text
belege,
dass
die
Männer,
besser
geeignet
wären,
die
ethischen
Grundsätze
dieser
Aussage
(das
Gute
gebieten)
zu
realisieren,
"weil
die
Männer
einen
Vorzug
an
Verstand,
Kraft
und
Stellung
besitzen".
Ein
weiteres
Beispiel
eines
Korankommentators
Badawi:
"Die
Männer
haben
eine
Mehrheit
in
den
Rechten
und
einen
Vorzug
in
ihren
Rechten,
Die
Rechte
der
Männer
bestehen
in
den
Frauen
insgesamt.
Während
die
Rechte
der
Frauen
sich
auf
Brautgabe,
Unterhalt
(nafaqa,
mahr),
recht
auf
Zurückweisung
des
Schlechten
beschränken."
Noch
unerträglicher
ist
die
Auffassung
des
nicht
nur
in
der
islamischen
Welt
bekannten
Gelehrten
Al-Ghazali,
der
resümiert:
"die
Mehrzahl
der
Frauen
ist
von
schlechtem
Charakter
und
schwachem
Verstand
und
man
mit
ihnen
nur
zurechtkommen
durch
Milde
gepaart
mit
straffer
Zucht".
(Ghazali:
Buch
der
Ehe,
aus
dem
Zyklus
Ihya-i-'ulu
mid-din)
Nicht
weniger
bekannt
ist
Ibn
Sina/Avicenna,
dessen
hervorragende
medizinische
Forschung
bis
ins
19
jahrhundert
hinein
auch
an
westlichen
Universitäten
gelehrt
wurde.
Auch
er
ist
von
der
moralischen
Instabilität
der
Frau
überzeugt.
Er
schreibt
die
Frau
sei:
bi-l
haqiqa
wahiya
al-aql
in
ihrem
ontologischen
Sein
schwach
an
Charakter
und
Vernunft,
sie
gehorche
leichtfertig
und
"eilt
herbei
dem
Begehren
und
zum
Zorn".
Ibn
Sina
postuliert
den
Gegensatz
von
Vernunft=Mann
und
Begehren=Frau
und
erliegt
den
heute
noch
anzutreffenden
Phantasien
von
der
gefährlichen
Sexualität
der
Frau.
Allen
diesen
Bildern
begegnen
wir
bis
heute
auch
in
anderen
religiösen
und
säkularen
Kontexten.
Soweit
also
mittelalterliche
Interpretationen
qur'anischer
Aussagen.
Aber
versuchen
wir
noch
einmal
eine
Reise
zurück
in
die
Zukunft,
zur
Zeit
der
Verkündigung
und
schauen,
wie
die
Stellung
der
Frauen
dort
war.
a)
Umm
Salama
Wenn
wir
die
Biographie
dieser
Frau
betrachten
erkennen
wir,
dass
sie
eine
kritische
Frau
war,
die
alle
Lebensäußerungen
um
sie
herum
hinterfragte.
Sie
hat
z.B.
den
Heiratsantrag
des
Propheten
Muhammad
mit
Rückfragen
beantwortet.6
Sie
leistete
gegen
Persönlichkeiten
ihrer
Zeit
Widerstand
u.a.
gegen
'Umar,
der
später
der
mächtige
Khalif
wurde:
"Ich
bin
erstaunt,
o
du
Sohn
al-Hattabs,
dass
du
dich
in
alle
Angelegenheiten
zwischen
den
Propheten
und
seinen
Frauen
mischst."7,
soll
sie
gesagt
haben.
Sie
war
eine
Persönlichkeit
die
an
gesellschaftspolitischen
Fragen
Anteil
nahm
und
sich
einmischte,
es,
wie
wir
gehört
haben,
'Umar
jedoch
absprach.
Der
Prophet
schätzte
ihren
Rat
in
hoch
politischen
Entscheidungsfragen.8
Interessant
ist,
dass
das
Patriarchat
bestätigt,
dass
der
Gesandte
ihrem
Rat
folgte.
Sie
stellte
auch
Forderungen
an
den
Propheten.
