|
|
Scharia,
das
ist
ein
schillernder
Begriff.
Für
Nicht-Muslime
ist
er
negativ
besetzt.
Mit
der
Scharia
werden
als
unmenschlich
empfundene
Strafen
wie
das
Abhacken
der
Hände
und
die
Steinigung
sowie
die
Unterdrückung
der
Frau
-
z.B.
mittels
des
Kopftuchs
-
verbunden.
Für
viele
Muslime
ist
die
Scharia
dagegen
etwas
Positives.
Sie
verbinden
damit
die
Unterbindung
von
Willkürherrschaft
und
Korruption,
eine
sozial
ausgewogene
Verteilung
aller
Ressourcen
und
Produkte,
von
Arbeit
und
Einkommen;
kurzum
Gerechtigkeit
in
allen
Bereichen
zwischen
den
Menschen
wie
zwischen
den
Völkern.
Es
gibt
jedoch
auch
Muslime,
die
mit
der
Scharia
-
ähnlich
wie
wohl
die
meisten
Nicht-Muslime
-
den
Rückfall
in
einen
"mittelalterlichen"
Gesellschaftszustand
assoziieren.
Vor
allem
unter
Muslimen
aus
der
Türkei
begegnet
man
dieser
Einstellung
häufiger,
aber
natürlich
auch
unter
anderen.
So
negativ
der
Begriff
Scharia
in
den
Ohren
der
einen
klingt
-
seien
es
nun
Nicht-Muslime
oder
Muslime
-
so
positiv
bewertet
ihn
doch
die
Mehrheit
der
Muslime.
Gerade
der
letztgenannte
Umstand,
nämlich
die
positive
Einstellung
der
meisten
Muslime
zur
Scharia,
dient
manchen
Islamkritikern
dazu,
den
Muslimen
jedwede
Fähigkeit
zu
einer
demokratischen
Gesinnung
und
zur
Einhaltung
von
Menschenrechten
an
sich
abzusprechen.
Um
verstehen
zu
können,
was
an
der
Behauptung,
der
Islam
sei
mit
Demokratie
und
Menschenrechten
nicht
vereinbar,
richtig
ist,
scheint
es
mir
notwendig,
zunächst
einmal
den
Begriff
Scharia
selbst
ein
wenig
zu
erläutern.
Bedeutung
der
Scharia
Im
christlich-abendländischen
Verständnis
stehen
Religion
und
Recht
sowie
Rechtsprechung
nicht
in
einer
unmittelbaren
Beziehung.
Aus
der
Religion
können
ethische
und
moralische
Werte
abgeleitet
werden,
auf
die
bei
der
Setzung
von
Recht
Bezug
genommen
werden
kann.
Als
eine
direkte
Anleitung
dafür,
wie
das
Zusammenleben
von
Menschen
zu
regeln
sei,
wird
die
Religion
und
werden
die
heiligen
Schriften
jedoch
nicht
verstanden.
Im
Vordergrund
steht
vielmehr
die
rationale
und
sachliche
Überlegung,
die
sich
am
Wohle
des
Menschen
orientiert.
Das
islamische
Religionsverständnis
ist
ein
anderes.
Der
abendländische
Begriff
Religion
und
der
arabisch-islamische
Begriff
din
-
meist
als
Religion
übersetzt
-
können
nicht
vollkommen
gleichgesetzt
werden.
Während
Religion
sich
im
Abendland
auf
das
Verhältnis
der
Schöpfung
und
insbesondere
der
Geschöpfe
zu
ihrem
Schöpfer
bezieht,
umfasst
der
Begriff
din
darüber
hinaus
auch
das
Verhältnis
der
Geschöpfe
untereinander
und
zur
Schöpfung.
Das
bedeutet,
dass
das
Leben
wie
auch
das
Zusammenleben
der
Menschen
durch
die
Religion,
also
den
din,
reglementiert
und
bestimmt
wird
bzw.
werden
sollte.
