|
|
Alle
Religionen
beanspruchen
für
sich,
die
Wahrheit
zu
verkünden,
allen
voran
die
Offenbarungsreligionen.
Sonst
wären
sie
keine.
Die
zivilisatorische
Leistung
einer
jeden
Religion
liegt
darin
zu
akzeptieren,
dass
die
anderen
Glaubensgemeinschaften
mit
dem
gleichen
Wahrheitsanspruch
auftreten,
und
aufgrund
dieser
Erkenntnis
mit
ihnen
in
friedvoller
Koexistenz
zu
leben.
Nicht
überall
ist
diese
Zivilisationsleistung
bisher
erbracht
worden.
Spätestens
seit
dem
11.
September
2001,
also
seit
den
Attentaten
islamistischer
Terroristen
in
den
USA,
sehen
sich
Muslime
auf
der
ganzen,
besonders
aber
in
der
westlichen
Welt
tiefem
Misstrauen
und
bisweilen
strikter
Ablehnung
ausgesetzt.
Die
Verachtung
von
Menschenrechten,
der
Mangel
an
Toleranz
und
der
militante
Fundamentalismus
einiger
Gruppierungen
und
Regime
mit
einer
wachsenden
Zahl
von
Selbstmordattentätern
wurden
und
werden
vielfach
dem
Islam
insgesamt
angelastet.
Dies
veranlasste
den
Zentralrat
der
Muslime
in
Deutschland
(ZMD),
Stellung
zu
beziehen
und
am
20.
Februar
2002
die
"Islamische
Charta"
zu
veröffentlichen.
Die
Islamische
Charta ist eine
in
21
Thesen
gegliederte
Grundsatzerklärung, mit
der
die "Beziehung der Muslime zum Staat und zur Gesellschaft" in
Deutschland
dargelegt
und
in
Bezug auf die deutsche
Verfassung geklärt
werden
soll.
Zwar
repräsentiert
der
ZMD
nur
etwa
10.000
-
15.000
der
insgesamt
rund
3,2
Millionen
derzeit
in
Deutschland
lebenden
Muslime. Dennoch
kommt
der
Charta
zumindest
im Rahmen
eines
"europäischen
Islam" eine beachtenswerte liberale
Vorreiterrolle zu, mit der längst nicht alle in Deutschland lebenden Muslime einverstanden sind.
Bedauerlicherweise
wurde
die
Charta
in
der
breiten
Öffentlichkeit
bislang
nur
in
geringem
Umfang
wahrgenommen.
Da
gleichzeitig eine Reihe von Punkten
sehr
vage,
missverständlich oder
fragwürdig
formuliert
ist,
ist
der
Charta
nicht
nur eine größere Publizität zu
wünschen,
sondern
es
bedarf
auch
zusätzlicher
Klarstellung
bzw.
der
weiteren kritischen Diskussion.
Grund
genug
für
den
Ausschuss
Bildung,
Kultur,
Medien
des
FrauenRat
NW,
sich
mit
diesem
Dokument
zu
beschäftigten
und
es
zum
Thema
einer
auch
für
Nichtmitglieder
offenen
Sitzung
zu
machen.
Zwei Islam-Expertinnen, beide
Muslima,
stellten
grundsätzliche
Positionen
vor
und
trugen
darüber
hinaus
zur
Klärung
einiger
Charta-Thesen
bei.
Als
Vertreterin
des
ZMD
erläuterte
die
in
Hannover
lebende
Vorsitzende
der
Deutschen
Muslim-Liga,
die
Sunnitin
Iyman
Salwa
Alzayed,
die
"offizielle"
Linie
des
Zentralrates.
Als kompetente
Protagonistin
einer
modernen
Koranexegese
legte
die
schiitische
Islamwissenschaftlerin
Dr.
Katajun
Amirpur
ihre
Vorstellungen
eines
zeitgenössischen
Islam
dar.
Einmal
mehr
verdeutlichten
sowohl
die
einführenden
Statements
der
beiden
fachkundigen
Referentinnen
als
auch
die
sich
in
der
anschließenden
Diskussion
herausbildenden
Standpunkte
die
keineswegs
neue
Tatsache,
dass
es
"den
Islam"
und
"die
Muslime"
kaum
bzw.
nicht
gibt.