"'Abdu-Rahman
Ibn
Saiba
erzählte,
dass
er
hörte,
wie
Umm
Salama,
erzählte:
"
Ich
fragte
den
Propheten(s),
warum
werden
wir
nicht
im
Qur'an
erwähnt
wie
Männer?
Sie
fährt
fort:
Dann
wurde
eines
Tages
meine
Aufmerksamkeit
auf
seinen
Ruf
von
der
Kanzel
gelenkt,
als
ich
im
Vorraum
meiner
Wohnung
gerade
meine
Haare
kämmte.
Ich
band
sie
zusammen
und
ging
hinaus
und
lauschte,
als
er
(der
Prophet)
dies
von
der
Kanzel
sprach:..."9
Darauf
wurde
der
Vers
33:35
(oben
bereits
erwähnt)
herabgesandt,
der
in
allen
gesellschaftlichen
Gepflogenheiten
die
Frauen
gleichberechtigt
neben
die
Männer
stellt.
Wir
sollten
in
der
Beurteilung
dieses
Textes
berücksichtigen,
dass
auf
die
Forderung
einer
Frau
nach
einer
gleichwertigen
Ansprache,
nicht
irgend
ein
Detail,
und
schon
gar
keine
Ermahnung
für
Frauen
herabgesandt
wurde,
sondern
eine
allumfassende
Definition
der
Gleichheit
der
Geschlechter.
Der
Text
war
eine
Wucht!
Viele
männlichen
Persönlichkeiten
waren
peinlich
berührt.
Aber
obwohl
er
geeignet
ist,
die
Gesellschaft
zu
revolutionieren,
wird
er
von
den
Kommentaren
nicht
besonders
beachtet.
Seine
Folgen,
seine
Reichweite
wird
nicht
diskutiert
und
folglich
nicht
umgesetzt.
Das
bemerkenswerteste
an
dieser
Episode
dürfte
die
Tatsache
sein,
dass
unsere
bisherige
These
zum
Textverständnis
im
Kontext
seiner
Zeit
hier
wieder
erneut
deutlich
wird:
zunächst
tritt
das
Ereignis
ein
(hier
die
Klage
der
Ehefrau
des
Propheten
über
die
fehlende
Gleichbehandlung)
und
die
anschließende
Bearbeitung
durch
die
Offenbarung,
die
in
diesem
Falle
in
besonders
deutlicher
Weise
den
überzeitlichen
Charakter
erkennen
lässt,
während
in
gleicher
Weise
Umm
Salama
in
ihrer
Zeit
ihre
Antwort
erhielt.
b)
Aisha
(ra)
Jede
Muslima,
jeder
Muslim
kennt
Aisha,
die
jüngste
Frau
des
Gesandten.
Und
fast
alle
wissen
von
der
Tatsache,
dass
sie
in
den
Krieg
zog.
Dass
Aisha,
den
Krieg
als
solchen
in
späteren
Jahren
bedauerte,
wird
von
den
traditionellen
Rechtsgelehrten
dahingehend
ausgelegt,
sie
habe
ihre
gravierende
Fehlentscheidung
eingesehen
und
fortan
sollten
Frauen
nichts
zur
Gestaltung
der
Gesellschaft
im
öffentlichen
Bereich
beitragen
können.
Auf
diese
Weise
wird
die
Tatsache
unsichtbar
gemacht,
dass
es
der
Prophetenwitwe
aber
doch
gelungen
war,
eigenverantwortlich
eine
Entscheidung
zur
Teilnahme
an
einem
Feldzug
zu
fällen,
in
dem
sie
ihre
Armee
hinter
sich
brachte.
c)
Umm
Waraqa
wird
in
der
islamischen
Geschichte
durch
ihre
vielfache
Teilnahme
an
Feldzügen
als
Shahid
hervorgehoben.
Qur'anische
Texte
auswendig
zu
beherrschen
und
im
Gottesdienst
rezitieren
zu
können
war
zu
der
damaligen
Zeit
die
Grundlage
von
Exaktheit
und
Wissenschaftlichkeit.