Das
Religionsverständnis
ist
ein
Ganzheitliches,
die
Religion
durchdringt
alle
Lebensbereiche
und
regelt
diese.
Die
Quelle,
aus
der
die
Regeln
und
Bestimmungen
entnommen
werden,
die
den
Muslimen
den
Weg
weisen,
wie
sie
sich
vor
Gott
aber
auch
gegenüber
ihren
Mitmenschen
zu
verhalten
haben,
ist
in
erster
Linie
der
Koran.
Dieser
ist
in
den
Augen
der
Muslime
eine
Offenbarung,
die
Gott
seinem
Gesandten
und
Propheten
Muhammad
durch
den
Erzengel
Gabriel
herabgesandt
hat.
Daher
ist
der
Koran,
der
als
ewig
und
unerschaffen
gilt,1
die
erste
Referenzquelle,
die
zu
Rate
gezogen
werden
muss,
wenn
man
das
richtige,
von
Gott
gewollte
Verhalten
in
Erfahrung
bringen
möchte.
Eine
weitere
Referenzquelle,
auf
die
man
zurückgreift,
sind
die
Überlieferungen
der
Aussprüche
und
Handlungen
des
Gesandten
Gottes,
Muhammad.
Obwohl
dieser
von
den
Muslimen
einerseits
ausdrücklich
als
Mensch
-
und
damit
als
fehlbar
-
angesehen
wird,
gilt
er
ihnen
andererseits
mit
seiner
gesamten
Haltung
und
Lebensführung
doch
als
vollkommen
gottgefällig
und
daher
als
absolut
vorbildhaft.
Diesem
Vorbild
nachzueifern
und
den
Brauch
des
Propheten
Muhammad
(die
sunna)
zu
befolgen,
gilt
den
Muslimen
als
Verpflichtung.
Die
Prophetenüberlieferungen
(arabisch
hadit
/
pl.
ahadit),
durch
die
der
"Brauch
des
Propheten",
also
die
Sunna,
tradiert
wird,
sind
jedoch
nicht
unproblematisch.
Sie
sind
anders
als
der
Koran,
der
bereits
12
bis
20
Jahre
nach
dem
Tode
des
Propheten
unter
dem
dritten
Kalifen
`Utman
bin
`Affan
(reg.
644-656)
in
seiner
endgültigen
Fassung
redigiert
wurde,
erst
im
Laufe
der
nächsten
Jahrhunderte
schriftlich
zusammengestellt
worden.
Bei
der
Zusammenstellung
bereits
hatten
die
Kompilatoren
das
Problem,
echte
von
nachträglich
erfundenen
Überlieferungen
zu
unterscheiden.
Außerdem
gibt
es
in
Bezug
auf
die
Überlieferungen
zwischen
Sunniten
und
Schiiten
unterschiedliche
Auffassungen.
Letztere
beziehen
beispielsweise
Überlieferungen
ihrer
Imame
mit
ein,
lehnen
aber
solche,
die
auf
einen
der
ersten
drei
Kalifen
zurückgehen,
ab.
Der
Koran
und
die
Überlieferungen
des
Propheten,
die
beide
schriftlich
festgehalten
sind
und
als
kanonische
Texte
bezeichnet
werden
können
(nass
/
pl.
nusus),
sind
die
Fundamente,
auf
denen
die
Religion
(din)
des
Islam
basiert.
Entsprechend
dem
islamischen
Verständnis
von
Religion
enthält
der
Koran
neben
Versen,
in
denen
das
Verhältnis
zwischen
Gott
und
seiner
Schöpfung
thematisiert
wird,
Passagen,
die
sehr
konkrete
Fragen
und
Probleme
des
menschlichen
Zusammenlebens
betreffen
und
hierzu
klare
Bestimmungen
enthalten.
Im
Koran
spiegelt
sich
durch
die
Offenbarung
recht
deutlich
wider,
welches
die
wichtigen
Themen
für
den
Propheten
und
seine
Anhänger
waren.
