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Anthropozentrische Beschränktheit  und ihre Folgen 

 

Gewalt gegen Tiere - Gewalt gegen Menschen

 

 

Von Gotthard  M.  Teutsch 

 

 

In der neuesten (3.) Auflage des Evangelischen Kirchenlexikons findet sich zum ersten Mal ein von Ekkehard Starke verfaßter Artikel, der dem Tier und insbesondere der Tierethik gewidmet ist: Ein Indiz dafür, daß die christliche Ethik die traditionell anthropozentrisch-binnenmenschliche Begrenzung überwunden hat.

 

Dabei ist die Offenheit gegenüber dem so lang vernachlässigten Thema auffällig, und man hat keineswegs den Eindruck, daß es sich dabei um eine mühsam abgerungene Konzession an das veränderte Bewußtsein handelt, sondern die neue Position wird unbefangen, ja mit einer gewissen Selbstverständlichkeit vorgetragen. Besonders bemerkenswert ist der Verzicht auf die Wiederholungen anthropozentrischer Kernsätze wie etwa die mit der Gottebenbildlichkeit begründete Nutzungsermächtigung in bezug auf Tiere, oder die philosophische Variante hierzu, wonach "aus der Vernunftbegabung des Menschen dessen Herrschaftsanspruch gegenüber der nichtmenschlichen Natur abgeleitet wird".

 

Das war nicht immer so und ist auch heute noch nicht Allgemeingut. Was Mitgeschöpflichkeit bedeutet und fordert, ist erst andiskutiert. Dabei spielt seit einigen Jahren die Gewaltminderung als Weg zu mehr Tierschutz eine wichtige Rolle. Das ist ein in der Ethik neuer Begriff, der nicht auf die Überwindung eines Übels abzielt, sondern auf seine Reduzierung; so als ob nicht die Gewalt an sich, sondern nur das Übermaß zu verurteilen und abzubauen wäre. In der zwischenmenschlichen Ethik würde niemandem einfallen nur eine Minderung des Unrechts zu verlangen. Warum also dieser Unterschied? Warum soll ausgerechnet die weltweit gigantische Gewalt gegen Tiere nur verringert werden?

 

Genügt es denn wirklich, diese extreme Ungleichbewertung mit dem Hinweis zu begründen, daß es sich im einen Falle um Menschen handelt, im anderen um Tiere? Welchen ethisch relevanten Unterschied könnten wir anführen, um zu begründen, daß Gewalt gegen Menschen dem Monopol des Staates vorbehalten bleibt, Gewalt gegen andere leidensfähige Mitgeschöpfe aber in weiten Bereichen jedermann erlaubt ist?

 

Immer mehr Menschen sind es leid, als Begründung nur zu hören, daß Menschen das Recht hätten, Tiere für ihre Zwecke zu nutzen, weil sie - anders als die Tiere - nach dem Bilde Gottes geschaffen bzw. weil sie moralische Wesen seien. Niemand bestreitet, daß es Mensch-Tier-Unterschiede gibt, die erlauben oder sogar verlangen, Tiere aufgrund ihres Andersseins auch anders zu behandeln.

Warum aber soll die fehlende Gottebenbildlichkeit oder Moralfähigkeit der Tiere ein Rechtfertigungsgrund für den Menschen sein, außermenschliche Mitgeschöpfe zu seinem Vorteil auszubeuten oder zu töten?

 

Daß viele Christen und zunehmend auch Theologen mit dieser einfachen Argumentation Mühe haben, beruht nicht auf Willkür oder Besserwisserei, sondern ist Folge eines entwicklungsgeschichtlichen Prozesses, in dessen Verlauf die überlieferten Normen immer wieder in die Gegebenheiten und Erfordernisse der jeweiligen Zeit hineingesprochen werden. Dabei findet nicht nur eine Auseinandersetzung mit anderen Einflüssen und oft neuen Sichtweisen und Bewertungen statt, sondern es entstehen auch neue Fragestellungen, die den biblischen Autoren noch ganz unbekannt waren. Und weil dies so ist, muß man auch akzeptieren, daß wir über das Verschärfen oder Abmildern, ja auch über das Neubegründen oder Abschaffen überkommener ethischer Normen nachdenken.

