::Startseite

::WortWerk

::BLOGspott

::Impressum

::LiteraTour

::AugenBlick

::Adressen

    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 zurück     

 

Startseite     

 

 

     

 

 

Mit und ohne Kopftuch - Muslima in Deutschland 

Zum Rechtsverständnis und Frauenbild im Islam

 

Das Rechtsverständnis der MuslimInnen zwischen Text und Kontext 

Luise Becker

Wir haben den Qur'an nicht auf dich herabgesandt, um dich unglücklich zu machen, [20:2]

 

1. Das Rechtsverständnis einer Gesellschaft begründet sich aus deren Menschenbild. Dieses Menschenbild erarbeiten die Muslime auf der Basis eines Offenbarungstextes, des Qur'ans. Wie ist also das Rechtsverhältnis zwischen Mensch und Gott, zwischen Schöpfer und Geschöpf aus den genuin islamischen Quellen zu gestalten?

 

Die Würde des Menschen gründet sich auf der Übertragung von Verantwortung für die Schöpfung durch den Schöpfer. Er hat den Menschen zum Sachwalter auf Erden bestellt. Der Mensch ist bzw. wird würdig dieser Sachwalterschaft, nachdem seine Ambivalenz und seine Subjektivität bereits bewiesen ist, nach dem Eingriff in eine gottgewollte Ordnung. Die gesamte Schöpfung ist ihm anvertraut zu seiner und seiner Kinder Versorgung.

 

Wir schlossen zuvor eine Vereinbarung mit Adam, aber er vergaß; Wir fanden in ihm kein Ausharrungsvermögen. [20:115] Wirklich, Wir haben die Kinder Adams geehrt und sie über Land und Meer getragen und sie mit guten Dingen versorgt und sie mit Würde ausgestattet - eine Auszeichnung vor jenen vielen, die Wir erschaffen haben. [17:70]

 

Eine der wichtigsten Grundsätze im Rechtsverständnis der Muslime ist die Akzeptanz der letztendlichen Beurteilung menschlicher Handlungen ausschließlich durch den Schöpfer.

 

...Vor Allah ist von euch der Angesehenste, welcher der Gottesehrfürchtigste ist. Wahrlich, Allah ist Allwissend, Allkundig [49:13]. Diese Aussage steckt eine Grenze ab; der Mensch kann über das Maß der Würde seines Mitmenschen nicht entscheiden, sie kann nicht durch ihn verliehen werden.

 

2. Wie dieses Menschenbild und damit das Rechtsverständnis nun in der Praxis umgesetzt wird, hängt davon ab, wie die einzelnen Gesellschaften die Texte auslegen und anwenden. Hier ist die Vielfalt muslimischer Rechtsdeutungen kaum zu überbieten. Wir begnügen uns zunächst mit einer ganz groben und einfachen Einteilung:

 

Da sind einmal die traditionalistischen Gesellschaften und Gruppen mit einer konservativen Textauslegung bis hin zur Ablehnung jedweder Hermeneutik. Am anderen Ende des Spektrums finden wir die sogenannten Modernisten, denen die Problematik zwischen Text und Kontext bewusst ist. Die Denk- und Handlungsweisen traditionalistischer Gruppierungen führt, obwohl ihre Motivation die der Bewahrung des heiligen ist, letztendlich zur gesellschaftlichen Stagnation, da die einmal getroffenen Entscheidungen als allgemeingültig ohne Ansehung von Zeit und Raum tradiert und von Generation zu Generation weitergegeben werden und dadurch letztendlich als unantastbar gelten, dem Offenbarungstext gleich oder ihn gar überhöhend.

 

Die Modernisten und Reformer dagegen versuchen die Dynamik der Texte herauszustellen, alte Methodologien weiterzuentwickeln und neue einzuführen und sie beschäftigen sich mit der Frage: Mit welcher Kategorie Text haben wir es überhaupt zu tun. Was bedeutet ein ewiges göttliches Wort in der Zeit? Es ist also die Frage nach der Hermeneutik, die Frage nach dem Kontext, die heute die Szenerie beherrscht.

 

Kleiner Exkurs:

Bezogen auf das Frauenbild geht nun der Qur'an sowohl aus ontologischer als auch gesellschaftlicher, wie aus eschatologischer Sicht von der Gleichheit der Geschlechter aus. Hier zu allen drei Bereichen ein kurzer Text:

An alle Menschen, ehrfürchtet euren Herrn, Der euch erschaffen hat aus einem einzigen Wesen; aus ihm erschuf Er ein Partnerwesen, und aus den beiden ließ Er viele Männer und Frauen entstehen. ... [4:1]

 

Zum gesellschaftlichen Bereich: Wisst, die muslimischen Männer und die muslimischen Frauen, die  gläubigen Männer und die gläubigen Frauen, die gehorsamen Männer und die gehorsamen Frauen, die wahrhaftigen Männer und die wahrhaftigen Frauen, die geduldigen Männer und die geduldigen Frauen, die demütigen Männer und die demütigen Frauen, die Männer, die Almosen geben, und die Frauen, die Almosen geben, die Männer, die fasten, und die Frauen, die fasten, die Männer, die ihre Keuschheit wahren, und die Frauen, die ihre Keuschheit wahren, die Männer, die Allahs häufig gedenken, und die Frauen, die (Allahs häufig) gedenken - Allah hat ihnen (allen) Vergebung und großen Lohn bereitet. [33:35]

 

In Bezug auf die Transzendenz des Menschen:

Am Tage, da du die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen sehen wirst, während (die Strahlen) ihres Lichts vor ihnen und zu ihrer Rechten hervorbrechen (,heißt es): "Eine gute Nachricht (sei) euch heute ! In den Gärten, durch die Bäche fließen, werdet ihr auf ewig weilen. Das ist der gewaltige Gewinn."[57:12]

 

Aber selbst diese Eindeutigkeit wird von den Traditionalisten nicht bestätigt.