So
lässt
sich
bereits
auf
den
ersten
Blick
ein
deutlicher
Unterschied
zwischen
den
in
Mekka
geoffenbarten
Versen
und
jenen
in
Medina
erkennen.
In
Mekka
war
Muhammad
vor
allem
ein
Mahner
und
Warner,
der
seine
Landsleute
zur
geistigen
Einkehr
und
Umkehr
von
ihren
bisherigen
religiösen
Riten
und
Glaubensvorstellungen
aufrief.
Von
dort
622
vertrieben,
wurde
er
in
Medina
Leiter
eines
Gemeinwesens,
das
aus
unterschiedlichen
Fraktionen
bestand
und
zusammengehalten
werden
musste.
Zudem
befand
man
sich
in
einer
militärischen
Auseinandersetzung
mit
den
Mekkanern.
Hier
war
politisches
Handeln
erforderlich,
nach
innen
wie
nach
Außen.
Die
Interessenkonflikte
innerhalb
der
Gemeinschaft
mussten
geregelt,
das
wirtschaftliche
Überleben
insbesondere
der
mit
dem
Propheten
aus
Mekka
gekommenen
Flüchtlinge
gesichert
und
die
Stadt
gegen
die
Angriffe
der
Mekkaner
verteidigt
werden.
All
dies
fand
vor
dem
Hintergrund
der
geographischen
und
gesellschaftlichen
Verhältnisse
der
arabischen
Halbinsel
im
7.
nach-christlichen
Jahrhundert
statt,
und
findet
in
den
koranischen
Offenbarungen
seinen
Niederschlag.
Dies
gilt
freilich
ebenso
für
die
Überlieferungen
des
Propheten,
aus
der
die
Sunna
abzuleiten
ist.
Da
der
Koran
den
Muslimen
als
Gottes
Wort
gilt,
und
die
Prophetenüberlieferungen
ein
ganz
und
gar
gottgefälliges
Verhalten
beschreiben,
gelten
die
in
diesen
Quellen
enthaltenen
Bestimmungen
und
das
durch
sie
vorgeschriebene
Verhalten
als
das
bestmögliche
überhaupt.
Die
Befolgung
der
kanonischen
Texte
und
die
Umsetzung
der
darin
enthaltenen
Bestimmungen
(hukm,
pl.
ahkam)
bereiten
so
zum
einen
nach
Überzeugung
der
Muslime
dem
Gläubigen
als
Individuum
nach
seinem
Ableben
den
Weg
ins
Paradies,
zum
anderen
führen
sie
dazu,
dass
in
der
Gemeinschaft
der
Muslime
das
Zusammenleben
der
Menschen
auf
die
beste
Weise
geregelt
ist.
In
diesem
Sinne
ist
der
Koranvers
zu
verstehen:
"Ihr
(Gläubigen)
seid
die
beste
Gemeinschaft,
die
unter
den
Menschen
entstanden
ist
(w.
die
den
Menschen
hervorgebracht
worden
ist).
Ihr
gebietet,
was
recht
ist,
verbietet,
was
verwerflich
ist
und
glaubt."2
Dies
aber
heißt
nichts
anderes,
als
dass
die
Muslime,
indem
sie
sich
nach
den
göttlichen
Bestimmungen
richten,
das
Rechte
tun,
aber
das
Verwerfliche
unterlassen
(und
auch
beim
Nachbarn
nicht
zulassen),
auf
dass
vollkommene,
göttliche
Gerechtigkeit
unter
ihnen
herrsche,
und
sie
darüber
hinaus
auch
ihren
Pflichten
als
Geschöpfe
Gott
gegenüber
gerecht
werden.
Hieraus
folgt,
dass
nur
durch
den
Islam
und
das
Befolgen
der
Bestimmungen
in
den
kanonischen
Texten
des
Islam
die
wahre
(göttliche)
Gerechtigkeit
und
Gesellschaftsordnung
erreicht
werden
kann.
