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Mit und ohne Kopftuch - Muslima in Deutschland 

Zum Rechtsverständnis und Frauenbild im Islam

 

Scharia und westliche Werte  -  Ein unüberbrückbarer Gegensatz? 

Korkut Bugday

Scharia, das ist ein schillernder Begriff. Für Nicht-Muslime ist er negativ besetzt. Mit der Scharia werden als unmenschlich empfundene Strafen wie das Abhacken der Hände und die Steinigung sowie die Unterdrückung der Frau - z.B. mittels des Kopftuchs - verbunden. Für viele Muslime ist die Scharia dagegen etwas Positives. Sie verbinden damit die Unterbindung von Willkürherrschaft und Korruption, eine sozial ausgewogene Verteilung aller Ressourcen und Produkte, von Arbeit und Einkommen; kurzum Gerechtigkeit in allen Bereichen zwischen den Menschen wie zwischen den Völkern. Es gibt jedoch auch Muslime, die mit der Scharia - ähnlich wie wohl die meisten Nicht-Muslime - den Rückfall in einen "mittelalterlichen"  Gesellschaftszustand assoziieren. Vor allem unter Muslimen aus der Türkei begegnet man dieser Einstellung häufiger, aber natürlich auch unter anderen.

 

So negativ der Begriff Scharia in den Ohren der einen klingt - seien es nun Nicht-Muslime oder Muslime - so positiv bewertet ihn doch die Mehrheit der Muslime. Gerade der letztgenannte Umstand, nämlich die positive Einstellung der meisten Muslime zur Scharia, dient manchen Islamkritikern dazu, den Muslimen jedwede Fähigkeit zu einer demokratischen Gesinnung und zur Einhaltung von Menschenrechten an sich abzusprechen.

 

Um verstehen zu können, was an der Behauptung, der Islam sei mit Demokratie und Menschenrechten nicht vereinbar, richtig ist, scheint es mir notwendig, zunächst einmal den Begriff Scharia selbst ein wenig zu erläutern.

 

Bedeutung der Scharia

Im christlich-abendländischen Verständnis stehen Religion und Recht sowie Rechtsprechung nicht in einer unmittelbaren Beziehung. Aus der Religion können ethische und moralische Werte abgeleitet werden, auf die bei der Setzung von Recht Bezug genommen werden kann. Als eine direkte Anleitung dafür, wie das Zusammenleben von Menschen zu regeln sei, wird die Religion und werden die heiligen Schriften jedoch nicht verstanden. Im Vordergrund steht vielmehr die rationale und sachliche Überlegung, die sich am Wohle des Menschen orientiert. Das islamische Religionsverständnis ist ein anderes. Der abendländische Begriff Religion und der arabisch-islamische Begriff din - meist als Religion übersetzt - können nicht vollkommen gleichgesetzt werden.

 

Während Religion sich im Abendland auf das Verhältnis der Schöpfung und insbesondere der Geschöpfe zu ihrem Schöpfer bezieht, umfasst der Begriff din darüber hinaus auch das Verhältnis der Geschöpfe untereinander und zur Schöpfung. Das bedeutet, dass das Leben wie auch das Zusammenleben der Menschen durch die Religion, also den din, reglementiert und bestimmt wird bzw. werden sollte. Das Religionsverständnis ist ein Ganzheitliches, die Religion durchdringt alle Lebensbereiche und regelt diese. Die Quelle, aus der die Regeln und Bestimmungen entnommen werden, die den Muslimen den Weg weisen, wie sie sich vor Gott aber auch gegenüber ihren Mitmenschen zu verhalten haben, ist in erster Linie der Koran. Dieser ist in den Augen der Muslime eine Offenbarung, die Gott seinem Gesandten und Propheten Muhammad durch den Erzengel Gabriel herabgesandt hat. Daher ist der Koran, der als ewig und unerschaffen gilt,1 die erste Referenzquelle, die zu Rate gezogen werden muss, wenn man das richtige, von Gott gewollte Verhalten in Erfahrung bringen möchte. Eine weitere Referenzquelle, auf die man zurückgreift, sind die Überlieferungen der Aussprüche und Handlungen des Gesandten Gottes, Muhammad. Obwohl dieser von den Muslimen einerseits ausdrücklich als Mensch - und damit als fehlbar - angesehen wird, gilt er ihnen andererseits mit seiner gesamten Haltung und Lebensführung doch als vollkommen gottgefällig und daher als absolut vorbildhaft. Diesem Vorbild nachzueifern und den Brauch des Propheten Muhammad (die sunna) zu befolgen, gilt den Muslimen als Verpflichtung. Die Prophetenüberlieferungen (arabisch hadit / pl. ahadit), durch die der "Brauch des Propheten", also die Sunna, tradiert wird, sind jedoch nicht unproblematisch. Sie sind anders als der Koran, der bereits 12 bis 20 Jahre nach dem Tode des Propheten unter dem dritten Kalifen `Utman bin `Affan (reg. 644-656) in seiner endgültigen Fassung redigiert wurde, erst im Laufe der nächsten Jahrhunderte schriftlich zusammengestellt worden. Bei der Zusammenstellung bereits hatten die Kompilatoren das Problem, echte von nachträglich erfundenen Überlieferungen zu unterscheiden. Außerdem gibt es in Bezug auf die Überlieferungen zwischen Sunniten und Schiiten unterschiedliche Auffassungen. Letztere beziehen beispielsweise Überlieferungen ihrer Imame mit ein, lehnen aber solche, die auf einen der ersten drei Kalifen zurückgehen, ab.