 

3. Um Grundlegendes zum Rechtsverständnis der Muslime und Musliminnen

aussagen zu können, bedarf es zunächst eines Blickes in die Praxis islamischer

Urteilsfindung und damit in die textlichen ethisch/ rechtlichen Quellen .

 

Dabei beschränken wir uns auf die bereits erwähnte genuine Quelle, den Qur'an. Darüber hinaus spielt die Sunnah, was mit Lebensgewohnheit, oder auch mit "das gelebte Textbeispiel" übersetzt werden könnte, im Kontext des Lebens des Propheten Muhammad (Friede sei auf ihm) eine entscheidende Rolle, auf die wir hier aus Zeitgründen jedoch nicht eingehen können.

 

a. Missverständnisse

Bezüglich des Qur'ans, herabgesandt innerhalb eines Zeitraumes von nur 23 Jahren (611-632), bezieht sich eines der größten Missverständnisse darauf, ihn als ein Gesetzesbuch und damit den Islam als eine Gesetzesreligion anzusehen.

 

Damit ist gemeint, der gesamte Text sei eine Anhäufung dogmatischer und normativer Weisungen. Der Gläubige könne diesem Dogmatismus nur durch eine möglichst buchstabengetreue Anwendung gerecht werden, was bereits den geringen Stellenwert in Bezug auf Denken, Hinterfragen und hermeneutisches Entschlüsseln erkennen lässt. Diese Fehleinstellung ist in islamischen Kreisen ebenso verbreitet wie in den Medien und Köpfen so mancher Experten. Diese Kritik wird in der Hauptsache aus dem christlichen Kulturkreis vorgetragen, wo die Freiheit des Menschen manchesmal mit der Befreiung vom Gesetzesjoch der alten Bibel gleichgesetzt wurde/wird.

 

b. Zwischen Text und Kontext

Gemäß qur'anischer Aussage ist der Inhalt, d.h. die Aussage durch Gott geschützt. Der Geist des Textes kann nicht verloren gehen. Er ist Teil eines übergeordneten "Systems", welches sich bei Gott auf einer "wohlverwahrten Tafel" befindet: Ja, es ist ein ruhmvoller Qur'an [85:21]1 auf einer wohlverwahrten Tafel. [85:22] Wir haben diesen Text herabgesandt und wir werden ihn zu schützen wissen.

 

Er ist damit Teil einer absoluten Wahrheit, die aber nur Gott selbst allumfassend kennt. Der Qur'an, den heute die Muslime in der Hand halten, ist sozusagen die letzte Auflage dieses Vortrages. Nun wird aber im Qur'an selbst von den ayatun muhkamat / mutashabihat gesprochen: die eindeutigen und mehrdeutigen Verse, deren vollständige Bedeutung nur Gott kennt (siehe Vers 3:7).

 

Die Betonung, dass nur Gott allein das Absolute und damit in Besitz Wahrheit ist, spricht den Menschen von der Verpflichtung frei, absolute Wahrheiten finden und verkünden zu müssen. Dies ist also eine Freiheit und keine Einschränkung, darüber hinaus befähigt sie die Menschen dazu, die Ideen Meinungen und Vorschläge anderer, die ja auch Teilwahrheiten darstellen, wahrzunehmen und durch Kommunikation und Ijtihad/Anstrengung das Beste für alle daraus zu entwickeln:

 

Es sind jene, die auf das Wort hören und dem Besten von ihm folgen....39.18.

 

Um doch einmal eine Aussage des Gesandten zu erwähnen, hier soviel: Bezeichnend für diese Denkweise ist es, dass Allah diejenigen, die aufgrund des Studiums seines Wortes eine Entscheidung fällen, die mit der göttlichen Weisung übereinstimmt von Gott zwei Belohnungen erhalten, dass jedoch derjenige, der trotz seiner Bemühung diese Übereinstimmung nicht zu erzielen vermochte, selbst dann, wenn seine Entscheidung letztlich schädigend ist, hierfür dennoch die Hälfte, nämlich eine Belohnung erhält. Einfacher und dennoch sehr deutlich kann die Akzeptanz menschlicher Ambivalenzen wohl kaum ausgedrückt werden.

 

4. Die entscheidende Frage lautet: Sehen wir den offenbarten Text in seinen gesellschaftsrelevanten Themen, eingebettet in seinen jeweiligen Kontext, dem ein Kern unveränderlicher Anteile innewohnt, oder vergessen wir ihre gesellschaftsrelevante Komponente und betrachten den gesamten Text als nicht hinterfragbar.

 

Letzteres würde bedeuten, dass der Kontext des 7. Jahrhunderts die idealste Zeit war, die die idealste Gesellschaft hervorbrachte. Dies erscheint aber schon dadurch fragwürdig, weil Gott davon spricht, dass er gewöhnlich dann einen Gesandten beauftragt, wenn eine gravierende Abweichung des bereits Vorhandenen die gesellschaftliche Situation der Menschen unerträglich gemacht hat. Ein Großteil der Texte tragen nach dem Vorhergesagten eben die Zeichen ihrer Zeit. Es war darüber hinaus eine zeit ungeheurer gesellschaftlicher Umbrüche und von Harmonie weiß die Geschichte nichts zu berichten.