 

So wäre es durchaus lohnend, einmal einen Katalog ethisch relevanter Aussagen der biblischen Schriften anzulegen und festzustellen, welche der zahlreichen alttestamentlich nur teilweise modifizierten Vorschriften (Matthäus 5, 21 ff.) inzwischen einfach in Vergessenheit geraten sind oder in einem Entwicklungsprozeß bewußt verändert oder gar abgeschafft wurden, weil sie mit Jesu Liebesgebot nicht zu vereinbaren sind.

 

Dieser Prozeß ist seit langem im Gange. So wurde beispielsweise die Todesstrafe abgeschafft trotz der Vorschrift in Genesis 9,6 "Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden".

 

Die Ermächtigung, Tiere zu töten (Genesis 9,3) ist jedoch nie ernsthaft angezweifelt worden, obwohl sie doch für die ganze Tierwelt mit "Furcht und Schrecken" (Genesis 9,2) verbunden ist. Im Gegenteil: wann immer die Frage des Fleischverzichtes zur Diskussion steht, wird man mit dieser Ermächtigung abgeschmettert.

 

Warum im Falle der Tiertötung eine so entschiedene Verteidigung der alttestamentlichen Vorschrift, im Blick auf die Todesstrafe jedoch eine ebenso heftige Ablehnung? Oder ist die gegen die Todesstrafe für Mörder in Anspruch genommene Humanität nicht auch ein Argument gegen die massenweise Tötung schuldunfähiger Tiere?

 

Von Albert Schweitzer gibt es ein in bezug auf unser ethisches Denken gesprochenes Wort: "Gelten lassen wir nur, was sich mit der Humanität verträgt", wobei Schweitzer immer eine Humanität gegen alles was lebt meint. Wir hingegen haben uns eine andere geheime Vorzugsregel zurechtgelegt: Gelten lassen wir nur, was wir uns zuzumuten bereit sind! Mit anderen Worten: Das Seinsollende wird ins realistisch Machbare verdünnt, etwa so wie wenn wir uns statt der gebotenen Feindesliebe mit einer Verminderung unseres Hasses begnügen würden.

 

Darum ist es wichtig, was in dem Diskussionsbeitrag der EKD (Text 41) "Zur Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf" unter Ziffer 21 gesagt wird: "Minimierung der Gewalt ist als Leitlinie nur dann annehmbar, wenn dabei nicht untragbare Zustände in bedauerliche Notwendigkeiten umformuliert und Halbheiten, mit denen man bequem leben kann, schon als Lösungen ausgegeben werden. Es ist nicht Sache der Kirche, die christliche Ethik dahingehend zu prüfen und anzupassen, wie sie mit der menschlichen Schwäche und Bequemlichkeit verträglich ist."

 

Die Stimmen aus Theologie und Kirche enthalten aber auch immer noch viel anthropozentrischen Ballast. Um so bedeutungsvoller ist, daß man in der vom Rat der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz verabschiedeten gemeinsamen Erklärung "Gott ist ein Freund des Lebens" von 1989 die auch von Tierschützern nicht zu überbietende Forderung lesen kann: "Die Werke des lebendig machenden Geistes sind Liebe, Friede, Güte, Treue, Sanftmut, Gerechtigkeit (Galater 5,22f; Epheser 5,9), die sich im Umgang mit allem Lebendigen bewähren müssen. Darum heißt es auch im Alten Testament über das Verhältnis des Menschen zum Tier: ‘Der Gerechte weiß, was sein Vieh braucht, doch das Herz der Frevler ist hart’ (Sprüche 12,10)."