 

Der Koran und die Überlieferungen des Propheten, die beide schriftlich festgehalten sind und als kanonische Texte bezeichnet werden können (nass / pl. nusus), sind die Fundamente, auf denen die Religion (din) des Islam basiert. Entsprechend dem islamischen Verständnis von Religion enthält der Koran neben Versen, in denen das Verhältnis zwischen Gott und seiner Schöpfung thematisiert wird, Passagen, die sehr konkrete Fragen und Probleme des menschlichen Zusammenlebens betreffen und hierzu klare Bestimmungen enthalten. Im Koran spiegelt sich durch die Offenbarung recht deutlich wider, welches die wichtigen Themen für den Propheten und seine Anhänger waren. So lässt sich bereits auf den ersten Blick ein deutlicher Unterschied zwischen den in Mekka geoffenbarten Versen und jenen in Medina erkennen. In Mekka war Muhammad vor allem ein Mahner und Warner, der seine Landsleute zur geistigen Einkehr und Umkehr von ihren bisherigen religiösen Riten und Glaubensvorstellungen aufrief. Von dort 622 vertrieben, wurde er in Medina Leiter eines Gemeinwesens, das aus unterschiedlichen Fraktionen bestand und zusammengehalten werden musste. Zudem befand man sich in einer militärischen Auseinandersetzung mit den Mekkanern. Hier war politisches Handeln erforderlich, nach innen wie nach Außen. Die Interessenkonflikte innerhalb der Gemeinschaft mussten geregelt, das wirtschaftliche Überleben insbesondere der mit dem Propheten aus Mekka gekommenen Flüchtlinge gesichert und die Stadt gegen die Angriffe der Mekkaner verteidigt werden. All dies fand vor dem Hintergrund der geographischen und gesellschaftlichen Verhältnisse der arabischen Halbinsel im 7. nach-christlichen Jahrhundert statt, und findet in den koranischen Offenbarungen seinen Niederschlag. Dies gilt freilich ebenso für die Überlieferungen des Propheten, aus der die Sunna abzuleiten ist.

 