Genau
so
wenig
wie
beispielsweise
"die
Christen".
Das
Spektrum
der
Koranexegese
und
der
Gesetzesinterpretationen
bietet
eine
noch
größere
Spannbreite,
als
es
die
ohnehin
große
Anzahl
islamischer
Länder
und
Regionen
vermuten
lässt. Und
weil
der
Koran
so
vielfältig
deutbar
und
keineswegs
selbsterklärend
ist,
wie
Amirpur
betonte,
gibt
es
heute
-
neben
extrem
fundamentalistischen
und
rückwärtsgewandten
Vertretern
-
eine
ganze
Reihe
islamischer
Theologen,
die
zu
sehr
liberalen
Interpretationen,
beispielsweise
hinsichtlich
der
Menschenrechte
und
der
Rolle
der
Frau,
gelangen.
Auch
und
gerade
die
ungefähr
25
Millionen
Muslime
in
Europa
(dabei
ist
Russland
mit
seinen
muslimischen
Regionen
und
Teilrepubliken
wie
beispielsweise
Tschetschenien
eingeschlossen)
setzen
sich
aus
unzähligen
ethnischen,
sozialen,
politischen
und
ideologischen
Gruppierungen
zusammen,
die
in
vieler
Hinsicht
zersplittert,
ja
teilweise
zerstritten
sind.
Welche
Richtungen
werden
sich
durchsetzen?
Entwickeln
Muslime
in
Europa
eigene
Konzepte,
so
wie
es
der
ZMD
beispielsweise
auf
seinen
Internetseiten
auch
immer
wieder
anfragt
und
diskutiert?
Welche
Ausprägung
und
Perspektive
hätte
ein
solcher
"europäischer
Islam"?
Gerade
in
dieser
Hinsicht
bietet
die
Islamische
Charta
einen
Aufmerksamkeit
verdienenden
Ansatz.
Einigkeit
herrscht(e)
darüber,
dass
die
im
Rahmen
des
Islam
wohl
"revolutionärste"
Passage
der
Charta
die
in
These
11
getroffene
Aussage
ist,
dass
das
Recht
"die
Religion
zu
wechseln,
eine
andere
oder
gar
keine
Religion
zu
haben"
akzeptiert
wird.
Besonders
starkes
Interesse
richtet(e)
sich
auf
die
Charta-Thesen
6,
10.
11
und
13,
da
diese
ein
deutliches
Klärungspotential
in
sich
bergen.
Diese
Thesen
betreffen
Aussagen
zur
Stellung
von
Mann
und
Frau,
zum
Rechtsverständnis
(u.a.
Scharia)
von
Muslimen,
zur
Anerkennung
des
deutschen
Grundgesetzes
sowie
der
deutschen
Rechtsordnung
und
zur
Achtung
der
Menschenrechte.
Klarheit
konnte
die
Vertreterin
des
ZMD,
Iyman
Salwa
Alzayed,
bei
der
Frage
schaffen,
was
mit
dem
in
These
13
zitierten
"Kernbestand
der
Menschenrechte"
gemeint
ist.
Demnach
versteht
der
ZMD
darunter
die
1948
von
den
Vereinten
Nationen
verabschiedete
Charta
der
Menschenrechte
in
ihrer
Grundversion,
d.h.
ohne
die
in
späteren
Jahren
hinzugekommenen
Ergänzungen.
Weitestgehend
geklärt
werden
konnte
auch
die
Bedeutung
des
Wortes
"grundsätzlich"
bei
der
in
These
10
getroffenen
Feststellung,
dass
Muslime
in
der
Diaspora
verpflichtet
sind,
"sich
grundsätzlich
an
die
lokale
Rechtsordnung
zu
halten".
Dies
drückt
aus,
so
Alzayed,
dass
die
jeweilige
"lokale"
(also
hier:
deutsche)
Rechtsordnung
"ohne
Wenn
und
Aber"
einzuhalten
ist.
Allerdings
mit
der
Einschränkung,
dass
diese
Rechtsordnung
nicht
dem
Glauben
entgegen
stehen
dürfe.