Umm
Waraqa
beherrschte
sie.
Der
Prophet
erkannte
diese
Fähigkeit
und
bestellte
sie
zum
Vorbeter
(für
Männer
und
Frauen)
in
ihrem
Umfeld
d)
Ghazala
Eine
weitere
Frau
ist
uns
bekannt,
ihr
Name
wird
von
Historikern
wie
z.B.
Tabari
als
Ghazala
überliefert
(699
n.Chr.).
Ihre
Leistung
schließt
auch
die
öffentliche
Leitung
des
Gottesdienst,
der
im
Islam
traditioneller
Weise
zum
Recht
gehört,
mit
ein.
Auch
hier
gehen
die
Versuche
einiger
männlicher
Gelehrten
dahin,
diese
Handlung
als
batil
d.h.
ungültig
zu
erklären,
da
diese
Frau
zu
den
Kharidjiten
gerechnet
wurde,
eine
Gruppe
die
sich
in
der
Auseinandersetzung
mit
Ali
ra.
und
Mu'awiya
herausgebildet
hatte,
und
als
abtrünnig
galt.
Da
fragen
wir
zu
Recht
,
was
die
Tatsache
der
Zugehörigkeit
zu
einer
bestimmten
politischen
Gruppierung
mit
der
Gültigkeit
oder
Ungültigkeit
der
beschriebenen
Handlung
zu
tun
hat.
e)
Last
but
not
least
sei
eine
No-Name-Dame
erwähnt,
die
obwohl
wir
nicht
einmal
ihren
Namen
wissen,
doch
eine
der
bekanntesten
Persönlichkeiten
in
der
frauenzentrierten
Hermeneutik
ist.
Zum
Ereignis
selbst:
Der
Khalif
Omar
legte
offenbar
eine
Rechtsanweisung
des
Propheten
zum
Nachteil
der
Frauen
aus
und
verkündete
diese
öffentlich
in
der
Moschee,
sozusagen
dem
damaligen
Parlament
der
Erstgemeinde.
Jene
frühe
Muslima
erhob
sich
darauf
und
meldete
ihren
Protest
an.
Ihre
Argumentationslinie
zum
Thema
Rechtsverständnis
war
so
klar,
dass
der
Khalif
seine
Entscheidung
rückgängig
machte.
Dieses
wenig
spektakulär
erscheinende
Ereignis
erhält
jedoch
seine
überragende
Bedeutung
eher
im
Negativen,
denn
es
wird
zwar
häufig
in
Predigten
und
religiösen
Veranstaltungen
von
Männern
erwähnt,
um
die
vielfältigen
Möglichkeiten
zur
Meinungsäußerung
muslimischer
Frauen
herauszustellen,
jedoch
die
Wirkung
des
Ereignisses
bleibt
völlig
aus.
Mir
ist
keine
Gemeinde
bekannt,
in
denen
Frauen
in
den
Versammlungen
aufstehen
und
einen
Redebeitrag
leisten,
wenn
der
Vortragende
ein
männlicher
Interpret
ist.
Dies
ist
um
so
erstaunlicher,
da
der
Islam
Frauen
als
Theologinnen
gleichberechtigt
neben
Männer
stellt
und
immerhin
haben
wir
es
in
Deutschland
zu
einer
weiblichen
Imamin
gebracht,
die
wie
Umm
Waraqa
heute
das
Freitagsgebet
für
die
Gemeinde
leitet.
14.
Heute
mehren
sich
die
Stimmen
all
jener
moderner
Denker
und
Denkerinnen,
die
auf
der
Basis
von
Text
und
Kontext
ihre
Ideen
erarbeiten.
Die
islamische
Welt
befindet
sich
seit
der
iranischen
Revolution
in
einem
Erneuerungsprozess,
der
einen
ersten
Anschub
bereits
in
der
nachkolonialen
Zeit
erhielt.
