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In
der
neuesten
(3.)
Auflage
des
Evangelischen
Kirchenlexikons
findet
sich
zum
ersten
Mal
ein
von
Ekkehard
Starke
verfaßter
Artikel,
der
dem
Tier
und
insbesondere
der
Tierethik
gewidmet
ist:
Ein
Indiz
dafür,
daß
die
christliche
Ethik
die
traditionell
anthropozentrisch-binnenmenschliche
Begrenzung
überwunden
hat.
Dabei
ist
die
Offenheit
gegenüber
dem
so
lang
vernachlässigten
Thema
auffällig,
und
man
hat
keineswegs
den
Eindruck,
daß
es
sich
dabei
um
eine
mühsam
abgerungene
Konzession
an
das
veränderte
Bewußtsein
handelt,
sondern
die
neue
Position
wird
unbefangen,
ja
mit
einer
gewissen
Selbstverständlichkeit
vorgetragen.
Besonders
bemerkenswert
ist
der
Verzicht
auf
die
Wiederholungen
anthropozentrischer
Kernsätze
wie
etwa
die
mit
der
Gottebenbildlichkeit
begründete
Nutzungsermächtigung
in
bezug
auf
Tiere,
oder
die
philosophische
Variante
hierzu,
wonach
"aus
der
Vernunftbegabung
des
Menschen
dessen
Herrschaftsanspruch
gegenüber
der
nichtmenschlichen
Natur
abgeleitet
wird".
Das
war
nicht
immer
so
und
ist
auch
heute
noch
nicht
Allgemeingut.
Was
Mitgeschöpflichkeit
bedeutet
und
fordert,
ist
erst
andiskutiert.
Dabei
spielt
seit
einigen
Jahren
die
Gewaltminderung
als
Weg
zu
mehr
Tierschutz
eine
wichtige
Rolle.
Das
ist
ein
in
der
Ethik
neuer
Begriff,
der
nicht
auf
die
Überwindung
eines
Übels
abzielt,
sondern
auf
seine
Reduzierung;
so
als
ob
nicht
die
Gewalt
an
sich,
sondern
nur
das
Übermaß
zu
verurteilen
und
abzubauen
wäre.
In
der
zwischenmenschlichen
Ethik
würde
niemandem
einfallen
nur
eine
Minderung
des
Unrechts
zu
verlangen.
Warum
also
dieser
Unterschied?
Warum
soll
ausgerechnet
die
weltweit
gigantische
Gewalt
gegen
Tiere
nur
verringert
werden?
Genügt
es
denn
wirklich,
diese
extreme
Ungleichbewertung
mit
dem
Hinweis
zu
begründen,
daß
es
sich
im
einen
Falle
um
Menschen
handelt,
im
anderen
um
Tiere?
Welchen
ethisch
relevanten
Unterschied
könnten
wir
anführen,
um
zu
begründen,
daß
Gewalt
gegen
Menschen
dem
Monopol
des
Staates
vorbehalten
bleibt,
Gewalt
gegen
andere
leidensfähige
Mitgeschöpfe
aber
in
weiten
Bereichen
jedermann
erlaubt
ist?
Immer
mehr
Menschen
sind
es
leid,
als
Begründung
nur
zu
hören,
daß
Menschen
das
Recht
hätten,
Tiere
für
ihre
Zwecke
zu
nutzen,
weil
sie
-
anders
als
die
Tiere
-
nach
dem
Bilde
Gottes
geschaffen
bzw.
weil
sie
moralische
Wesen
seien.
Niemand
bestreitet,
daß
es
Mensch-Tier-Unterschiede
gibt,
die
erlauben
oder
sogar
verlangen,
Tiere
aufgrund
ihres
Andersseins
auch
anders
zu
behandeln.
Warum
aber
soll
die
fehlende
Gottebenbildlichkeit
oder
Moralfähigkeit
der
Tiere
ein
Rechtfertigungsgrund
für
den
Menschen
sein,
außermenschliche
Mitgeschöpfe
zu
seinem
Vorteil
auszubeuten
oder
zu
töten?
Daß
viele
Christen
und
zunehmend
auch
Theologen
mit
dieser
einfachen
Argumentation
Mühe
haben,
beruht
nicht
auf
Willkür
oder
Besserwisserei,
sondern
ist
Folge
eines
entwicklungsgeschichtlichen
Prozesses,
in
dessen
Verlauf
die
überlieferten
Normen
immer
wieder
in
die
Gegebenheiten
und
Erfordernisse
der
jeweiligen
Zeit
hineingesprochen
werden.