Insofern
hängen
Gerechtigkeit,
die
ideale
Gesellschaftsordnung
und
der
Islam
in
den
Augen
der
(oder
vieler)
Muslime
geradezu
ursächlich
zusammen.
Ohne
den
Islam
ist
wahre
Gerechtigkeit
gar
nicht
denkbar,
und
ohne
die
Beachtung
der
Bestimmungen,
die
im
Zusammenleben
der
Menschen
für
Gerechtigkeit
sorgen
sollen,
wäre
die
Religion
(din)
des
Islam
unvollständig
umgesetzt.
Das
Verhältnis
der
Geschöpfe
zu
Gott
und
die
Beziehungen
der
Geschöpfe
untereinander
sind
zwei
Seiten
ein
und
derselben
Medaille.
Der
Schöpfer
belehrte
seine
Geschöpfe
durch
die
entsandten
Propheten
darüber,
wie
sie
ihn
zu
verehren
haben
(`ibadat),
und
gleichzeitig
gab
er
ihnen
Regelungen,
die
bestimmen,
auf
welche
Weise
sie
miteinander
umgehen
sollen
(mu`amalat).
Ersteres
betrifft
den
Gottesdienst,
letzteres
den
Bereich
der
Rechtsprechung
und
der
Gesellschaftsordnung.
Die
gemeinsame
Grundlage
von
Theologie
und
Rechtswissenschaft
sind
die
von
Gott
den
Menschen
durch
seinen
Gesandten
mitgeteilten
Bestimmungen
(ahkam).
Wenn
sie
die
Grundlagen
der
Glaubenslehre
betreffen,
so
fällt
ihre
Untersuchung
in
das
Gebiet
der
Theologie.
Erstrecken
sie
sich
auf
das
Zusammenleben
mit
anderen
Menschen,
Tieren
oder
Pflanzen,3
dann
gehört
ihre
Untersuchung
in
den
Bereich
der
Rechtswissenschaft
(fiqh).4
Mit
anderen
Worten:
die
islamische
Rechtswissenschaft,
die
aus
den
Bestimmungen
der
religiösen
Quellentexte
Regelungen
für
die
Lebenspraxis
herleitet,
ist
gewissermaßen
angewandte
Theologie.
Der
Charakter
des
Rechts
als
religiöser
Pflichtenlehre
zwingt
die
islamischen
Rechtsgelehrten
(`ulama')
dazu,
alle
menschlichen
Handlungen
und
Beziehungen,
auch
die
sachlichen
Rechtsverhältnisse,
unter
religiöse
Normen
zu
fassen
(wagib
Pflicht,
mustahabb
/
mandub
empfohlen,
mubah
erlaubt,
makruh
verwerflich
und
haram
verboten).5
Man
bezeichnet
den
Islam
aus
diesem
Grunde
oft
als
"Gesetzesreligion".
In
diesem
Punkt
unterscheidet
er
sich
deutlich
vom
Christentum,
während
er
eine
große
Nähe
zum
Judentum
aufweist.
Auch
dort
waren
verschiedene
Propheten
politische
Führer
ihrer
Gemeinschaft6,
und
schon
ihnen
wurden
von
Gott
eindeutige
Regelungen
darüber
geoffenbart,
wie
Gott
zu
verehren
ist,
und
wie
die
Gläubigen
miteinander
sowie
mit
anderen
Geschöpfen
umzugehen
haben.7
Die
meisten
Muslime
empfinden
die
von
Gott
geoffenbarten
Bestimmungen
als
verbindlich,
und
zwar
sowohl
im
Bereich
der
`ibadat
als
auch
in
dem
der
mu`amalat.
Bei
der
praktischen
Umsetzung
dieser
Bestimmungen
in
eine
islamische
Rechts-
und
Lebensordnung
ergeben
sich
jedoch
vielerlei
Fragen
und
Schwierigkeiten.