So
hat
der
ägyptische
Rechtsgelehrter,
und
damaligen
Präsident
der
Al-Azhar
Universität,
und
gleichzeitig
Oberster
Rechtsgelehrter
Muhammad
Abduh
bereits
im
19.Jhd.
die
Vielehe
verboten:
Die
einschlägigen
Texte
zur
Polygamie
entschlüsselte
er
hermeneutisch.
In
Vers
4:3
des
Qur'an
wird
von
Kriegswaisen
(Frauen)
gesprochen,
die
im
Kontext
der
damaligen
Zeit
unversorgt
und
damit
Not
und
ggf.
Prostitution
ausgeliefert
gewesen
wären.
Abgesehen
davon,
dass
die
Intention
einer
solchen
sozialen
Maßgabe
nicht
mit
der
meist
unterstellten
Intention
von
sexuellen
Männerphantasien
vereinbar
ist,
sondern
eher
eine
Belastung
für
den
Versorger
darstellte,
wird
hier
von
Abduh
die
Rechtmäßigkeit
seines
Verbots
mit
der
Änderung
des
Kontextes
erklärt.
(Sure
4/129)
15.
In
der
islamischen
Welt
ist
eine
Vielzahl
von
Frauen
tätig,
die
zu
diesem
Thema
forschen:
Hier
aus
Zeitgründen
nur
wenige
Beispiele.
Amina
Wadud:
"The
context
of
muslim
communities
has
not
yet
risen
to
the
level
of
the
text."
Oumaima
Abu
Bakr:
"Qur'an
is
never
allowed
by
interpreters
and
religious
scholars
to
be
a
governing
principle
in
contructing
gender
relations."
Riffat
Hassan
(1997:223):
"...denn
wenn
Mann
und
Frau
ebenbürtig
erschaffen
wurden
(was
nach
dem
Qur'an
eindeutig
ist)
von
Gott
als
endgültiger
Autorität
über
Wertsetzungen,
können
sie
zu
keinem
späteren
Zeitpunkt
essentiell
ungleich
werden
(...).Die
also
in
der
Gesellschaft
beobachtete
ungleichwertige
Stellung
und
Ungleichbehandlung
von
Frauen
kann
daher
niemals
Gottes
Gesetz
sein,
sondern
muss
als
Unterwanderung
des
ursprünglich
göttlichen
Plans
aufgefasst
werden."
16.
Der
Hermeneutische
Ansatz
des
ZIF
Das
ZIF
hat
auf
der
Basis
des
qur'anischen
Rechtsverständnisses
unter
der
Prämisse
von
Text
und
Kontext
hermeneutische
Konstrukte
entwickelt,
welche
wir
u.a.
unter
dem
Begriff
des
"Fortschreiben/das
Fortdenken
im
Guten"
nennen.
Was
ist
nun
damit
gemeint?
Wir
haben
jetzt
viel
darüber
gehört,
dass
die
Offenbarung
die
Fragestellungen
und
Missstände
einer
halbnomadischen
Gesellschaft
des
7.
Jahrhunderts
aufgreift
und
sie
stufenweise
ansteigend
in
Richtung
sozialer
und
individueller
Gerechtigkeit,
Gleichheit
und
Sozialverträglichkeit
führt.
Fast
das
gesamte
Familienrecht
steht
im
Geiste
dieser
Spannung
der
Hinführung
zum
Guten,
zum
Besseren.
Dies
ist
auch
unter
nichtmuslimischen
Autoren
unstreitig.
Warum
also
das
Begonnene
nicht
fortsetzen?
Wenn
wir
prinzipiell
nicht
davon
ausgehen,
dass
eine
Offenbarung
lediglich
für
die
Zeit
ihrer
Verkündigung
gelten
soll,
sondern
ihre
Wirkungsgeschichte
sich
weit
in
die
Zukunft
erstreckt,
ist
die
gedankliche
Fortsetzung
des
Begonnenen
geradezu
eine
Notwendigkeit.
Die
in
islamischen
(Frauen-)
Kreisen
verbreitete
Befürchtung
durch
derartiges
Denken
der
Offenbarung
nicht
gerecht
zu
werden,
kann
durch
pädagogisch-didaktische
Maßnahmen
entgegengewirkt
werden:
Die
Geschichte
der
Menschheit
begann
bereits
im
Paradies
mit
try
and
error.