Dabei
findet
nicht
nur
eine
Auseinandersetzung
mit
anderen
Einflüssen
und
oft
neuen
Sichtweisen
und
Bewertungen
statt,
sondern
es
entstehen
auch
neue
Fragestellungen,
die
den
biblischen
Autoren
noch
ganz
unbekannt
waren.
Und
weil
dies
so
ist,
muß
man
auch
akzeptieren,
daß
wir
über
das
Verschärfen
oder
Abmildern,
ja
auch
über
das
Neubegründen
oder
Abschaffen
überkommener
ethischer
Normen
nachdenken.
So
wäre
es
durchaus
lohnend,
einmal
einen
Katalog
ethisch
relevanter
Aussagen
der
biblischen
Schriften
anzulegen
und
festzustellen,
welche
der
zahlreichen
alttestamentlich
nur
teilweise
modifizierten
Vorschriften
(Matthäus
5,
21
ff.)
inzwischen
einfach
in
Vergessenheit
geraten
sind
oder
in
einem
Entwicklungsprozeß
bewußt
verändert
oder
gar
abgeschafft
wurden,
weil
sie
mit
Jesu
Liebesgebot
nicht
zu
vereinbaren
sind.
Dieser
Prozeß
ist
seit
langem
im
Gange.
So
wurde
beispielsweise
die
Todesstrafe
abgeschafft
trotz
der
Vorschrift
in
Genesis
9,6
"Wer
Menschenblut
vergießt,
des
Blut
soll
auch
durch
Menschen
vergossen
werden".
Die
Ermächtigung,
Tiere
zu
töten
(Genesis
9,3)
ist
jedoch
nie
ernsthaft
angezweifelt
worden,
obwohl
sie
doch
für
die
ganze
Tierwelt
mit
"Furcht
und
Schrecken"
(Genesis
9,2)
verbunden
ist.
Im
Gegenteil:
wann
immer
die
Frage
des
Fleischverzichtes
zur
Diskussion
steht,
wird
man
mit
dieser
Ermächtigung
abgeschmettert.
Warum
im
Falle
der
Tiertötung
eine
so
entschiedene
Verteidigung
der
alttestamentlichen
Vorschrift,
im
Blick
auf
die
Todesstrafe
jedoch
eine
ebenso
heftige
Ablehnung?
Oder
ist
die
gegen
die
Todesstrafe
für
Mörder
in
Anspruch
genommene
Humanität
nicht
auch
ein
Argument
gegen
die
massenweise
Tötung
schuldunfähiger
Tiere?
Von
Albert
Schweitzer
gibt
es
ein
in
bezug
auf
unser
ethisches
Denken
gesprochenes
Wort:
"Gelten
lassen
wir
nur,
was
sich
mit
der
Humanität
verträgt",
wobei
Schweitzer
immer
eine
Humanität
gegen
alles
was
lebt
meint.
Wir
hingegen
haben
uns
eine
andere
geheime
Vorzugsregel
zurechtgelegt:
Gelten
lassen
wir
nur,
was
wir
uns
zuzumuten
bereit
sind!
Mit
anderen
Worten:
Das
Seinsollende
wird
ins
realistisch
Machbare
verdünnt,
etwa
so
wie
wenn
wir
uns
statt
der
gebotenen
Feindesliebe
mit
einer
Verminderung
unseres
Hasses
begnügen
würden.
Darum
ist
es
wichtig,
was
in
dem
Diskussionsbeitrag
der
EKD
(Text
41)
"Zur
Verantwortung
des
Menschen
für
das
Tier
als
Mitgeschöpf"
unter
Ziffer
21
gesagt
wird:
"Minimierung
der
Gewalt
ist
als
Leitlinie
nur
dann
annehmbar,
wenn
dabei
nicht
untragbare
Zustände
in
bedauerliche
Notwendigkeiten
umformuliert
und
Halbheiten,
mit
denen
man
bequem
leben
kann,
schon
als
Lösungen
ausgegeben
werden.
Es
ist
nicht
Sache
der
Kirche,
die
christliche
Ethik
dahingehend
zu
prüfen
und
anzupassen,
wie
sie
mit
der
menschlichen
Schwäche
und
Bequemlichkeit
verträglich
ist."