Das
allerdings
lässt
wiederum
Spielraum
für
je
nach
religiösem
Standort
weitreichende
Interpretationen.
Besonders
großen
Diskussionsbedarf
bergen
nach
wie
vor
zwei
Eckpunkte:
das
Rechtsverständnis
und
die
Frage
der
Gleichberechtigung
von
Mann
und
Frau.
So
konzentrierte
sich
die
Diskussion
der
Ausschusssitzung
recht
schnell
auf
diese
beiden
Themenbereiche,
wobei
dabei
nur
ein
sehr
begrenzter
Konsens
zwischen
den
Auffassungen
der
ZMD-Vertreterin
und
denen
der
anderen
Tagungsteilnehmerinnen
erzielt
wurde.
Das
islamische
Recht
Die
Schwierigkeit
von
Europäern,
die
von
einer
auf
griechisch-römischer
und
christlicher
Tradition
sowie
auf
der
Aufklärung
basierender
Rechtsauffassung
geprägt
sind,
mit
dem
islamischen
Rechtsverständnis,
liegt
in
der
systemimmanenten,
nahezu
unbegrenzten
Interpretationsfähigkeit
des
islamischen
Rechtes.
Wenn
die
Scharia,
sozusagen
als
theozentrisches
Metarechtssystem,
u.a.
gebietet,
dass
das
jeweilige
"lokale
Recht"
(unter
dem
ebenfalls
wieder
weit
auslegungsfähigen
Vorbehalt
der
Glaubenskompatibilät)
einzuhalten
sei,
ergibt
sich
von
selbst,
dass
damit
nur
schwer
eindeutige,
verbindliche
Aussagen
im
Sinne
einer
Kanonisierung
herausgebildet
werden
können
und
sich
folglich
auch
kaum
herausgebildet
haben.
Auch
hier
besteht
eine
sehr
breite
innerislamische
Meinungsvielfalt.
Keineswegs
nur
Außenseiter
vertreten
die
These,
dass
es
"das
islamische
Recht"
gar
nicht
gibt.
Wie
Katajun
Amirpur
mehrfach
erwähnte,
legen
einige
liberale
Theologen
ausgerechnet
im
"Gottesstaat"
Iran
den
Koran
in
bislang
kaum
gehörter
Weise
aus.
So
fordern
beispielsweise
einige
Exegeten
die
Einhaltung
der
Menschenrechte
und
die
vollständige
rechtliche
Gleichstellung
von
Mann
und
Frau.
Dabei,
so
betont
Amirpur
nachdrücklich,
lehnen
sie
sich
nicht
an
die
westlich-säkulare
Aufklärung
an,
sondern
entwickeln
ihre
Interpretationen
aus
der
islamisch-iranischen
Kultur
heraus
(siehe
dazu
den
Artikel
von
Katajun
Amirpur
"Ansichtssache
Koran").
Aufschlussreich
dazu
ist
auch
der
Vortragstext
"Recht
und
Religion
im
Islam"
der
am
Max-Planck-Institut
für
auswärtiges
und
internationales
Recht
arbeitenden
Islamwissenschaftlerin
Dr.
Nadjima
Yassari.
Dieser
Text
wird
demnächst
im
Rahmen
eines
im
Mohr Siebeck
Verlag
erscheinenden
Sammelbandes
veröffentlicht
werden
.
Stellung
der
Frau,
das
Kopftuch
und
die
Verfassung
Dass
die
Frage
der
Gleichberechtigung
von
Mann
und
Frau
immer
wieder
zu
einem
der
wesentlichen
Prüfsteine
von
Demokratiefähigkeit
und
Integrationswilligkeit
islamischer
MitbürgerInnen
und
Organisationen
in
Deutschland
und
anderen
westlichen
Ländern
gerät,
ist
naheliegend
angesichts
der
massiven
Unterdrückung
von
Frauen
in
etlichen
islamischen
Staaten.