Der
Versuch
misslang,
aber
er
wird
fortgesetzt.
Die
Tatsache,
dass
auch
die
Propheten
in
ihrer
Menschlichkeit
diesem
Prinzip
unterlagen,
erkennen
wir
als
Muslime
und
Musliminnen
wieder
unmittelbar
aus
dem
offenbarten
Text
selbst.
Dort
wird
beispielsweise
der
Gesandte
Muhammad
mehrfach
in
seinem
Verhalten
korrigiert
(z.B.
Sure
Abasa
und
Sure
Al-Mudschadila).
In
der
Sure
Abasa
heißt
es
(auf
das
Verhalten
des
Propheten
anspielend)
,
wenn
jemand
zu
dir
kommt,
der
Ansehen
hat
in
der
Gesellschaft
dem
wendest
du
dich
zu,
und
wenn
jemand
kommt,
der
eingeschränkt
ist
und
behindert,
dann
ziehst
du
ein
Gesicht
und
wendest
dich
ab.
Du
weißt
nicht,
wer
von
diesen
beiden
die
reinere
Absicht
hat.10
Lückentexte:
Wussten
Sie
verehrte
Hörer/innen,
dass
es
im
Qur'an
Lückentexte
gibt?
Dieses
didaktische
Stilmittel
ist
mir
aus
meiner
Tätigkeit
als
Religionspädagogin
geläufig.
Natürlich
ist
dies
nicht
gedacht
im
Sinne
eines
Fehlens,
als
sei
der
Text
defizitär,
sondern
als
eine
gewollte
Auslassung.
Ich
möchte
Ihnen
ein
qur'anisches
Beispiel
nennen,
von
denen
es
aber
Hunderte
gibt.
"Wenn
ihr
aber
leugnet,
ihr
und
wer
sonst
noch
alles
auf
Erden
ist...........
wahrlich,
Allah
ist
auf
keinen
angewiesen,
er
ist
des
Lobes
würdig."[14:8]
Allem
Anschein
nach
fehlt
hier
etwas.
Was
hat
nun
mit
dieser
Auslassung
zu
geschehen?
Offenbar
erwartet
der
Textgeber,
dass
wir
mitdenken
und
die
Lücke
gedanklich
schließen.
Es
könnte
also
heißen:
Wenn
ihr
aber
leugnet,
ihr
und
wer
sonst
noch
alles
auf
Erden
ist,
so
kann
dies
der
Unabhängigkeit
und
Absolutheit
des
Einen
Gottes
nichts
das
geringste
anhaben.
Hermeneutisch
weiter
zu
entschlüsseln,
wäre
dann
die
Frage,
wenn
Gott
unsere
Gleichgültigkeit
und
Undankbarkeit
nicht
schadet,
wem
schadet
sie
dann?
Fortzusetzen
wäre
also:
...so
tut
ihr
dies
nur
zu
eurem
eigenen
Schaden.
Wahrlich,
Allah
ist
auf
keinen
angewiesen,
er
ist
des
Lobes
würdig.
Aus
diesen
qur'anischen
Texten
ist
nochmals
die
Berechtigung
der
beschriebenen
Methodik
des
Fortschreibens
im
Guten
verdeutlicht.
Zu
Ängsten
besteht
kein
Anlass,
wenn
unsere
Absicht
(Niya)
darin
besteht,
das
begonnene
Gute
als
von
Gott
bestellte
Sachwalter
auf
Erden
fortzuführen,
so
wie
Allah
t.
uns
weiter
stützt
in
seiner
Aussage:
Sprich:
"Wäre
das
Meer
Tinte
für
die
Worte
meines
Herrn,
wahrlich,
das
Meer
würde
versiegen,
ehe
die
Worte
meines
Herrn
zu
Ende
gingen,
auch
wenn
wir
noch
ein
gleiches
als
Nachschub
brächten."[18:109]
Und
wenn
alle
Bäume,
die
auf
der
Erde
sind,
Schreibrohre
wären
und
der
Ozean
(Tinte),
und
sieben
Ozeane
würden
sie
mit
Nachschub
versorgen,
selbst
dann
könnten
Allahs
Worte
nicht
erschöpft
werden.