 

5. Das bedeutet schlicht: erst wurde der gesellschaftliche Ist-Zustand durch ein entsprechendes Ereignis oder eine bestehende Gepflogenheit, konkretisiert und dann erfolgte der Kommentar durch den offenbarten Text. Dieser Offenbarungstext bearbeitet das Thema auf unterschiedliche Weise. Manchmal wird eine Situation grundlegend verändert, oft aber bleibt sie offen. Der Text ist dann ein "Schritt in die richtige Richtung". Stets ist eine Zunahme an sozialer Verträglichkeit, ein mehr an Gerechtigkeit erkennbar. Ist der Text ein solcher Schritt, aber kein abschließender, ist die "Fortschreibung", also das Weiterdenken geradezu eine Notwendigkeit, um dem Offenbarten die Achtung zu gewähren, die ihm gebührt. Ansonsten würde das Begonnene zerrinnen, nutzlos und unfruchtbar ....

 

Wenn wir nun davon sprechen, dass es sich beim Qur'an um ein Offenbarungsgeschehen handelt, welches davon ausgeht, einen wortwörtlich gehörten Text, der von Gott ausgeht, zu übermitteln, so müssen wir zwangsläufig zwischen dem Veränderlichen und dem Beständigen in diesen Texten unterscheiden.

 

Zum einen repräsentiert der Qur'an ein Wort des Absoluten, das jenseits der Ereignisse und Wechselfälle der Geschichte seinen Sinn behält, und zum anderen geschichtliche Abläufe. Große Teile der islamischen Welt begegnet der darin befindlichen Problematik auf simple Weise: das Wort Gottes ist unveränderbar. Eine Hermeneutik sei ebenso wenig aufzufinden, wie ein pädagogisch-didaktisches Vorgehen. Das sei nicht Sinn einer Offenbarung. Aber warum sollte die Verkündung eines göttlichen Wortes bedeuten, es sei nicht interpretierbar? Es ist schlechterdings undenkbar, ein gehörtes Wort nicht in das bereits vorhandene wissen zu integrieren. Es gibt kein vorurteilsfreies Denken.

 

Wer sich einer Interpretation und hermeneutischen Entschlüsselung widersetzt, steht vor dem bereits angedeutete Dilemma: Eine Rückkehr in die Sozialisation der Verkündungszeit ist jedoch ebenfalls undenkbar. As gesamte Offenbarungswerk wäre mit Ablauf dieser Verkündigungszeit wirkungslos, dann brauchen wir uns nicht mehr über das Rechtsverständnis des offenbarten Textes zu unterhalten.

 

6. Die dem Text und dem Kontext angemessene Herangehensweise könnte wie folgt gesehen werden: Die Antworten des Qur'ans auf die historischen Ereignisse werden nicht in seiner Buchstäblichkeit der Formulierung gesehen. Das allgemeine Prinzip, welches hinter dieser Buchstäblichkeit erkennbar wird, wird extrahiert.

 

Diese allgemeinen Prinzipien und Leitlinien der Offenbarung nennt man maqasit ash-sharia2. Ziel des islamischen Normengefüges ist die Wahrung und Förderung des Guten und des Gemeinwohls sowie die Abwehr des Schädlichen. Unter den mehr als 6.000 Versen des Qur'an sind nach der Meinung von Rechtsgelehrten 230 bis maximal 600 Verse als ayatu-l-ahkam zu bezeichnen. Diese ayatu-l-ahkam sind jene Texte, die einen gesetzgeberisch normativen Charakter tragen. Hier ist ein Vergleich mit anderen Rechtskompendien aufschlu0reich. Jacque Berque schreibt in seinem Werk: Der Qur' an neu gelesen:

 

"Wie viele führt im Vergleich dazu das alte Testament auf? 613. Wie viele enthält der Codex des kanonischen römischen Rechts? 2414. Ein überraschendes Missverhältnis! Zunächst wird man folgern dass diese sparsame Nennung sicherlich nicht zufallsbedingt ist. Wenn das aber zutrifft, dann  bedeutet dies, dass vom Koran in hohem Maße die eigene juristische Initiative des Gläubigen  oder zumindest des Rechtsgelehrten gefordert wird. Eine Forderung, auf die die angemessene Antwort nur die eigenen Initiative, die Freiheit sein dürfte, kurz und gut: die "entschiedene Bemühung", ijtihad, die "Erneuerung", tajdid" (Berque 1995:97)

 

Wäre es denkbar mit diesen wenigen Texten, die etwa 3% des Gesamttextes ausmachen, jedwede Problemstellung jedweder Gesellschaft in jedweder Zeit beantworten zu können? Eindeutig ist, dass die Antworten auf die im Laufe der Zeit stets auftretenden Fragestellungen aus den Leitprinzipien deduziert, also abgeleitet werden müssen.

 

7. Nun müssen wir wissen, dass dies keineswegs eine neue Idee ist, sondern bereits zu Lebzeiten des Propheten, und auch weiterhin unmittelbar nach dem Tode des Gesandten von den sogenannten vier rechtgeleiteten Vertretern der islamischen Gemeinschaft praktiziert wurde. Der Khalif 'Umar setzte die qur'anische Sanktion für Diebstahl bei einem Delinquenten aus, der sich aus der Staatskasse (öffentliche Mittel) bediente, mit der Begründung, dieser habe durch seine Zakat-Zahlungen ja auch Anteil an der Versorgung durch die öffentliche Hand gehabt. Ein anderes Beispiel kann ns auch weiterhelfen: Die Muslime in Andalusien zur Zeit der Reconquista boten im völligen Umkehrschluss zu den qur' anischen Texten nun ihrerseits die Djizja (jenen Betrag, der von Nichtmuslimen, wenn sie keinen Militärdienst leisteten, als Wehrdienstersatzabgabe erhoben wurde) an die neuen nichtmuslimischen Herrscher zu entrichten. (Said Ramadan 1996:116 ff). Diese Rechtsentscheidung entspricht dem Geist des Qur'antextes, widerspricht aber seinem Wortlaut fundamental.3

 

Diese frühen Rechtsgelehrten wandten die vom Qur'an vielfach geforderte Anstrengung des Nachdenkens und Forschens (Ijtihad) zum Herausarbeiten der optimalsten Lösung (Ra'y) ganz selbstverständlich an.