Da der Koran den Muslimen als Gottes Wort gilt, und die Prophetenüberlieferungen ein ganz und gar gottgefälliges Verhalten beschreiben, gelten die in diesen Quellen enthaltenen Bestimmungen und das durch sie vorgeschriebene Verhalten als das bestmögliche überhaupt. Die Befolgung der kanonischen Texte und die Umsetzung der darin enthaltenen Bestimmungen (hukm, pl. ahkam) bereiten so zum einen nach Überzeugung der Muslime dem Gläubigen als Individuum nach seinem Ableben den Weg ins Paradies, zum anderen führen sie dazu, dass in der Gemeinschaft der Muslime das Zusammenleben der Menschen auf die beste Weise geregelt ist. In diesem Sinne ist der Koranvers zu verstehen: "Ihr (Gläubigen) seid die beste Gemeinschaft, die unter den Menschen entstanden ist (w. die den Menschen hervorgebracht worden ist). Ihr gebietet, was recht ist, verbietet, was verwerflich ist und glaubt."2 Dies aber heißt nichts anderes, als dass die Muslime, indem sie sich nach den göttlichen Bestimmungen richten, das Rechte tun, aber das Verwerfliche unterlassen (und auch beim Nachbarn nicht zulassen), auf dass vollkommene, göttliche Gerechtigkeit unter ihnen herrsche, und sie darüber hinaus auch ihren Pflichten als Geschöpfe Gott gegenüber gerecht werden. Hieraus folgt, dass nur durch den Islam und das Befolgen der Bestimmungen in den kanonischen Texten des Islam die wahre (göttliche) Gerechtigkeit und Gesellschaftsordnung erreicht werden kann. Insofern hängen Gerechtigkeit, die ideale Gesellschaftsordnung und der Islam in den Augen der (oder vieler) Muslime geradezu ursächlich zusammen. Ohne den Islam ist wahre Gerechtigkeit gar nicht denkbar, und ohne die Beachtung der Bestimmungen, die im Zusammenleben der Menschen für Gerechtigkeit sorgen sollen, wäre die Religion (din) des Islam unvollständig umgesetzt. Das Verhältnis der Geschöpfe zu Gott und die Beziehungen der Geschöpfe untereinander sind zwei Seiten ein und derselben Medaille. Der Schöpfer belehrte seine Geschöpfe durch die entsandten Propheten darüber, wie sie ihn zu verehren haben (`ibadat), und gleichzeitig gab er ihnen Regelungen, die bestimmen, auf welche Weise sie miteinander umgehen sollen (mu`amalat). Ersteres betrifft den Gottesdienst, letzteres den Bereich der Rechtsprechung und der Gesellschaftsordnung. Die gemeinsame Grundlage von Theologie und Rechtswissenschaft sind die von Gott den Menschen durch seinen Gesandten mitgeteilten Bestimmungen (ahkam). Wenn sie die Grundlagen der Glaubenslehre betreffen, so fällt ihre Untersuchung in das Gebiet der Theologie. Erstrecken sie sich auf das Zusammenleben mit anderen Menschen, Tieren oder Pflanzen,3 dann gehört ihre Untersuchung in den Bereich der Rechtswissenschaft (fiqh).4 Mit anderen Worten: die islamische Rechtswissenschaft, die aus den Bestimmungen der religiösen Quellentexte Regelungen für die Lebenspraxis herleitet, ist gewissermaßen angewandte Theologie. Der Charakter des Rechts als religiöser Pflichtenlehre zwingt die islamischen Rechtsgelehrten (`ulama') dazu, alle menschlichen Handlungen und Beziehungen, auch die sachlichen Rechtsverhältnisse, unter religiöse Normen zu fassen (wagib Pflicht, mustahabb / mandub empfohlen, mubah erlaubt, makruh verwerflich und haram verboten).5  Man bezeichnet den Islam aus diesem Grunde oft als "Gesetzesreligion". In diesem Punkt unterscheidet er sich deutlich vom Christentum, während er eine große Nähe zum Judentum aufweist. Auch dort waren verschiedene Propheten politische Führer ihrer Gemeinschaft6, und schon ihnen wurden von Gott eindeutige Regelungen darüber geoffenbart, wie Gott zu verehren ist, und wie die Gläubigen miteinander sowie mit anderen Geschöpfen umzugehen haben.7

 

Die meisten Muslime empfinden die von Gott geoffenbarten Bestimmungen als verbindlich, und zwar sowohl im Bereich der `ibadat als auch in dem der mu`amalat. Bei der praktischen Umsetzung dieser Bestimmungen in eine islamische Rechts- und Lebensordnung ergeben sich jedoch vielerlei Fragen und Schwierigkeiten. Um für die Gemeinschaft der Muslime den Umgang mit den Bestimmungen handhabbar und die Anwendung möglich zu machen, entwickelte man einen "Weg", d. h. eine methodische Vorgehensweise, die vom geoffenbarten Wort zu Rechtsaussagen in allen denkbaren Bereichen führt. Diesen "Weg" bezeichnet man als "Scharia".