Die
Stimmen
aus
Theologie
und
Kirche
enthalten
aber
auch
immer
noch
viel
anthropozentrischen
Ballast.
Um
so
bedeutungsvoller
ist,
daß
man
in
der
vom
Rat
der
EKD
und
der
Deutschen
Bischofskonferenz
verabschiedeten
gemeinsamen
Erklärung
"Gott
ist
ein
Freund
des
Lebens"
von
1989
die
auch
von
Tierschützern
nicht
zu
überbietende
Forderung
lesen
kann:
"Die
Werke
des
lebendig
machenden
Geistes
sind
Liebe,
Friede,
Güte,
Treue,
Sanftmut,
Gerechtigkeit
(Galater
5,22f;
Epheser
5,9),
die
sich
im
Umgang
mit
allem
Lebendigen
bewähren
müssen.
Darum
heißt
es
auch
im
Alten
Testament
über
das
Verhältnis
des
Menschen
zum
Tier:
‘Der
Gerechte
weiß,
was
sein
Vieh
braucht,
doch
das
Herz
der
Frevler
ist
hart’
(Sprüche
12,10)."
Wer
sich
zu
dieser
Forderung
bekennt,
steht
bald
in
einem
dauernden
und
belastenden
Widerspruch
zur
uns
umgebenden
Wirklichkeit:
Milliarden
sensibler
Tiere
werden
oft
ohne
jede
oder
ohne
ausreichende
Betäubung
zur
Befriedigung
eines
weithin
bereits
gesudheitsschädlich
überzogenen
Fleischkonsums
geschlachtet,
Millionen
als
Versuchstiere
"verbraucht",
andere
für
die
Feinschmecker
lebend
gekocht
oder
zerstückelt,
wie
Krustentiere
und
Frösche,
oder
zur
Pelzgewinnung
in
Fallen
gefangen
oder
in
engen
Farmkäfigen
gezüchtet.
Gänse
werden
nicht
nur
zur
Gewinnung
der
krank-
und
schmerzhaft
vergrößerten
Fettleber
zwangsgestopft,
sondern
in
vielen
Zuchtfarmen
auch
noch
zur
Daunengewinnung
lebend
gerupft,
weil
es
auf
diese
Weise
schneller
geht.
Etwa
die
Hälfte
der
frisch
geschlüpften
Hühnerküken
werden
auf
möglichst
wirtschaftliche
Weise
aussortiert
und
zu
Tierfutter
verarbeitet,
nur
weil
sie
als
angehende
Hähnchen
keine
Eier
produzieren.
Etwa
200
Millionen
Zugvögel
werden
vorwiegend
im
Mittelmeerraum
abgeknallt
oder
in
Netzen
gefangen,
Fische
in
unermeßlicher
Zahl
ihrem
Lebenselement
entrissen,
darunter
viele
allein
zum
Vergnügen
der
Angler.
Und
wer
diese
Fakten
und
ihre
schrecklichen
Bilder
nicht
verdrängt,
empfindet
das
Leiden
wie
eigenen
Schmerz.
Wir
fragen
uns,
wie
das
alles
möglich
ist
und
grübeln,
warum
es
geschehen
darf.
Das
Gefühl
der
Ohnmacht
lähmt
uns
oder
schlägt
um
in
Wut,
Verzweiflung
oder
Aggression.
Wer
im
Tierschutz
selbstkritisch
genug
ist,
erkennt
auch
für
sich
die
Gefahr,
daß
"der
Kampf
für
die
Gerechtigkeit
...
im
Pathos
des
Hasses"
auftreten
kann,
wie
Carl
Friedrich
von
Weizsäcker
warnt.
Die
Wut
über
das,
was
Menschen
aus
oft
trivialen
Beweggründen
den
Tieren
antun,
läßt
den
Menschen
als
Unmensch
erscheinen.
Trotzdem
darf
sich
niemand
in
die
Rolle
des
Menschenfeindes
drängen
und
damit
zum
potentiellen
Terroristen
machen
lassen;
denn
wenn
je
der
Zorn
über
unmenschliche
Tierquälerei
in
einen
Haß
umschlägt,
der
unser
Mitgefühl
mit
den
Opfern
und
unsere
Hilfsbereitschaft
übersteigt,
gehen
wir
für
den
Tierschutz
verloren:
Die
Gequälten
dieser
Welt
brauchen
uns
als
Anwälte
und
Helfer,
nicht
als
Rächer!