 

Fazlul Rahman prägte hierzu den Begriff des Double Movement, damit ist die geistige Doppelbewegung gemeint, die von der Gegenwart ausgehend das Pendel zurück in die Vergangenheit schwingen lässt, um den damaligen Kontext anzuschauen, den Blick dann wieder zurück in die Gegenwart zum neuen Kontext zu lenken.

 

8. Eine exzellentes Beispiel für diese Verfahrensweise ist aus einem authentischen Gespräch zwischen dem Gesandten Muhammad und Mu'ad ibn Jabal, der zum Richter in Jemen bestellt wurde, erkennbar. Am Vorabend seiner Abreise, kurz bevor Mu'ad sein Amt dort übernehmen sollte, frage ihn der Prophet: "Auf was wird dein Urteil fußen?" Er antwortete: "Es wird auf dem Buch Gottes fußen." "Und wenn du dort nichts Entsprechendes findest?" "Dann wird es auf der Sunna des Gesandten Gottes fußen." "Und wenn du dort auch nichts Präjudizierendes findest?" "Dann werde ich mich bemühen, mir ein eigenes Urteil zu bilden." Darauf sagte der Prophet: "Gelobt sei Gott, Der den Beauftragten Seines Propheten so geleitet hat, dass es Seinem Propheten wohlgefällt." (Said Ramadan 1996:77)

 

Dieses Beispiel zeigt nicht nur eine typisch qur'anisch-prophetische Lehrmethode, sondern trägt von Anfang an der Tatsache Rechnung, dass uns im Fluss der Zeit, täglich Probleme und Fragen begegnen werden, auf die der Qur'an und die Sunnah keine spezifische Antwort gibt und offenbar auch nicht geben will. Wir müssen sie schon selbst erarbeiten. Besonders beeindruckend ist es, dass dieses Beispiel nicht aus irgendeiner späteren Zeit stammt, sondern sich noch während des Offenbarungsprozesses zutrug.

 

9. Asbabu-n-nuzul

Die Bezogenheit vieler Offenbarungstexte auf ein konkretes Ereignis ließ schon früh die Wissenschaft von den Offenbarungsanlässen entstehen (wörtl. asbabu-n-nuzul: die Gründe der Herabsendung). Obwohl dieses Wissen von entscheidender Bedeutung für das Verstehen des Kontextes ist und die Anlässe auch tatsächlich gesammelt wurden, haben sie dennoch nie die Bedeutung erlangt, die ihnen zukäme. Hier und da werden sie zwar zitiert, aber dennoch ignoriert.4

 

10. Nasih und Mansuh

Eine weitere Theorie zum Thema Rechtsverständnis ist die der Abrogation (nasih - mansuh). Gerade auch diese Lehre ist ein weiteres Indiz dafür, dass die Offenbarung auf damals gegenwärtige Kontexte reagierte. Ihren Höhepunkt erhält diese These durch eine göttliche Selbstaussage:

 

Wenn Wir einen Vers aufheben oder der Vergessenheit anheimfallen lassen, so tun wir dies nie, ohne einen besseren oder einen gleichwertigen hervor zu bringen. Weißt du denn nicht, dass Allah Macht hat über alle Dinge?[2:106]

 

11. Stufenweise Herabsendung

Wie sehr auf die soziokulturelle Situation der Erstempfänger seiner Botschaft Rücksicht nimmt, ersehen wir auch im Prinzip der stufenweise Herabsendung. Und Wir haben den Qur'an in Abschnitten offenbart, damit du ihn den Menschen nach und nach vortragen kannst, und Wir sandten ihn in Teilen hinab.[17:106]

 

Dies wird besonders deutlich am Beispiel des Alkoholverbots. Der Genuss von Berauschendem wird zunächst nur eingeschränkt um dann in zwei weiteren Stufen gänzlich untersagt zu werden.5 Ein Mehr hätte die junge Gesellschaft nicht ertragen. Auch der Qur'an ist sich demnach bewusst, dass eine Gesellschaft einer prozesshaften Transformation bedarf, will man sie nicht zerbrechen.

 

12. Hermeneutische Konstrukte

Warum ein und dieselben Texte in so unterschiedlicher Weise gedeutet werden kann, hängt zum einen mit der bereits erwähnten Subjektivität menschlichen Verstehens ab. Sobald ein Text auf unser Ohr trifft, interpretieren wir ihn durch Heranziehen unseres gesamten Erfahrungsschatzes. Zum anderen müssen wir aber auch erkennen, dass Machtkonstellationen für die Einseitigkeit  von Textinterpretationen verantwortlich sind. Dies ist kein spezifisch auf den Islam zugeschnittenes Problem.