Dass
die
Gleichberechtigungsdebatte sich
dabei
immer
wieder
am
Kopftuch
als
Quasi-Symbol
einer
potentiellen
Minderwertigkeit
oder
zumindest
"Andersartigkeit"
von
Frauen
festmacht,
verwundert
ebenfalls
nicht
-
auch
wenn
dies
eine
starke
Problemverkürzung
darstellt
-
,
da
diesem
Stück
Stoff
zumindest
in
Europa
sowohl
von
seinen
Trägerinnen
als
auch
von
seinen
Kritikerinnen
Signalcharakter
zuerkannt
wird.
Entsprechend
kontrovers
verlief
und
verläuft
weiterhin
die
diesbezügliche
Diskussion.
Wiederholt
und
weltweit
haben
viele
Frauen
bewiesen
und
islamische
Geistliche
anerkannt,
dass
auch
Frauen
ohne
Kopftuch
gläubige
Muslima
sein
können
und
sind.
Die
Islamische
Charta
bezieht
zur
Kopfbedeckung
keinerlei
Stellung.
Sie
betont
die
Rechte
der
Frauen
-
etwa
das
aktive
und
passive
Wahlrecht
-
und
fordert
das
Streben
nach
"Gleichheit,
Freiheit,
Gerechtigkeit,
Geschwisterlichkeit"
beider
Geschlechter,
doch
bekennt
sie
nicht
ausdrücklich
zu
den
entsprechenden
Grundgesetzpassagen
und
verurteilt
auch
nicht
die
realiter
in
Deutschland
vielfach
noch
gegebenen
frauenbenachteiligenden
muslimischen
Positionen
und
Praktiken.
In
der
Argumentation
"bekennender
Kopftuchträgerinnen"
liegen
große
Widersprüche,
wie
auch
in
der
Ausschusssitzung
erkennbar
wurde.
Kein
ernst
zu
nehmender,
Verantwortung
oder
gar
ein
politisches
Mandat
tragender
Mensch
wird
MitbürgerInnen
daran
hindern,
gemäß
ihrem
Glauben
oder
Weltanschauung
zu
leben.
Es
sei
denn,
diese
verletzen
die
Rechte
anderer
Bürger
und
damit
die
Verfassung.
Daher
ist
es
schwer
nachvollziehbar,
wenn
einerseits
wiederholt
betont
wird
,
dass
sowohl
die
weiten
Interpretationsmöglichkeiten
des
Koran
als
auch
der
ausdrückliche
Hinweis
auf
die
Beachtung
der
jeweils
"lokalen"
Rechtsverhältnisse
und
Gewohnheiten
eine
breite
Anpassungsfähigkeit
erlauben,
und
andererseits
gleichzeitig
auf
dem
Kopftuch
als
religiöser
conditio
sine
qua
non
bestanden
wird.
Zumindest
in
Europa
und
der
westlichen
Welt
gibt
es
weder
einen
religiös
zwingenden
Anlass
noch
entsprechende
traditionelle
Gewohnheiten,
die
das
Kopftuchtragen
als
Zeichen
des
religiösen
Bekenntnisses
bedingen
würden.
Schon
gar
nicht
in
einem
weltanschaulich
der
Neutralität
verpflichtetem
Umfeld
wie
beispielweise
dem
öffentlichen
Dienst
und
insbesondere
dem
Schuldienst
.
Wenn
in
diesem
Zusammenhang
manchmal
auf
das
Tragen
eines
Kreuzes
an
einer
Halskette
verwiesen
wird,
offenbart
dies
lediglich
Unkenntnis.
Niemand
wird
es
einer
Muslima
verwehren,
einen
Halbmond
als
Halsschmuck
zu
tragen,
genau
so
wenig
wie
Juden
oft
den
Halsschmuck
eines
Davidssternes
wählen. Das
Kopftuch
aber
signalisiert
in
westlichen
Ländern
etwas
anderes.
Denn
wenn
hier
aufgewachsene
bzw.
eingebürgert
lebende
muslimische
Frauen
auch
im
öffentlichen
Dienst
auf
das
Kopftuch
als
Symbol
ihrer
Religion
nicht
verzichten
möchten,
so
kann
das
nur
in
zwei
Richtungen
gedeutet
werden.