Um
für
die
Gemeinschaft
der
Muslime
den
Umgang
mit
den
Bestimmungen
handhabbar
und
die
Anwendung
möglich
zu
machen,
entwickelte
man
einen
"Weg",
d.
h.
eine
methodische
Vorgehensweise,
die
vom
geoffenbarten
Wort
zu
Rechtsaussagen
in
allen
denkbaren
Bereichen
führt.
Diesen
"Weg"
bezeichnet
man
als
"Scharia".
Die
Methoden
der
islamischen
Rechtslehre
Man
geht
in
der
islamischen
Rechtswissenschaft
(fiqh)
von
vier
Rechtsquellen
aus.
Diese
sind:
1.
Koran,
2.
Brauch
des
Propheten
(sunna)
aufgrund
der
Prophetenüberlieferungen,
3.
Konsens
der
Gelehrten
(igma)
und
4.
Analogieschluss
(qiyas)
Diese
vier
Quellen
sind
jedoch
ihrem
Wesen
nach
sehr
unterschiedlich.
Bei
den
ersten
beiden
handelt
es
sich
um
einen
schriftlich
niedergelegten
Text
(nass).
Den
Konsens
der
Gelehrten
(igma)
könnte
man
als
eine
Institution
bezeichnen,
die
sich
herausgebildet
hat
und
dann
selbst
Normen
setzte.
Er
wurde
in
der
Frühzeit
des
Islam
angewandt,
heute
gelten
die
dadurch
erreichten
Entscheidungen
als
maßgeblich.
Der
Analogieschluss
wiederum
ist
eine
Verfahrensweise,
die
durch
das
"Bemühen
von
Gelehrten
um
die
richtige
Auslegung
von
Koran
und
sunna"
gekennzeichnet
ist.
Dieses
"sich
Bemühen"
wird
mit
dem
Terminus
igtihad
bezeichnet.
Während
die
Rechtsfindungsquellen
Koran,
Sunna
und
igma
als
heute
nicht
mehr
entwicklungsfähig
eingestuft
werden
können,
eröffnet
der
igtihad
die
Möglichkeit,
die
Scharia-Bestimmungen
so
zu
verfassen,
dass
sie
mit
den
jeweiligen
gesellschaftlichen
Gegebenheiten
übereinstimmen.
Die
Lebensverhältnisse
der
Gemeinschaft
der
Muslime
änderten
sich
im
Laufe
der
Zeit
beispielsweise
durch
fortschreitende
Technik,
Innovationen
im
Bereich
der
Wirtschaft
und
Gesellschaft
oder
einfach
durch
die
Ausbreitung
der
Muslime
in
Regionen,
deren
Klima,
Flora
und
Fauna
sich
von
der
Arabiens
deutlich
unterschied.8
Die
vielen
durch
die
Entwicklung
der
Gesellschaft
sich
ergebenden
Veränderungen
hatten
insbesondere
Einfluss
auf
die
Regelung
des
Zusammenlebens
der
Menschen,
also
den
Bereich
der
muamalat.
Diese
Veränderungen
mussten
bei
der
Rechtsprechung
berücksichtigt
werden.
Ein
weiteres
Instrument
der
Rechtsfindung,
das
eine
kontinuierliche
Anpassung
an
neue
Gegebenheiten
ermöglichte,
war
deshalb
dringend
erforderlich.
Hierzu
entwickelten
die
Gelehrten
die
Methode
des
igtihad
,
des
"Bemühens
um
die
Findung
einer
dem
aktuellen
Fall
angemessenen
Scharia-Regelung".
Der
Rechtsgelehrte
Muhammad
Abu
al-Fath
aš-Šahrastani
(st.
1153)
fasste
die
Notwendigkeit
für
den
igtihad
so
zusammen:
"Generell
wissen
wir
gewiss,
dass
Ereignisse
und
Fälle
in
der
Glaubenspraxis
(ibadat)
und
den
weltlichen
Handlungen
(tasarrufat)
durch
Zahlen
nicht
erfassbar
sind.