 

Ein prägnantes Beispiel aus der Frühzeit des Islam belegt dies. Bei der Auseinandersetzung zwischen Mu'awiya und Ali ibn Abi Talib drängte Mu'awiya darauf, die Streitigkeiten unter Rückgriff auf qur'anische Texte beizulegen. Der Schwierigkeit, die für seinen Kontrahenten Ali ra., Schwiegersohn des Propheten, entstand, wird von diesem wie folgt berichtet:

 

"When Mu'awiyah invited me to the Qur'an for a decision, I could not turn my faxe away form the Book of Allah. The Mighty and Glorious Allah declared that "if you dispute about anything, refer it to Allah and His Apostle". [However;] this is the Qur'an, written in straight lines, between two boards [of its binding]; it does not speak with a tongue; it needs interpreters and interptreters are people". (Esack 1997:50)

 

Dies bedeutet nichts anderes als dass das aus den genuinen Quellen entwickelte Recht menschlichen Ursprungs ist. Menschliche Deutungen aber müssen - wollen die Muslime dem Grundsatz der alleinigen Allwissenheit Gottes nicht widersprechen - jederzeit hinterfragbar und neu interpretierbar sein. Dies ist es, was von den sogenannten traditionalistischen Rechtsauffassungen jedoch skeptisch gesehen wird. Ihnen scheint dabei nicht bewusst zu sein, dass diese Denkweise die Souveränität des einzigen Absoluten tangiert und dadurch der Schöpfer selbst subjektiv gesehen wird. Dies anzuerkennen fällt natürlich staatlicher Souveränität sehr schwer, die seit jeher versucht hat, eine Ausweitung göttlicher Souveränität über das Rechtsverständnis für sich selbst zu erwirken. Keiner Autorität, deren Macht in jedem Fall eine abgeleitete ist, ist das Recht zuzubilligen, eine alleingültige Deutung qur'anischer Texte zu verkünden. Eine solche Anmaßung muss entschieden abgelehnt werden. Denn der qur'anische Text intendiert bereits - wie wir versuchten darzulegen - die Möglichkeit vieldeutiger Interpretation.

 

Er ist es, Der dir das Buch herabgesandt hat. Darin sind eindeutig klare Verse - sie sind die Grundlage des Buches - und andere, die verschieden zu deuten sind. ....[3:7]

 

Zu dieser Textstelle bemerkt Navid Kermani in seinem Buch "Gott ist schön": [es]..."bleibt doch festzuhalten, dass der Koran hier ein klar ausgebildetes Bewusstsein von der Mehrdeutigkeit zumindest eines Teils seiner Texte erkennen lässt. Literaturhistorisch ist das bemerkenswert. .(..) Offenbarung wird dadurch zum frühen Beispiel eines Textes, dem nicht nur implizit eine Poetik der Offenheit zugrunde liegt, sondern diese auch verbalisiert." Wenn wir gesagt haben, dass ein einseitiges mit den Prinzipien von Gleichheit und Gerechtigkeit unvereinbares Textverständnis auch einem Kalkül entspringt, so trifft dies insbesondere auf die sogenannte Frage der Geschlechtergerechtigkeit zu.

 

13. Ich darf Sie bitten, sich nochmals die drei vorab rezitierten Texte zum Thema Gleichstellung der Geschlechter, sowohl aus ontologischer, Sicht, wie in gesellschaftlicher Hinsicht und ebenfalls bezogen auf die Transzendenz menschlichen Daseins ins Gedächtnis zu rufen. Hier noch ein Beispiel, welches jedwede Hierarchisierung zurückweist.

 

Und die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen sind einer des anderen Beschützer: Sie gebieten das Gute und verbieten das Böse und verrichten das Gebet und entrichten die Zakah und gehorchen Allah und Seinem Gesandten. Sie sind es, derer Allah Sich erbarmen wird. Wahrlich, Allah ist Erhaben, Allweise.[9:71]

 

Der Korankommentator Al-Qurtubi (11.Jh) hat keine Schwierigkeit den zitierten Qur'anvers dahingehend auszulegen, dass Männer und Frauen gleichwertig nebeneinander gestellt werden. Er meint vielmehr dass dieser Text belege, dass die Männer, besser geeignet wären, die ethischen Grundsätze dieser Aussage (das Gute gebieten) zu realisieren, "weil die Männer einen Vorzug an Verstand, Kraft und Stellung besitzen".

 

Ein weiteres Beispiel eines Korankommentators Badawi: "Die Männer haben eine Mehrheit in den Rechten und einen Vorzug in ihren Rechten, Die Rechte der Männer bestehen in den Frauen insgesamt. Während die Rechte der Frauen sich auf Brautgabe, Unterhalt (nafaqa, mahr), recht auf Zurückweisung des Schlechten beschränken." Noch unerträglicher ist die Auffassung des nicht nur in der islamischen Welt bekannten Gelehrten Al-Ghazali, der resümiert: "die Mehrzahl der Frauen ist von schlechtem Charakter und schwachem Verstand und man mit ihnen nur zurechtkommen durch Milde gepaart mit straffer Zucht". (Ghazali: Buch der Ehe, aus dem Zyklus Ihya-i-'ulu mid-din)

 

Nicht weniger bekannt ist Ibn Sina/Avicenna, dessen hervorragende medizinische Forschung bis ins 19 jahrhundert hinein auch an westlichen Universitäten gelehrt wurde. Auch er ist von der moralischen Instabilität der Frau überzeugt. Er schreibt die Frau sei: bi-l haqiqa wahiya al-aql in ihrem ontologischen Sein schwach an Charakter und Vernunft, sie gehorche leichtfertig und "eilt herbei dem Begehren und zum Zorn". Ibn Sina postuliert den Gegensatz von Vernunft=Mann und Begehren=Frau und erliegt den heute noch anzutreffenden Phantasien von der gefährlichen Sexualität der Frau. Allen diesen Bildern begegnen wir bis heute auch in anderen religiösen und säkularen Kontexten. Soweit also mittelalterliche Interpretationen qur'anischer Aussagen.