Entweder
sie
benutzen
dieses
Kleidungsstück
als
bewusstes
Abgrenzungssymbol,
oder
aber
sie
stehen
eben
nicht
voll
zu
der
Gleichberechtigung
von
Mann
und
Frau
(Dem
Mann
ist
bekanntlich
die
Kopfbedeckung
nicht
anempfohlen).
In
beiden
Fällen
sind
Zweifel
an
einer
Verfassungstreue
berechtigt.
Die
Argumentation,
dass
Männer
und
Frauen
sich
schon
allein
aufgrund
ihrer
unterschiedlichen
Anatomie
anders
kleiden
müssten,
übersieht
die
Tatsache,
dass
dies
in
allen
zivilisatorisch
hochstehenden
Kulturen
zwingend
ausschließlich
für
die
Bedeckung
der
primären
und
sekundären
Geschlechtsmerkmale
gilt.
Der
Kopf
gehört
bekanntlich
nicht
zu
diesen
Merkmalen.
Wenn
mit
dem
Kopftuch
hier
dennoch
eine
unterschiedliche
Kleiderordnung
eingefordert
bzw.
demonstriert
wird,
müssen
andere
Gründe
vorliegen.
Und
diese
können
nur
in
der
unterschiedlichen
Wertung
bzw.
vorgeblichen
Wertigkeit
von
Mann
und
Frau
begründet
sein. Dass
aber
eine
unterschiedlichen
Wertung
der
Geschlechter
nicht
"beim
Kopftuch
stehen
bleiben
muss",
haben
in
besonders
krassem
Ausmaß
erst
kürzlich
die
afghanischen
Taliban
demonstriert,
die
die
Frauen
in
ihrem
Land
in
gespensterähnlicher
Verhüllung
zur
öffentlichen
und
geistigen
Nicht-Existenz
zwangen.
Um
es
nochmals
zu
unterstreichen:
Das
Kopftuch
wird,
wie
es
auch
die
Diskussion
der
FrauenRat-Ausschusssitzung
zeigte,
nicht
als
Bekenntnis
zum
Islam
als
einer
von
mehreren
Glaubensmöglichkeiten
abgelehnt,
sondern
als
Symbol
bestimmter
Richtungen
dieser
Religion,
für
die
es die
volle
Gleichberechtigung
von
Mann
und
Frau
nicht
gibt
und
die
mit
dieser
nicht
verfasssungskonformen
Ausrichtung
zumindest
im
prägenden
öffentlichen
Umfeld
unerwünscht
sind.
Dass
westliche
Frauen
(und
ebenso
die
meisten
Männer)
gegen
den
Versuch
ankämpfen,
eine
solche
Nicht-Gleichberechtigung
und
damit
Verfassungswidrigkeit
in
Deutschland
bzw.
Europa
zu
etablieren,
ist
nicht
verwunderlich;
schließlich
hat
es
auch
in
der
eigenen
Geschichte
über
längere
Zeiten
die
Erfahrung
der
Ungleichstellung
der
Geschlechter
gegeben. Dies
soll
sich
auf
keinen
Fall
wiederholen.
Ein
Ende
dieser
"Gespenster"-Debatte
ist
noch
nicht
in
Sicht.
Das
am
24.
September
2003
verkündete
Urteil
des
Bundesverfassungsgerichtes
zum
"Kopftuchstreit"
der
Lehrerin
Fereshta
Ludin
weist
den
Gesetzgeber
-
also
in
diesem
Fall
die
Bundesländer
-
an,
entsprechende
gesetzliche
Grundlagen
zu
schaffen.
Wie
sich
abzeichnet,
werden
die
Länder
hier
nicht
einheitlich
verfahren.
Vermutlich,
so
der
Grünenpolitiker
Cem
Özdemir
kürzlich
in
einem
Artikel,
wird
es
ein
Ende
aber
auch
erst
dann
geben,
"wenn
wir
uns
auf
beiden
Seiten
auf
die
Suche
machen
-
statt
nach
dem
gefährlich
Fremden,
nach
dem
verbindenden
Gemeinsamen,
....