 

Wer sich zu dieser Forderung bekennt, steht bald in einem dauernden und belastenden Widerspruch zur uns umgebenden Wirklichkeit: Milliarden sensibler Tiere werden oft ohne jede oder ohne ausreichende Betäubung zur Befriedigung eines weithin bereits gesudheitsschädlich überzogenen Fleischkonsums geschlachtet, Millionen als Versuchstiere "verbraucht", andere für die Feinschmecker lebend gekocht oder zerstückelt, wie Krustentiere und Frösche, oder zur Pelzgewinnung in Fallen gefangen oder in engen Farmkäfigen gezüchtet. Gänse werden nicht nur zur Gewinnung der krank- und schmerzhaft vergrößerten Fettleber zwangsgestopft, sondern in vielen Zuchtfarmen auch noch zur Daunengewinnung lebend gerupft, weil es auf diese Weise schneller geht. Etwa die Hälfte der frisch geschlüpften Hühnerküken werden auf möglichst wirtschaftliche Weise aussortiert und zu Tierfutter verarbeitet, nur weil sie als angehende Hähnchen keine Eier produzieren. Etwa 200 Millionen Zugvögel werden vorwiegend im Mittelmeerraum abgeknallt oder in Netzen gefangen, Fische in unermeßlicher Zahl ihrem Lebenselement entrissen, darunter viele allein zum Vergnügen der Angler. Und wer diese Fakten und ihre schrecklichen Bilder nicht verdrängt, empfindet das Leiden wie eigenen Schmerz. Wir fragen uns, wie das alles möglich ist und grübeln, warum es geschehen darf. Das Gefühl der Ohnmacht lähmt uns oder schlägt um in Wut, Verzweiflung oder Aggression.

 

Wer im Tierschutz selbstkritisch genug ist, erkennt auch für sich die Gefahr, daß "der Kampf für die Gerechtigkeit ... im Pathos des Hasses" auftreten kann, wie Carl Friedrich von Weizsäcker warnt. Die Wut über das, was Menschen aus oft trivialen Beweggründen den Tieren antun, läßt den Menschen als Unmensch erscheinen. Trotzdem darf sich niemand in die Rolle des Menschenfeindes drängen und damit zum potentiellen Terroristen machen lassen; denn wenn je der Zorn über unmenschliche Tierquälerei in einen Haß umschlägt, der unser Mitgefühl mit den Opfern und unsere Hilfsbereitschaft übersteigt, gehen wir für den Tierschutz verloren: Die Gequälten dieser Welt brauchen uns als Anwälte und Helfer, nicht als Rächer!

 

Wie ernst wir diese Gefahr nehmen müssen, geht aus einer Stellungnahme hervor, die der frühere Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft Hubert Markl unter dem Titel "Gegen Moral hilft nur Recht" (1994) veröffentlicht hat. Eingangs heißt es: "Es gehört zu den edleren Eigenschaften des Menschen, sich für die Schwachen einzusetzen, die unter Stärkeren leiden. Besonders sensible Menschen kann ‘heiliger Zorn’ ergreifen, wenn sie sehen, wie wehrlosen Geschöpfen Gewalt geschieht. Von moralischen Gefühlen bemächtigt, fühlen sich manche durch ihr empörtes Gewissen ermächtigt, leidenden Wesen mit allen Mitteln beizustehen. Das kann vom individuellen Protest bis - wenn scheinbar gar nichts hilft - zu Gewalt und Terroranschlägen reichen."

 

Markl wendet sich mit seinem Artikel zwar nicht nur, aber jedenfalls auch an Tierschutzengagierte, die sich mit ihrer empfindlicheren Moral "zum Gesetzgeber für alle machen" wollen. Das ist aber nur die eine Seite des Problems. Man kann den Titel nämlich auch umdrehen und sagen "Gegen Recht hilft nur Moral", und zwar insbesondere, wenn das geltende Recht von immer mehr Menschen als ungerecht empfunden wird.