 

Aber versuchen wir noch einmal eine Reise zurück in die Zukunft, zur Zeit der

Verkündigung und schauen, wie die Stellung der Frauen dort war.

 

a) Umm Salama

Wenn wir die Biographie dieser Frau betrachten erkennen wir, dass sie eine kritische Frau war, die alle Lebensäußerungen um sie herum hinterfragte. Sie hat z.B. den Heiratsantrag des Propheten Muhammad mit Rückfragen beantwortet.6 Sie leistete gegen Persönlichkeiten ihrer Zeit Widerstand u.a. gegen 'Umar, der später der mächtige Khalif wurde: "Ich bin erstaunt, o du Sohn al-Hattabs, dass du dich in alle Angelegenheiten zwischen den Propheten und seinen Frauen mischst."7, soll sie gesagt haben.

 

Sie war eine Persönlichkeit die an gesellschaftspolitischen Fragen Anteil nahm und sich einmischte, es, wie wir gehört haben, 'Umar jedoch absprach. Der Prophet schätzte ihren Rat in hoch politischen Entscheidungsfragen.8 Interessant ist, dass das Patriarchat bestätigt, dass der Gesandte ihrem Rat folgte. Sie stellte auch Forderungen an den Propheten. "'Abdu-Rahman Ibn Saiba erzählte, dass er hörte, wie Umm Salama, erzählte: " Ich fragte den Propheten(s), warum werden wir nicht im Qur'an erwähnt wie Männer? Sie fährt fort: Dann wurde eines Tages meine Aufmerksamkeit auf seinen Ruf von der Kanzel gelenkt, als ich im Vorraum meiner Wohnung gerade meine Haare kämmte. Ich band sie zusammen und ging hinaus und lauschte, als er (der Prophet) dies von der Kanzel sprach:..."9

 

Darauf wurde der Vers 33:35 (oben bereits erwähnt) herabgesandt, der in allen gesellschaftlichen Gepflogenheiten die Frauen gleichberechtigt neben die Männer stellt. Wir sollten in der Beurteilung dieses Textes berücksichtigen, dass auf die Forderung einer Frau nach einer gleichwertigen Ansprache, nicht irgend ein Detail, und schon gar keine Ermahnung für Frauen herabgesandt wurde, sondern eine allumfassende Definition der Gleichheit der Geschlechter. Der Text war eine Wucht! Viele männlichen Persönlichkeiten waren peinlich berührt. Aber obwohl er geeignet ist, die Gesellschaft zu revolutionieren, wird er von den Kommentaren nicht besonders beachtet. Seine Folgen, seine Reichweite wird nicht diskutiert und folglich nicht umgesetzt. Das bemerkenswerteste an dieser Episode dürfte die Tatsache sein, dass unsere bisherige These zum Textverständnis im Kontext seiner Zeit hier wieder erneut deutlich wird: zunächst tritt das Ereignis ein (hier die Klage der Ehefrau des Propheten über die fehlende Gleichbehandlung) und die anschließende Bearbeitung durch die Offenbarung, die in diesem Falle in besonders deutlicher Weise den überzeitlichen Charakter erkennen lässt, während in gleicher Weise Umm Salama in ihrer Zeit ihre Antwort erhielt.

 

b) Aisha (ra)

Jede Muslima, jeder Muslim kennt Aisha, die jüngste Frau des Gesandten. Und fast alle wissen von der Tatsache, dass sie in den Krieg zog. Dass Aisha, den Krieg als solchen in späteren Jahren bedauerte, wird von den traditionellen Rechtsgelehrten dahingehend ausgelegt, sie habe ihre gravierende Fehlentscheidung eingesehen und fortan sollten Frauen nichts zur Gestaltung der Gesellschaft im öffentlichen Bereich beitragen können. Auf diese Weise wird die Tatsache unsichtbar gemacht, dass es der Prophetenwitwe aber doch gelungen war, eigenverantwortlich eine Entscheidung zur Teilnahme an einem Feldzug zu fällen, in dem sie ihre Armee hinter sich brachte.

 

c) Umm Waraqa

wird in der islamischen Geschichte durch ihre vielfache Teilnahme an Feldzügen als Shahid hervorgehoben. Qur'anische Texte auswendig zu beherrschen und im Gottesdienst rezitieren zu können war zu der damaligen Zeit die Grundlage von Exaktheit und Wissenschaftlichkeit. Umm Waraqa beherrschte sie. Der Prophet erkannte diese Fähigkeit und bestellte sie zum Vorbeter (für Männer und Frauen) in ihrem Umfeld

 

d) Ghazala

Eine weitere Frau ist uns bekannt, ihr Name wird von Historikern wie z.B. Tabari als Ghazala überliefert (699 n.Chr.). Ihre Leistung schließt auch die öffentliche Leitung des Gottesdienst, der im Islam traditioneller Weise zum Recht gehört, mit ein. Auch hier gehen die Versuche einiger männlicher Gelehrten dahin, diese Handlung als batil d.h. ungültig zu erklären, da diese Frau zu den Kharidjiten gerechnet wurde, eine Gruppe die sich in der Auseinandersetzung mit Ali ra. und Mu'awiya herausgebildet hatte, und als abtrünnig galt. Da fragen wir zu Recht , was die Tatsache der Zugehörigkeit zu einer bestimmten politischen Gruppierung mit der Gültigkeit oder Ungültigkeit der beschriebenen Handlung zu tun hat.