Vielleicht
findet
dann
auch
ein
-
aufgeklärter
-
Islam
seinen
Platz
im
Land
der
Dichter
und
Denker:
'Wer
sich
selbst
und
andere
kennt,
wird
erkennen,
Orient
und
Okzident
sind
nicht
mehr
zu
trennen',
schrieb
Goethe
in
seinem
West-östlichen
Diwan."
Auf spezielle
Aspekte
des
Themas
fokussierte
Artikel
auf
Anfrage
>>>
|
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Islamische
Charta
Die
Islamische
Charta ist eine
in
21
Thesen
gegliederte Grundsatzerklärung, mit
der die "Beziehung der Muslime zum Staat und zur Gesellschaft" dargelegt
und
in
Bezug auf die deutsche
Verfassung geklärt
werden
soll.
Dabei
werden
sowohl
grundsätzliche
Aussagen
zum
Islam
und
zu
ethischen
Prinzipien
gemacht
(Thesen
1
-
9),
als
auch
-
und
das
ist
das
eigentlich
Interessante
-
Stellung
bezogen
zur
friedlichen
Koexistenz
der
Muslime
in
Deutschland
und
Versicherungen
abgegeben
hinsichtlich
der
Anerkennung
der
Menschenrechte
und
der
freiheitlich
demokratischen
Grundordnung
Deutschlands
(Thesen
10
-
21).
Zitat
aus
dem
Vorwort:
„Die
Mehrheitsgesellschaft
(in
Deutschland)
hat
Anrecht
darauf,
zu
erfahren,
wie
die
Muslime
zu
den
Fundamenten
dieses
Rechtsstaates,
zu
seinem
Grundgesetz,
zu
Demokratie,
Pluralismus
und
Menschenrechten
stehen."
www.islam.de/index.php?site=sonstiges/events/charta
Zentralrat
der
Muslime
in
Deutschland
e.V.
-
ZMD
Indesstraße
93,
52249
Eschweiler
Der
ZMD
wurde
1994
als
Nachfolger
der
Organisation
"Islamischer
Arbeitskreis
Deutschland"
gegründet.
Zunächst
wurden
durch
die
im
ZMD
zusammengeschlossenen
Vereine
etwa
30.000
Muslime
vertreten.
Nachdem
im
Jahre
2000
der
"Verband
der
Islamischen
Kulturzentren"
(VIKZ)
aus
dem
ZMD
ausgetreten
ist,
repräsentieren
die
im
ZMD
verbliebenen
Vereine
noch
etwa
10.000
-
15.000
Muslime.
Insgesamt
leben
derzeit
etwa
3,2
Millionen
Muslime
in
Deutschland.
Vorrangiges
Ziel
des
ZMD
wie
auch
anderer
organisationsübergreifender
islamischer
Spitzenverbände
ist
es,
Körperschaftsrechte
als
Religionsgemeinschaft
zu
erlangen.
Laut
Verfassungsschutzbericht
2003
sind
von
den
derzeit
19
Mitgliedsvereinen
des
ZMD
mindestens
neun
der
islamistischen
'Muslimbruderschaft'
(MB)
zuzurechnen.
Derzeit
bekleidet
Dr.
Nadeem
Elyas,
Eschweiler,
das
Amt
des
Vorsitzenden.
Er
ist
saudischer
Arzt,
seit
1964
in
Deutschland
ansässig,
Ratsmitglied
des
Islamischen
Zentrums
in
Aachen,
Vorstandsmitglied
des
Islamischen
Kooperationsrates
in
Europa.
www.islam.de/
<<<
zurück |

|
|
Dr.
Katajun
Amirpur
1971 in Köln
geborene
und
lebende
Islamwissenschaftlerin,
Studium der Islamwissenschaften und Politologie in Bonn und Teheran,
Promotion über Reformtheologie in Bamberg,
freie Autorin für Rundfunk und Printmedien,
zurzeit Stipendiatin der Deutschen Forschungsgemeinschaft mit einem Projekt
über zeitgenössische Koranexegese
Publikation zu den Themen:
Islamische Feministinnen, Reformtheologie,
Medienlandschaft in Iran, iranische Oppositon, amerikanische Iran-Außenpolitik,
Zivilgesellschaft etc.,
u.a.