 

Die Methoden der islamischen Rechtslehre

Man geht in der islamischen Rechtswissenschaft (fiqh) von vier Rechtsquellen aus. Diese sind:

1. Koran,

2. Brauch des Propheten (sunna) aufgrund der Prophetenüberlieferungen,

3. Konsens der Gelehrten (igma) und

4.       Analogieschluss (qiyas)

 

Diese vier Quellen sind jedoch ihrem Wesen nach sehr unterschiedlich. Bei den ersten beiden handelt es sich um einen schriftlich niedergelegten Text (nass). Den Konsens der Gelehrten (igma) könnte man als eine Institution bezeichnen, die sich herausgebildet hat und dann selbst Normen setzte. Er wurde in der Frühzeit des Islam angewandt, heute gelten die dadurch erreichten Entscheidungen als maßgeblich. Der Analogieschluss wiederum ist eine Verfahrensweise, die durch das "Bemühen von Gelehrten um die richtige Auslegung von Koran und sunna" gekennzeichnet ist. Dieses "sich Bemühen" wird mit dem Terminus igtihad bezeichnet.

 

Während die Rechtsfindungsquellen Koran, Sunna und igma als heute nicht mehr entwicklungsfähig eingestuft werden können, eröffnet der igtihad die Möglichkeit, die Scharia-Bestimmungen so zu verfassen, dass sie mit den jeweiligen gesellschaftlichen Gegebenheiten übereinstimmen.

Die Lebensverhältnisse der Gemeinschaft der Muslime änderten sich im Laufe der Zeit beispielsweise durch fortschreitende Technik, Innovationen im Bereich der Wirtschaft und Gesellschaft oder einfach durch die Ausbreitung der Muslime in Regionen, deren Klima, Flora und Fauna sich von der Arabiens deutlich unterschied.8 Die vielen durch die Entwicklung der Gesellschaft sich ergebenden Veränderungen hatten insbesondere Einfluss auf die Regelung des Zusammenlebens der Menschen, also den Bereich der muamalat. Diese Veränderungen mussten bei der Rechtsprechung berücksichtigt werden. Ein weiteres Instrument der Rechtsfindung, das eine kontinuierliche Anpassung an neue Gegebenheiten ermöglichte, war deshalb dringend erforderlich. Hierzu entwickelten die Gelehrten die Methode des igtihad , des "Bemühens um die Findung einer dem aktuellen Fall angemessenen Scharia-Regelung". Der Rechtsgelehrte Muhammad Abu al-Fath aš-Šahrastani (st. 1153) fasste die Notwendigkeit für den igtihad so zusammen:

"Generell wissen wir gewiss, dass Ereignisse und Fälle in der Glaubenspraxis (ibadat) und den weltlichen Handlungen (tasarrufat) durch Zahlen nicht erfassbar sind. Wir wissen auch, dass nicht zu jedem Rechtsfall ein Gesetzestext (nass) aufgeführt wurde. Das ist ja auch unvorstellbar. Da die Gesetzestexte begrenzt, doch die Rechtsfälle unbegrenzt sind und das Grenzenlose nicht vom Begrenzten umschlossen sein kann, so steht fest, dass der igtihad und der qiyas berücksichtigt werden müssen, um jeden Rechtsfall bestimmen zu können."9

 

So hat sich aus der eigenständigen Meinungsbildung (ra'y) in frühislamischer Zeit der igtihad herausgebildet und sich als Methode zur Regelung neu auftretender Fragen und als Mittel der Rechtsfindung nach dem Koran, der Sunna und dem Konsens der Gelehrten (igma) etabliert.

 

Damit der igtihad nicht zu willkürlicher Auslegung führt, wurden Kriterien eingeführt, die bei seiner Anwendung einzuhalten sind. An dieser Stelle möchte ich mich darauf beschränken, die hauptsächlichen Verfahren zu nennen, ohne sie eingehend zu erläutern. Es sind dies: der Analogieschluss (qiyas), das Gemeinwohlprinzip (maslaha/istislah), das Billigkeitsprinzip (istihsan) und die Vernunft (?aql). Nicht jedes dieser Verfahren wird von allen heute etablierten Richtungen der Scharia, also den sogenannten Rechtsschulen (mazhab/ pl. mazahib), angewendet und gutgeheißen. Dennoch können prinzipiell alle Rechtsschulen igithad betreiben und haben es in der islamischen Geschichte auch stets getan, ungeachtet der Behauptung, dass das Tor des igtihad nach der Etablierung der Rechtsschulen geschlossen gewesen sei.