 

e)

Last but not least sei eine No-Name-Dame erwähnt, die obwohl wir nicht einmal ihren Namen wissen, doch eine der bekanntesten Persönlichkeiten in der frauenzentrierten Hermeneutik ist. Zum Ereignis selbst: Der Khalif Omar legte offenbar eine Rechtsanweisung des Propheten zum Nachteil der Frauen aus und verkündete diese öffentlich in der Moschee, sozusagen dem damaligen Parlament der Erstgemeinde. Jene frühe Muslima erhob sich darauf und meldete ihren Protest an. Ihre Argumentationslinie zum Thema Rechtsverständnis war so klar, dass der Khalif seine Entscheidung rückgängig machte.

 

Dieses wenig spektakulär erscheinende Ereignis erhält jedoch seine überragende Bedeutung eher im Negativen, denn es wird zwar häufig in Predigten und religiösen Veranstaltungen von Männern erwähnt, um die vielfältigen Möglichkeiten zur Meinungsäußerung muslimischer Frauen herauszustellen, jedoch die Wirkung des Ereignisses bleibt völlig aus. Mir ist keine Gemeinde bekannt, in denen Frauen in den Versammlungen aufstehen und einen Redebeitrag leisten, wenn der Vortragende ein männlicher Interpret ist. Dies ist um so erstaunlicher, da der Islam Frauen als Theologinnen gleichberechtigt neben Männer stellt und immerhin haben wir es in Deutschland zu einer weiblichen Imamin gebracht, die wie Umm Waraqa heute das Freitagsgebet für die Gemeinde leitet.

 

14. Heute mehren sich die Stimmen all jener moderner Denker und Denkerinnen, die auf der Basis von Text und Kontext ihre Ideen erarbeiten. Die islamische Welt befindet sich seit der iranischen Revolution in einem Erneuerungsprozess, der einen ersten Anschub bereits in der nachkolonialen Zeit erhielt. So hat der ägyptische Rechtsgelehrter, und damaligen Präsident der Al-Azhar Universität, und gleichzeitig Oberster Rechtsgelehrter Muhammad Abduh bereits im 19.Jhd. die Vielehe verboten:

 

Die einschlägigen Texte zur Polygamie entschlüsselte er hermeneutisch. In Vers 4:3 des Qur'an wird von Kriegswaisen (Frauen) gesprochen, die im Kontext der damaligen Zeit unversorgt und damit Not und ggf. Prostitution ausgeliefert gewesen wären. Abgesehen davon, dass die Intention einer solchen sozialen Maßgabe nicht mit der meist unterstellten Intention von sexuellen Männerphantasien vereinbar ist, sondern eher eine Belastung für den Versorger darstellte, wird hier von Abduh die Rechtmäßigkeit seines Verbots mit der Änderung des Kontextes erklärt. (Sure 4/129)

 

15. In der islamischen Welt ist eine Vielzahl von Frauen tätig, die zu diesem Thema forschen:

Hier aus Zeitgründen nur wenige Beispiele. Amina Wadud: "The context of muslim communities has not yet risen to the level of the text." Oumaima Abu Bakr: "Qur'an is never allowed by interpreters and religious scholars to be a governing principle in contructing gender relations."

 

Riffat Hassan (1997:223): "...denn wenn Mann und Frau ebenbürtig erschaffen wurden (was nach dem Qur'an eindeutig ist) von Gott als endgültiger Autorität über Wertsetzungen, können sie zu keinem späteren Zeitpunkt essentiell ungleich werden (...).Die also in der Gesellschaft beobachtete ungleichwertige Stellung und Ungleichbehandlung von Frauen kann daher niemals Gottes Gesetz sein, sondern muss als Unterwanderung des ursprünglich göttlichen Plans aufgefasst werden."

 

16. Der Hermeneutische Ansatz des ZIF

Das ZIF hat auf der Basis des qur'anischen Rechtsverständnisses unter der Prämisse von Text und Kontext hermeneutische Konstrukte entwickelt, welche wir u.a. unter dem Begriff des "Fortschreiben/das Fortdenken im Guten" nennen. Was ist nun damit gemeint? Wir haben jetzt viel darüber gehört, dass die Offenbarung die Fragestellungen und Missstände einer halbnomadischen Gesellschaft des 7. Jahrhunderts aufgreift und sie stufenweise ansteigend in Richtung sozialer und individueller Gerechtigkeit, Gleichheit und Sozialverträglichkeit führt. Fast das gesamte Familienrecht steht im Geiste dieser Spannung der Hinführung zum Guten, zum Besseren. Dies ist auch unter nichtmuslimischen Autoren unstreitig.

 

Warum also das Begonnene nicht fortsetzen? Wenn wir prinzipiell nicht davon ausgehen, dass eine Offenbarung lediglich für die Zeit ihrer Verkündigung gelten soll, sondern ihre Wirkungsgeschichte sich weit in die Zukunft erstreckt, ist die gedankliche Fortsetzung des Begonnenen geradezu eine Notwendigkeit. Die in islamischen (Frauen-) Kreisen verbreitete Befürchtung durch derartiges Denken der Offenbarung nicht gerecht zu werden, kann durch pädagogisch-didaktische Maßnahmen entgegengewirkt werden: Die Geschichte der Menschheit begann bereits im Paradies mit try and error. Der Versuch misslang, aber er wird fortgesetzt.