Wie
ernst
wir
diese
Gefahr
nehmen
müssen,
geht
aus
einer
Stellungnahme
hervor,
die
der
frühere
Präsident
der
Deutschen
Forschungsgemeinschaft
Hubert
Markl
unter
dem
Titel
"Gegen
Moral
hilft
nur
Recht"
(1994)
veröffentlicht
hat.
Eingangs
heißt
es:
"Es
gehört
zu
den
edleren
Eigenschaften
des
Menschen,
sich
für
die
Schwachen
einzusetzen,
die
unter
Stärkeren
leiden.
Besonders
sensible
Menschen
kann
‘heiliger
Zorn’
ergreifen,
wenn
sie
sehen,
wie
wehrlosen
Geschöpfen
Gewalt
geschieht.
Von
moralischen
Gefühlen
bemächtigt,
fühlen
sich
manche
durch
ihr
empörtes
Gewissen
ermächtigt,
leidenden
Wesen
mit
allen
Mitteln
beizustehen.
Das
kann
vom
individuellen
Protest
bis
-
wenn
scheinbar
gar
nichts
hilft
-
zu
Gewalt
und
Terroranschlägen
reichen."
Markl
wendet
sich
mit
seinem
Artikel
zwar
nicht
nur,
aber
jedenfalls
auch
an
Tierschutzengagierte,
die
sich
mit
ihrer
empfindlicheren
Moral
"zum
Gesetzgeber
für
alle
machen"
wollen.
Das
ist
aber
nur
die
eine
Seite
des
Problems.
Man
kann
den
Titel
nämlich
auch
umdrehen
und
sagen
"Gegen
Recht
hilft
nur
Moral",
und
zwar
insbesondere,
wenn
das
geltende
Recht
von
immer
mehr
Menschen
als
ungerecht
empfunden
wird.
Dennoch
sollten
wir
nie
vergessen,
daß
nicht
alle
unsere
ethischen
Vorstellungen
Eingang
in
das
positive
Recht
finden
können.
Denn
ethische
Normen
unterscheiden
sich
von
Gesetzesnormen
gerade
durch
ihre
Strenge
und
den
Umstand,
daß
ihre
Befolgung
oder
Nichtbeachtung
in
die
persönliche
Verantwortung
fällt.
Das
heißt
allerdings
nicht,
daß
sich
das
Recht
grundsätzlich
von
der
Moral
emanzipieren
dürfe;
vielmehr
sollte
der
Gesetzgeber
die
besondere
Verwerflichkeit
der
Mißhandlung
wehrloser
Tiere
auch
in
der
Angemessenheit
der
Sanktionen
deutlich
machen.
Also
wird
die
Moral
das
ungenügende
Gesetz
weiter
verändern
wollen,
und
wer
es
versucht,
muß
wissen,
daß
dies
ein
mühsames,
rückschlagreiches
und
letztlich
nie
zu
Ende
zu
bringendes
Unterfangen
ist.
Man
sollte
sich
auch
nicht
ausschließlich
um
Gesetzesänderungen
bemühen,
weil
das
beste
Gesetz
ohne
die
erhoffte
Wirkung
bleibt,
wenn
es
von
den
Menschen
nicht
auch
innerlich
akzeptiert
wird.
Moral
wirkt
nicht
abstrakt,
sondern
immer
über
Menschen.
Und
selbst
wenn
angestrebte
Änderungen
nicht
erreicht
werden,
so
gilt
dennoch:
Menschen,
die
für
das
Ziel
von
mehr
Gerechtigkeit
auch
für
Tiere
gewonnen
wurden,
sind
jedenfalls
motiviert,
ihr
eigenes
Verhalten
zu
ändern.
Alles,
was
in
der
Welt
an
Liebe,
Verständnis
und
Hilfe
für
die
zu
Unrecht
Leidenden,
Menschen
ebenso
wie
Tiere
existiert,
verdankt
sich
weniger
den
repressiven
gesetzlichen
Verboten
als
vielmehr
dem
aus
innerer
Zustimmung
befolgten
Gebot
der
nicht
an
der
Artgrenze
haltmachenden
Humanität.