Wir
wissen
auch,
dass
nicht
zu
jedem
Rechtsfall
ein
Gesetzestext
(nass)
aufgeführt
wurde.
Das
ist
ja
auch
unvorstellbar.
Da
die
Gesetzestexte
begrenzt,
doch
die
Rechtsfälle
unbegrenzt
sind
und
das
Grenzenlose
nicht
vom
Begrenzten
umschlossen
sein
kann,
so
steht
fest,
dass
der
igtihad
und
der
qiyas
berücksichtigt
werden
müssen,
um
jeden
Rechtsfall
bestimmen
zu
können."9
So
hat
sich
aus
der
eigenständigen
Meinungsbildung
(ra'y)
in
frühislamischer
Zeit
der
igtihad
herausgebildet
und
sich
als
Methode
zur
Regelung
neu
auftretender
Fragen
und
als
Mittel
der
Rechtsfindung
nach
dem
Koran,
der
Sunna
und
dem
Konsens
der
Gelehrten
(igma)
etabliert.
Damit
der
igtihad
nicht
zu
willkürlicher
Auslegung
führt,
wurden
Kriterien
eingeführt,
die
bei
seiner
Anwendung
einzuhalten
sind.
An
dieser
Stelle
möchte
ich
mich
darauf
beschränken,
die
hauptsächlichen
Verfahren
zu
nennen,
ohne
sie
eingehend
zu
erläutern.
Es
sind
dies:
der
Analogieschluss
(qiyas),
das
Gemeinwohlprinzip
(maslaha/istislah),
das
Billigkeitsprinzip
(istihsan)
und
die
Vernunft
(?aql).
Nicht
jedes
dieser
Verfahren
wird
von
allen
heute
etablierten
Richtungen
der
Scharia,
also
den
sogenannten
Rechtsschulen
(mazhab/
pl.
mazahib),
angewendet
und
gutgeheißen.
Dennoch
können
prinzipiell
alle
Rechtsschulen
igithad
betreiben
und
haben
es
in
der
islamischen
Geschichte
auch
stets
getan,
ungeachtet
der
Behauptung,
dass
das
Tor
des
igtihad
nach
der
Etablierung
der
Rechtsschulen
geschlossen
gewesen
sei.
Schluss
Wir
können
damit
feststellen,
dass
prinzipiell
einer
Auslegung
islamischer
Rechtsquellen,
die
auch
den
Gegebenheiten
einer
modernen,
post-industriellen
Gesellschaft
entspricht,
nichts
im
Wege
steht.
Mit
dem
igtihad
wäre
das
dazu
notwendige
Instrumentarium
innerhalb
der
Scharia
vorhanden.
Zugleich
sehen
wir
jedoch,
dass
in
der
Realität
islamische
Gelehrte
in
der
Mehrzahl
an
den
althergebrachten
Scharia-Bestimmungen
festhalten,
und
eine
Revision
derselben
zum
Teil
sogar
als
Ketzerei
verdammen.
In
den
Medien
steht
der
Islam
immer
wieder
mit
negativen
Schlagzeilen,
die
eine
rigorose,
unseren
Menschenrechtsvorstellungen
entgegenstehende
Scharia-Auslegung
anprangern;
Stichworte:
Die
Zeugenaussage
eines
Mannes
kann
nur
durch
die
von
zwei
Frauen
ausgeglichen
werden
Steinigung
von
Ehebrecherinnen
Männer
dürfen
ihre
Ehefrauen
bei
Ungehorsam
schlagen
Todesstrafe
bei
Apostasie
Leider
sind
solche
rigorosen
Scharia-Auslegungen
auch
nicht
auf
Gelehrte
in
irgendwelchen
fernen
Weltgegenden
beschränkt,
die
hierzulande
nicht
gehört
würden.