 

Schluss

Wir können damit feststellen, dass prinzipiell einer Auslegung islamischer Rechtsquellen, die auch den Gegebenheiten einer modernen, post-industriellen Gesellschaft entspricht, nichts im Wege steht. Mit dem igtihad wäre das dazu notwendige Instrumentarium innerhalb der Scharia vorhanden. Zugleich sehen wir jedoch, dass in der Realität islamische Gelehrte in der Mehrzahl an den althergebrachten Scharia-Bestimmungen festhalten, und eine Revision derselben zum Teil sogar als Ketzerei verdammen.

 

In den Medien steht der Islam immer wieder mit negativen Schlagzeilen, die eine rigorose, unseren Menschenrechtsvorstellungen entgegenstehende Scharia-Auslegung anprangern;

Stichworte:      Die Zeugenaussage eines Mannes kann nur durch die von zwei Frauen

ausgeglichen werden

            Steinigung von Ehebrecherinnen

            Männer dürfen ihre Ehefrauen bei Ungehorsam schlagen

            Todesstrafe bei Apostasie

 

Leider sind solche rigorosen Scharia-Auslegungen auch nicht auf Gelehrte in irgendwelchen fernen Weltgegenden beschränkt, die hierzulande nicht gehört würden. Auch beim "European Council for Fatwa and Research", einem 1998 gegründeten Gutachterrat für die Muslime in Europa, dem sich viele islamische Organisationen auch in Deutschland in den Rechtsauffassungen anschließen, finden sich unseren Menschenrechtsvorstellungen zuwiderlaufende Rechtsgutachten (fatawa).

 

Andere Entwicklungen innerhalb des Islams in Europa gibt es, doch sind sie wenig medienwirksam und entfalten auch in der islamischen Welt kaum Wirkung. Neben einigen muslimischen Intellektuellen sind es vor allem muslimische Frauen, die im Einklang mit der Scharia und zugleich modern argumentieren und die Menschenrechte hoch halten. Es ist den europäischen Gesellschaften und den Muslimen weltweit zu wünschen, dass diese Frauen mit ihren Vorstellungen vom Islam durchdringen und  prägend werden.

 

 

Anmerkungen: 

1 Die Ewigkeit und Unerschaffenheit des Koran ist heute unter den muslimischen Gelehrten unstrittig. Im 9. Jahrhundert n. Chr. wurden hierüber noch heftige inner-islamische Kontroversen geführt. Vor allem die rationalistische Denkschule der "Mutazila", die von ca. 827 bis 847 vom Kalifen in Bagdad für verbindlich erklärt wurde, danach aber der Reaktion der "Orthodoxen" erlag, optierte gegen einige der heutigen Dogmen, wie beispielsweise die Unerschaffenheit des Koran.

2 Koran 3:110.

3 Die Bestimmungen zu Tieren und Pflanzen betreffen vor allem die Vorschriften darüber, welche als Nahrung erlaubt und welche verboten sind.

4 Taftazani 1974, S. 3 ff.

5 Nagel 2001, S. 25 ff.  Darüber hinaus kennt man für den theologischen Bereich die folgenden  Normen: 1. farz (Pflicht) , 2. haram (verboten), 3. wagib (geboten), 4. sunna (Brauch des Propheten), 5. mustahabb (empfohlen), 6. mubah (erlaubt), 7. makruh (missbilligt), 8. mufsid (verderbend).

6 So z.B. Abraham, Moses, David und Salomon.

7 Solche Regelungen reichen von der Beschneidung, die bereits Abraham zum Zeichen des Bundes mit Gott bei seinen Söhnen Ismail und Isaak sowie all seinen Knechten durchgeführt hat, über Speise-, Schlacht- und Sabat-Vorschriften bis  zu den Zehn Geboten, die Moses auf dem Berge Sinai von Gott empfing.

8 Ein Beispiel für solche Veränderungen ist die Art der Almosenspende am Ende des Fastenmonats Ramadan (sadaqat al-fitr). Nach einer Überlieferung des Propheten muss man einen Scheffel (sa?) Datteln, Gerste, Rosinen oder Quark als Almosen spenden. Die Festlegung auf diese vier Nahrungssorten ist laut Ibn Qayyim al-Gauziya  darauf zurückzuführen, dass diese die Hauptnahrungsmittel der Muslime in Medina gewesen sind. An einem anderen Ort, an dem die Hauptnahrungsmittel andere sind, können ebensogut diese als Almosen gespendet werden.

9 Zitiert nach Poya 2003, S. 59.

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© Christa Tamara Kaul