"Ansichtssache
Koran"
siehe
>>>>
www.ifa.de/zfk/themen/02_2_globalisierung/damirpur.htm
<<<
zurück
Iyman
Salwa
Alzayed
In
Hannover
lebende
Vorsitzende
der
Deutschen
Muslim-Liga
(Zentrale
in
Hamburg),
1977
-
1982
Studium
der
Erziehungswissenschaften
(Lehramt
an
Grund-
und
Hauptschulen,
Fächer
Kunst
und
Deutsch,
danach
mehrjährige
Tätigkeit
als
Lehrerin
an
staatlichen
Schulen,
1990
Wechsel
von
der
ev.
-
luth.
Konfession
zum
Islam
1992
-
95
Studium
der
Arabistik
an
der
Universität
in
Göttingen
Seit
Februar
2001
Seminarleiterin
an
der
Volkshochschule
in
Hannover
und
seit
2002
zusätzlich
Studentin
der
Universität
Hannover;
Aufbaustudium
Promotion
(Erwachsenenbildung)
www.deutsche-muslim-liga.de/
<<<
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Dr.
Nadjima
Yassari
Wissenschaftliche
Referentin
am
Max-Planck-Institut
für
ausländisches
und
internationales
Privatrecht
Geb.
1971
in
Teheran/Iran;
1989-95
Studium
der
Rechtswissenschaften
in
Wien
und
Innsbruck/Österreich;
1997-98
Master
of
International
Business
Law
an
der
School
of
Oriental
and
African
Studies
University
of
London/GB;
1999
Promotion
an
der
Universität
Innsbruck
Thema:
"The
Concept
of
Freedom
of
Contract
in
Islamic
and
Western
Legal
Cultures";
2000-01
Studium
der
arabischen
Sprache
an
der
Universität
Damaskus
/
Syrien.
Seit
Februar
2000
Referentin
für
das
Recht
islamischer
Länder
am
MPI;
Lehrauftrag
an
der
Universität
Hamburg
Thema:
"
Einführungin
das
Privatrecht
des
Nahen
Osten:"
Schriftenverzeichnis:
"Die
Rechtsquellen
des
islamischen
Rechts;
eine
Einführung"
in:
Zeitschrift
für
Rechtsvergleichung,
Int.
Privatrecht
und
Europarecht,
3/1999.
The
Print
Media
in
Iran,
An
effective
weapon
for
civil
society?
in:
ORIENT,
42
(2001)
3.
Überblick
über
das
iranische
Scheidungsrecht
in:
Zeitschrift
für
das
gesamte
Familienrecht,
16/2002
(1088-1094).
Islamisches
Recht
oder
Recht
der
Muslime
-
Gedanken
zu
Recht
und
Religion
im
Islam
in:
Zeitschrift
für
vergleichende
Rechtswissenschaften
4/2002.
Die
Brautgabe
nach
iranischem
Recht
in:
StAZ
7/2003
(198-201)
http://www.mpipriv-hh.mpg.de/
Rubrik:
Mitarbeiter/Wissenschaft
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FrauenRat
NW
-
unabhängig,
überparteilich,
überkonfessionell
1970
gegründeter
Zusammenschluss
von
rund
70
Frauenverbänden
und
Frauengruppen
gemischter
Verbände,
die
etwa
4
Millionen
Frauen
aus
unterschiedlichen
gesellschaftlichen
Bereichen
vertreten.
Forum
für
Gedanken-
und
Erfahrungsaustausch,
Veranstalter
von
Seminaren
und
Tagungen
Fachausschüsse:
Bauen,
Stadtentwicklung
und
Verkehr
Bildung,
Kultur,
Medien
Familie,
Gesundheit,
Soziales
Finanzen
und
Recht
Umwelt
und
Forschung
Landesarbeitsgemeinschaft
der
kommunalen
AGs
der
Frauenverbände
Internet:
FrauenRat
NW
Die
Tagung
zur
Islamischen
Charta
am
23.
Juli
2003
in
Köln
wurde
veranstaltet
vom
Ausschuss
Bildung,
Kultur,
Medien.
Vorsitzende
Christa
Tamara
Kaul
Kontakt
/
Anfragen:
ctkaul@t-online.de
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