 

Dennoch sollten wir nie vergessen, daß nicht alle unsere ethischen Vorstellungen Eingang in das positive Recht finden können. Denn ethische Normen unterscheiden sich von Gesetzesnormen gerade durch ihre Strenge und den Umstand, daß ihre Befolgung oder Nichtbeachtung in die persönliche Verantwortung fällt. Das heißt allerdings nicht, daß sich das Recht grundsätzlich von der Moral emanzipieren dürfe; vielmehr sollte der Gesetzgeber die besondere Verwerflichkeit der Mißhandlung wehrloser Tiere auch in der Angemessenheit der Sanktionen deutlich machen.

 

Also wird die Moral das ungenügende Gesetz weiter verändern wollen, und wer es versucht, muß wissen, daß dies ein mühsames, rückschlagreiches und letztlich nie zu Ende zu bringendes Unterfangen ist.

 

Man sollte sich auch nicht ausschließlich um Gesetzesänderungen bemühen, weil das beste Gesetz ohne die erhoffte Wirkung bleibt, wenn es von den Menschen nicht auch innerlich akzeptiert wird. Moral wirkt nicht abstrakt, sondern immer über Menschen. Und selbst wenn angestrebte Änderungen nicht erreicht werden, so gilt dennoch: Menschen, die für das Ziel von mehr Gerechtigkeit auch für Tiere gewonnen wurden, sind jedenfalls motiviert, ihr eigenes Verhalten zu ändern. Alles, was in der Welt an Liebe, Verständnis und Hilfe für die zu Unrecht Leidenden, Menschen ebenso wie Tiere existiert, verdankt sich weniger den repressiven gesetzlichen Verboten als vielmehr dem aus innerer Zustimmung befolgten Gebot der nicht an der Artgrenze haltmachenden Humanität. Liebe entsteht nicht, indem man die Werke des Hasses mit Strafe belegt. Auch die Bergpredigt arbeitet nicht mit der Androhung von Hölle, sondern mit dem so oft wiederholten Eingangssatz "Selig sind ...".

 

Das heißt keineswegs, auf die Reform der bestehenden Gesetze zu verzichten oder in diesen Bestrebungen auch nur nachzulassen und vor allem nicht auf die Intensivierung des moralischen Bewußtseins, das der Motor dazu ist. Von den Schwierigkeiten auf diesem Wege war schon die Rede, aber es kommt noch eine weitere hinzu: die Unsicherheit hinsichtlich der Methoden. Die bloße Mahnung zur Geduld ist jedenfalls nicht am Platz. Nötig ist vielmehr eine resignationsresistente Beharrlichkeit, weil sie von vornherein mit Schwierigkeiten rechnet und auf längere Zeiträume angelegt ist.

 

Mit der Geduld ist es anders, sie ist zu passiv. Außerdem kann man mit ihr bald am Ende sein und wird dann leicht ein Opfer der Enttäuschung, die entweder in Wut umschlägt oder in die dunkle Tiefe der Resignation versinkt. Psychologen haben unter dem Begriff des "Burnout-Syndroms", auf Deutsch des "Ausgebranntseins" einen Krankheitszustand beschrieben, der als Folge andauernder Resignation eintreten kann. Das ist aber nur die eine Seite: Geduld kann auch einfach in Schwäche gegenüber dem Unrecht einmünden. Geduld ist unangebracht, wenn sie Unrecht gegen andere ohne angemessene Reaktion duldet.

 

Was aber ist eine angemessene Reaktion? Sicher darf bis an die Grenze des vom Gesetz noch Tolerierten gegangen werden. Nach einer Stellungnahme von Günter Altner sind aber auch Akte des zivilen Ungehorsams als Möglichkeit einzuschließen, denn der "gewaltfreie zivile Ungehorsam zielt nicht auf die Zerstörung der Rechtsordnung, sondern auf deren Fortschreibung und Erweiterung zugunsten von Mensch und Schöpfung".