Wahrlich,
Allah
ist
Allmächtig,
Allweise.[31:27]
Es
bleibt
beim
Erhalt
des
Grundsatzes:
Das
Erläuterte
ist
immer
dem
zu
Erläuternden
unterzuordnen
und
e
i
n
e
Belohnung
gibt
es
-
wie
wir
gesehen
haben
-
allemal!
Anmerkungen
1
Al-Qur'an
bedeutet:
der
rezitierte
Vortrag
2
Einige
Regeln,
die
sich
aus
den
Leitprinzipien
ergeben
und
zur
Güterabwägung
dienen,
lauten:
Wahl
des
kleineren
Übels
(wenn
zwei
schädigende
Optionen
zur
Wahl
stehen);
die
Abwendung
von
Schaden
für
die
Gemeinschaft
hat
Vorrang
vor
der
Abwendung
von
Schaden
vor
dem
Einzelnen;
Schaden
abwehren
hat
vor
dem
Verschaffen
eines
Vorteils
Vorrang.
3
.......von
denen,
die
die
Schrift
erhalten
haben,
bis
sie
eigenhändig
die
Dschisja
zahlen,
wenn
sie
hierzu
(finanziell)
in
der
Lage
sind.[9:29]
-
Erläutert
nach
Said
Ramadan,
das
Islamische
Recht/Harrassowitz
1980
4
To
render
sabab
as
a
cause
would
suggest
that
the
event
reated
the
text
and
I'm
not
sure
whether
I
want
to
fly
into
the
face
of
orthodoxy
as
directly
as
this;
"events
occasioning
revelation"
is
simoultaneously
a
clear
and
abiguous
rendition."
(Esack
1997:56)
5
Sie
befragen
dich
über
Berauschendes
und
Glücksspiel.
Sprich:
"In
beiden
liegt
großes
Übel
und
Nutzen
für
die
Menschen.
Doch
ihr
Übel
ist
größer
als
ihr
Nutzen...[2:219]
O
ihr,
die
ihr
glaubt,
nahet
nicht
dem
Gebet,
wenn
ihr
betrunken
seid,
bis
ihr
versteht,
was
ihr
sprecht...[4:43]
O
ihr,
die
ihr
glaubt!
Berauschendes,
Glücksspiel,
Opfersteine
und
Lospfeile
sind
ein
Gräuel,
das
Werk
Shaytans.
So
meidet
sie,
auf
dass
ihr
erfolgreich
seid;[5:90]
6
Vgl.
Tabari
in:
Bint
asch-Schati',
S.
129.
7
ebd.
S.
130.
8
Vgl.
ebd.
S.
134.
9
Ibn
Kathir
zit.
in:
Die
Bedeutung
des
Korans,
Teil
21
u.
22,
SKD
Bavaria
Verlag,
München,
1996,
S.32.
10
Er
runzelte
die
Stirn
und
wandte
sich
ab,[80:1]
als
der
blinde
Mann
zu
ihm
kam.[80:2]
Was
lässt
dich
aber
wissen,
dass
er
sich
nicht
reinigen
wollte[80:3]
oder
dass
er
Ermahnung
suchte
und
ihm
somit
die
Lehre
nützlich
würde?[80:4]
Wer
aber
es
nicht
für
nötig
hält,[80:
5]
dem
kommst
du
(bereitwillig)
entgegen,[80:6]
ohne
dir
etwas
daraus
zu
machen,
daß
er
sich
nicht
reinigen
will.[80:7]
Was
aber
den
anbelangt,
der
in
Eifer
zu
dir
kommt[80:8]
und
gottesfürchtig
ist,[80:9]
um
den
kümmerst
du
dich
nicht.[80:10]
Nein,
nicht
so.
Wahrlich,
dies
ist
eine
Ermahnung[80:11]
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