Auch
beim
"European
Council
for
Fatwa
and
Research",
einem
1998
gegründeten
Gutachterrat
für
die
Muslime
in
Europa,
dem
sich
viele
islamische
Organisationen
auch
in
Deutschland
in
den
Rechtsauffassungen
anschließen,
finden
sich
unseren
Menschenrechtsvorstellungen
zuwiderlaufende
Rechtsgutachten
(fatawa).
Andere
Entwicklungen
innerhalb
des
Islams
in
Europa
gibt
es,
doch
sind
sie
wenig
medienwirksam
und
entfalten
auch
in
der
islamischen
Welt
kaum
Wirkung.
Neben
einigen
muslimischen
Intellektuellen
sind
es
vor
allem
muslimische
Frauen,
die
im
Einklang
mit
der
Scharia
und
zugleich
modern
argumentieren
und
die
Menschenrechte
hoch
halten.
Es
ist
den
europäischen
Gesellschaften
und
den
Muslimen
weltweit
zu
wünschen,
dass
diese
Frauen
mit
ihren
Vorstellungen
vom
Islam
durchdringen
und
prägend
werden.
Anmerkungen:
1
Die
Ewigkeit
und
Unerschaffenheit
des
Koran
ist
heute
unter
den
muslimischen
Gelehrten
unstrittig.
Im
9.
Jahrhundert
n.
Chr.
wurden
hierüber
noch
heftige
inner-islamische
Kontroversen
geführt.
Vor
allem
die
rationalistische
Denkschule
der
"Mutazila",
die
von
ca.
827
bis
847
vom
Kalifen
in
Bagdad
für
verbindlich
erklärt
wurde,
danach
aber
der
Reaktion
der
"Orthodoxen"
erlag,
optierte
gegen
einige
der
heutigen
Dogmen,
wie
beispielsweise
die
Unerschaffenheit
des
Koran.
2
Koran
3:110.
3
Die
Bestimmungen
zu
Tieren
und
Pflanzen
betreffen
vor
allem
die
Vorschriften
darüber,
welche
als
Nahrung
erlaubt
und
welche
verboten
sind.
4
Taftazani
1974,
S.
3
ff.
5
Nagel
2001,
S.
25
ff.
Darüber
hinaus
kennt
man
für
den
theologischen
Bereich
die
folgenden
Normen:
1.
farz
(Pflicht)
,
2.
haram
(verboten),
3.
wagib
(geboten),
4.
sunna
(Brauch
des
Propheten),
5.
mustahabb
(empfohlen),
6.
mubah
(erlaubt),
7.
makruh
(missbilligt),
8.
mufsid
(verderbend).
6
So
z.B.
Abraham,
Moses,
David
und
Salomon.
7
Solche
Regelungen
reichen
von
der
Beschneidung,
die
bereits
Abraham
zum
Zeichen
des
Bundes
mit
Gott
bei
seinen
Söhnen
Ismail
und
Isaak
sowie
all
seinen
Knechten
durchgeführt
hat,
über
Speise-,
Schlacht-
und
Sabat-Vorschriften
bis
zu
den
Zehn
Geboten,
die
Moses
auf
dem
Berge
Sinai
von
Gott
empfing.
8
Ein
Beispiel
für
solche
Veränderungen
ist
die
Art
der
Almosenspende
am
Ende
des
Fastenmonats
Ramadan
(sadaqat
al-fitr).
Nach
einer
Überlieferung
des
Propheten
muss
man
einen
Scheffel
(sa?)
Datteln,
Gerste,
Rosinen
oder
Quark
als
Almosen
spenden.
Die
Festlegung
auf
diese
vier
Nahrungssorten
ist
laut
Ibn
Qayyim
al-Gauziya
darauf
zurückzuführen,
dass
diese
die
Hauptnahrungsmittel
der
Muslime
in
Medina
gewesen
sind.
An
einem
anderen
Ort,
an
dem
die
Hauptnahrungsmittel
andere
sind,
können
ebensogut
diese
als
Almosen
gespendet
werden.
9
Zitiert
nach
Poya
2003,
S.
59.
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