 

Die Tatsache, dass auch die Propheten in ihrer Menschlichkeit diesem Prinzip unterlagen, erkennen wir als Muslime und Musliminnen wieder unmittelbar aus dem offenbarten Text selbst. Dort wird beispielsweise der Gesandte Muhammad mehrfach in seinem Verhalten korrigiert (z.B. Sure Abasa und Sure Al-Mudschadila). In der Sure Abasa heißt es (auf das Verhalten des Propheten anspielend) , wenn jemand zu dir kommt, der Ansehen hat in der Gesellschaft dem wendest du dich zu, und wenn jemand kommt, der eingeschränkt ist und behindert, dann ziehst du ein Gesicht und wendest dich ab. Du weißt nicht, wer von diesen beiden die reinere Absicht hat.10

 

Lückentexte:

Wussten Sie verehrte Hörer/innen, dass es im Qur'an Lückentexte gibt? Dieses didaktische Stilmittel ist mir aus meiner Tätigkeit als Religionspädagogin geläufig. Natürlich ist dies nicht gedacht im Sinne eines Fehlens, als sei der Text defizitär, sondern als eine gewollte Auslassung. Ich möchte Ihnen ein qur'anisches Beispiel nennen, von denen es aber Hunderte gibt.

 

"Wenn ihr aber leugnet, ihr und wer sonst noch alles auf Erden ist........... wahrlich, Allah ist auf

keinen angewiesen, er ist des Lobes würdig."[14:8]

 

Allem Anschein nach fehlt hier etwas. Was hat nun mit dieser Auslassung zu geschehen? Offenbar erwartet der Textgeber, dass wir mitdenken und die Lücke gedanklich schließen. Es könnte also heißen: Wenn ihr aber leugnet, ihr und wer sonst noch alles auf Erden ist, so kann dies der Unabhängigkeit und Absolutheit des Einen Gottes nichts das geringste anhaben. Hermeneutisch weiter zu entschlüsseln, wäre dann die Frage, wenn Gott unsere Gleichgültigkeit und Undankbarkeit nicht schadet, wem schadet sie dann? Fortzusetzen wäre also: ...so tut ihr dies nur zu eurem eigenen Schaden. Wahrlich, Allah ist auf keinen angewiesen, er ist des Lobes

würdig.

 

Aus diesen qur'anischen Texten ist nochmals die Berechtigung der beschriebenen Methodik des Fortschreibens im Guten verdeutlicht. Zu Ängsten besteht kein Anlass, wenn unsere Absicht (Niya) darin besteht, das begonnene Gute als von Gott bestellte Sachwalter auf Erden fortzuführen, so wie Allah t. uns weiter stützt in seiner Aussage: Sprich: "Wäre das Meer Tinte für die Worte meines Herrn, wahrlich, das Meer würde versiegen, ehe die Worte meines Herrn zu Ende gingen, auch wenn wir noch ein gleiches als Nachschub brächten."[18:109]

 

Und wenn alle Bäume, die auf der Erde sind, Schreibrohre wären und der Ozean (Tinte), und sieben Ozeane würden sie mit Nachschub versorgen, selbst dann könnten Allahs Worte nicht erschöpft werden. Wahrlich, Allah ist Allmächtig, Allweise.[31:27]

 

Es bleibt beim Erhalt des Grundsatzes: Das Erläuterte ist immer dem zu Erläuternden unterzuordnen und e i n e Belohnung gibt es - wie wir gesehen haben - allemal!

 

Anmerkungen

 

1 Al-Qur'an bedeutet: der rezitierte Vortrag

 

2 Einige Regeln, die sich aus den Leitprinzipien ergeben und zur Güterabwägung dienen, lauten: Wahl des kleineren Übels (wenn zwei schädigende Optionen zur Wahl stehen); die Abwendung von Schaden für die Gemeinschaft hat Vorrang vor der Abwendung von Schaden vor dem Einzelnen; Schaden abwehren hat vor dem Verschaffen eines Vorteils Vorrang.

 

3 .......von denen, die die Schrift erhalten haben, bis sie eigenhändig die Dschisja zahlen, wenn sie hierzu (finanziell) in der Lage sind.[9:29] - Erläutert nach Said Ramadan, das Islamische Recht/Harrassowitz 1980

 

4 To render sabab as a cause would suggest that the event reated the text and I'm not sure whether I want to fly into the face of orthodoxy as directly as this; "events occasioning revelation" is simoultaneously a clear and abiguous rendition." (Esack 1997:56)

 

5 Sie befragen dich über Berauschendes und Glücksspiel. Sprich: "In beiden liegt großes Übel und Nutzen für die Menschen. Doch ihr Übel ist größer als ihr Nutzen...[2:219] O ihr, die ihr glaubt, nahet nicht dem Gebet, wenn ihr betrunken seid, bis ihr versteht, was ihr sprecht...[4:43] O ihr, die ihr glaubt! Berauschendes, Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile sind ein Gräuel, das Werk Shaytans. So meidet sie, auf dass ihr erfolgreich seid;[5:90]

 

6 Vgl. Tabari in: Bint asch-Schati', S. 129.

 

7 ebd. S. 130.

 

8 Vgl. ebd. S. 134.

 

9 Ibn Kathir zit. in: Die Bedeutung des Korans, Teil 21 u. 22, SKD Bavaria Verlag, München, 1996, S.32.

 

10 Er runzelte die Stirn und wandte sich ab,[80:1] als der blinde Mann zu ihm kam.[80:2] Was lässt dich aber wissen, dass er sich nicht reinigen wollte[80:3] oder dass er Ermahnung suchte und ihm somit die Lehre nützlich würde?[80:4] Wer aber es nicht für nötig hält,[80: 5] dem kommst du (bereitwillig) entgegen,[80:6] ohne dir etwas daraus zu machen, daß er sich nicht reinigen will.[80:7] Was aber den anbelangt, der in Eifer zu dir kommt[80:8] und gottesfürchtig ist,[80:9] um den kümmerst du dich nicht.[80:10] Nein, nicht so. Wahrlich, dies ist eine Ermahnung[80:11]

zurück zum Programm >>> 

 

                                             

© Christa Tamara Kaul