 

Dabei ist die Grenze zwischen zivilem Ungehorsam und aktiver Gewalt zu beachten, weil auch erstrebenswerte Ziele keine gewaltsamen Mittel erlauben. Mit anderen Worten: Wer Gewalt gegen Tiere ablehnt, darf Gewalt gegen Menschen nicht rechtfertigen. Das heißt in unserem Fall: Wenn Fortschritte für die angestrebte Gesundheit des Menschen die Gewalt gegen Versuchstiere nicht rechtfertigen, können auch angestrebte Fortschritte im Tierschutz die Gewalt gegen Labors und dort Arbeitende nicht rechtfertigen. Das gilt auch dann noch, wenn man einräumt, daß die Gewalt gegen tiernutzende Einrichtungen und Personen nur eine Reaktion auf vorausgegangene Gewalt gegen Tiere ist und im Verhältnis zu dieser weltweit gigantischen Gewalt kaum ins Gewicht fällt.

 

Umgekehrt sollten diejenigen, die mit guten Gründen Gewalt gegen Menschen und deren Institutionen ablehnen, gleichzeitig aber Gewalt gegen Tiere rechtfertigen, in der Lage sein, dafür auch ausreichende Gründe anzugeben. Das ist heute schwieriger als noch vor zwanzig Jahren, weil inzwischen weitgehend akzeptiert wird, daß der Gleichheitsgrundsatz, wonach Gleiches gleich und nur Verschiedenes entsprechend anders zu behandeln ist, auch unser Umgehen mit Tieren betrifft.

 

Der Vollständigkeit halber soll hier aber auch noch auf die Rechtslage verwiesen werden, wie sie in § 34 des deutschen Strafgesetzbuches festgestellt wird: "Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden."

 

Die Berufung auf einen rechtfertigenden Notstand kommt zwar in den bisher bekannt gewordenen Tierbefreiungsaktionen nicht in Frage, weil sich diese Aktionen gegen immer noch erlaubte Formen der Tiernutzung richten; aber es sind durchaus Fälle denkbar, wo jemand ein massiv tierschutzwidriges Geschehen verhindert oder beendet, ohne sich deswegen strafbar zu machen.

 

Wenn - wie nochmals betont werden soll - die Gewalt als Aktionsmöglichkeit ausscheidet, dann sind es wohl nur Formen des moralischen Druckes, die für den Tierschutz in Frage kommen: Keine noch so strenge Moral verbietet es, Gemeinheiten als solche öffentlich zu bezeichnen, auch wenn sie strafrechtlich nicht verboten sind.

 

 

 

Prof. Gotthard M. Teutsch

 

Teutsch setzt sich seit über 25 Jahren für einen gerechten Umgang der Menschen mit den Tieren und der Natur ein. Niemand habe in letzten Jahrzehnten so stark wie er das wissenschaftliche und ethische Profil des Tierschutzes geschärft und die tiefe Kluft zu dem erbarmungslosen und qualvollen Schicksal der Tiere in unserer Gesellschaft aufgezeigt, so Verbandssprecher Eisenhart von Loeper. »Wer Teutsch seine Referenz erweisen will, muß als erstes für die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz und für die Überwindung der Quälerei von Tieren auf allen Ebenen eintreten.«

Teutsch war bis 1984 Professor an der Pädagogischen Hochschule in Karlsruhe. Er publizierte u.a. 1975 das Werk »Soziologie und Ethik der Lebewesen« und verfaßte ein »Lexikon der Tierschutzethik« (1987). 1995 erschien »Die Würde der Kreatur«.

Nach seiner Emeritierung begründete er im Jahre 1992 das erste »Archiv für Ethik im Tier-, Natur- und Umweltschutz«, das in der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe angesiedelt ist. Seine Literaturberichte »Mensch und Mitgeschöpf unter ethischem Aspekt« sind bereits in 20 Jahresfolgen erschienen

 

 

Dieser Beitrag erschien zuerst bei AKUT  http://www.aktion-kirche-und-tiere.de  (Rubrik: Aufsätze)

 

© Christa Tamara Kaul