Liebe
entsteht
nicht,
indem
man
die
Werke
des
Hasses
mit
Strafe
belegt.
Auch
die
Bergpredigt
arbeitet
nicht
mit
der
Androhung
von
Hölle,
sondern
mit
dem
so
oft
wiederholten
Eingangssatz
"Selig
sind
...".
Das
heißt
keineswegs,
auf
die
Reform
der
bestehenden
Gesetze
zu
verzichten
oder
in
diesen
Bestrebungen
auch
nur
nachzulassen
und
vor
allem
nicht
auf
die
Intensivierung
des
moralischen
Bewußtseins,
das
der
Motor
dazu
ist.
Von
den
Schwierigkeiten
auf
diesem
Wege
war
schon
die
Rede,
aber
es
kommt
noch
eine
weitere
hinzu:
die
Unsicherheit
hinsichtlich
der
Methoden.
Die
bloße
Mahnung
zur
Geduld
ist
jedenfalls
nicht
am
Platz.
Nötig
ist
vielmehr
eine
resignationsresistente
Beharrlichkeit,
weil
sie
von
vornherein
mit
Schwierigkeiten
rechnet
und
auf
längere
Zeiträume
angelegt
ist.
Mit
der
Geduld
ist
es
anders,
sie
ist
zu
passiv.
Außerdem
kann
man
mit
ihr
bald
am
Ende
sein
und
wird
dann
leicht
ein
Opfer
der
Enttäuschung,
die
entweder
in
Wut
umschlägt
oder
in
die
dunkle
Tiefe
der
Resignation
versinkt.
Psychologen
haben
unter
dem
Begriff
des
"Burnout-Syndroms",
auf
Deutsch
des
"Ausgebranntseins"
einen
Krankheitszustand
beschrieben,
der
als
Folge
andauernder
Resignation
eintreten
kann.
Das
ist
aber
nur
die
eine
Seite:
Geduld
kann
auch
einfach
in
Schwäche
gegenüber
dem
Unrecht
einmünden.
Geduld
ist
unangebracht,
wenn
sie
Unrecht
gegen
andere
ohne
angemessene
Reaktion
duldet.
Was
aber
ist
eine
angemessene
Reaktion?
Sicher
darf
bis
an
die
Grenze
des
vom
Gesetz
noch
Tolerierten
gegangen
werden.
Nach
einer
Stellungnahme
von
Günter
Altner
sind
aber
auch
Akte
des
zivilen
Ungehorsams
als
Möglichkeit
einzuschließen,
denn
der
"gewaltfreie
zivile
Ungehorsam
zielt
nicht
auf
die
Zerstörung
der
Rechtsordnung,
sondern
auf
deren
Fortschreibung
und
Erweiterung
zugunsten
von
Mensch
und
Schöpfung".
Dabei
ist
die
Grenze
zwischen
zivilem
Ungehorsam
und
aktiver
Gewalt
zu
beachten,
weil
auch
erstrebenswerte
Ziele
keine
gewaltsamen
Mittel
erlauben.
Mit
anderen
Worten:
Wer
Gewalt
gegen
Tiere
ablehnt,
darf
Gewalt
gegen
Menschen
nicht
rechtfertigen.
Das
heißt
in
unserem
Fall:
Wenn
Fortschritte
für
die
angestrebte
Gesundheit
des
Menschen
die
Gewalt
gegen
Versuchstiere
nicht
rechtfertigen,
können
auch
angestrebte
Fortschritte
im
Tierschutz
die
Gewalt
gegen
Labors
und
dort
Arbeitende
nicht
rechtfertigen.
Das
gilt
auch
dann
noch,
wenn
man
einräumt,
daß
die
Gewalt
gegen
tiernutzende
Einrichtungen
und
Personen
nur
eine
Reaktion
auf
vorausgegangene
Gewalt
gegen
Tiere
ist
und
im
Verhältnis
zu
dieser
weltweit
gigantischen
Gewalt
kaum
ins
Gewicht
fällt.
Umgekehrt
sollten
diejenigen,
die
mit
guten
Gründen
Gewalt
gegen
Menschen
und
deren
Institutionen
ablehnen,
gleichzeitig
aber
Gewalt
gegen
Tiere
rechtfertigen,
in
der
Lage
sein,
dafür
auch
ausreichende
Gründe
anzugeben.
Das
ist
heute
schwieriger
als
noch
vor
zwanzig
Jahren,
weil
inzwischen
weitgehend
akzeptiert
wird,
daß
der
Gleichheitsgrundsatz,
wonach
Gleiches
gleich
und
nur
Verschiedenes
entsprechend
anders
zu
behandeln
ist,
auch
unser
Umgehen
mit
Tieren
betrifft.
Der
Vollständigkeit
halber
soll
hier
aber
auch
noch
auf
die
Rechtslage
verwiesen
werden,
wie
sie
in
§
34
des
deutschen
Strafgesetzbuches
festgestellt
wird:
"Wer
in
einer
gegenwärtigen,
nicht
anders
abwendbaren
Gefahr
für
Leben,
Leib,
Freiheit,
Ehre,
Eigentum
oder
ein
anderes
Rechtsgut
eine
Tat
begeht,
um
die
Gefahr
von
sich
oder
einem
anderen
abzuwenden,
handelt
nicht
rechtswidrig,
wenn
bei
Abwägung
der
widerstreitenden
Interessen,
namentlich
der
betroffenen
Rechtsgüter
und
des
Grades
der
ihnen
drohenden
Gefahren,
das
geschützte
Interesse
das
beeinträchtigte
wesentlich
überwiegt.
Dies
gilt
jedoch
nur,
soweit
die
Tat
ein
angemessenes
Mittel
ist,
die
Gefahr
abzuwenden."
Die
Berufung
auf
einen
rechtfertigenden
Notstand
kommt
zwar
in
den
bisher
bekannt
gewordenen
Tierbefreiungsaktionen
nicht
in
Frage,
weil
sich
diese
Aktionen
gegen
immer
noch
erlaubte
Formen
der
Tiernutzung
richten;
aber
es
sind
durchaus
Fälle
denkbar,
wo
jemand
ein
massiv
tierschutzwidriges
Geschehen
verhindert
oder
beendet,
ohne
sich
deswegen
strafbar
zu
machen.
Wenn
-
wie
nochmals
betont
werden
soll
-
die
Gewalt
als
Aktionsmöglichkeit
ausscheidet,
dann
sind
es
wohl
nur
Formen
des
moralischen
Druckes,
die
für
den
Tierschutz
in
Frage
kommen:
Keine
noch
so
strenge
Moral
verbietet
es,
Gemeinheiten
als
solche
öffentlich
zu
bezeichnen,
auch
wenn
sie
strafrechtlich
nicht
verboten
sind.


Prof.
Gotthard
M.
Teutsch
Teutsch
setzt
sich
seit
über
25
Jahren
für
einen
gerechten
Umgang
der
Menschen
mit
den
Tieren
und
der
Natur
ein.
Niemand
habe
in
letzten
Jahrzehnten
so
stark
wie
er
das
wissenschaftliche
und
ethische
Profil
des
Tierschutzes
geschärft
und
die
tiefe
Kluft
zu
dem
erbarmungslosen
und
qualvollen
Schicksal
der
Tiere
in
unserer
Gesellschaft
aufgezeigt,
so
Verbandssprecher
Eisenhart
von
Loeper.
»Wer
Teutsch
seine
Referenz
erweisen
will,
muß
als
erstes
für
die
Aufnahme
des
Tierschutzes
ins
Grundgesetz
und
für
die
Überwindung
der
Quälerei
von
Tieren
auf
allen
Ebenen
eintreten.«
Teutsch
war
bis
1984
Professor
an
der
Pädagogischen
Hochschule
in
Karlsruhe.
Er
publizierte
u.a.
1975
das
Werk
»Soziologie
und
Ethik
der
Lebewesen«
und
verfaßte
ein
»Lexikon
der
Tierschutzethik«
(1987).
1995
erschien
»Die
Würde
der
Kreatur«.
Nach
seiner
Emeritierung
begründete
er
im
Jahre
1992
das
erste
»Archiv
für
Ethik
im
Tier-,
Natur-
und
Umweltschutz«,
das
in
der
Badischen
Landesbibliothek
in
Karlsruhe
angesiedelt
ist.
Seine
Literaturberichte
»Mensch
und
Mitgeschöpf
unter
ethischem
Aspekt«
sind
bereits
in
20
Jahresfolgen
erschienen
Original-URL
dieses
Beitrages:
AKUT
http://www.aktion-kirche-und-tiere.de
(Rubrik:
Aufsätze)
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