Sie
hat
unterschiedliche
Entwicklungsphasen
durchlaufen
und
gestaltet
sich
immer
wieder
in
unterschiedlichen
Varianten. Haustier,
Arbeitstier,
Machtsymbol,
Sportskamerad,
Jagdobjekt,
Fleischlieferant,
Versuchskaninchen,
Kuscheltier,
Kind-
und
Partnerersatz
-
solche
Bezeichnungen
zeigen
einige
spezifische
Beziehungskonstellationen
auf.
Großenteils
gestalten
sich
die
Beziehungen
zum
Tier
hochgradig
zwiespältig:
Hier
die
geliebten,
gehätschelten
Heimtiere,
dort
die
weitgehend
tierquälerisch
ausgebeuteten
und
verbrauchten
Nutztiere.
Vor
diesem
weitgefächerten
Hintergrundsspektrum
stellen
sich
viele
Fragen:
Was
ist
das
Gemeinsame,
wo
der
Unterschied?
Wo
liegt
die
Grenze
zwischen
Mensch
und
Tier?
Wie
viel
tierisches
Erbe
steckt
im
zeitgenössischen
homo
sapiens? Wer
hat
welche
Rechte?
Was
darf
sich
der
Mensch
gegenüber
dem
Tier
erlauben?
Inwieweit
war
und
ist
das
Verhältnis
von
Mensch
und
Tier
prägend
für
die
Entwicklung
unserer
Kultur?
Erfordert
die
moderne
wissenschaftlich-technische
Zivilisation
eine
neue
Ethik
im
Umgang
mit
unseren
tierischen
Mitgeschöpfen?
Gebieten
zeitgemäße
Erkenntnisse
und
Überlegungen
eine
Aufgabe
des
anthropozentrischen
Standpunktes?
Tierschutz
als
Teil
der
Verfassung
-
Der
17.
Mai
2002
weist
wenig
Spektakuläres
auf,
und
doch
ist
er
ein
denkwürdiges
und
ein
des
Dankes
würdiges
Datum:
An
diesem
Tag
hat
der
Deutsche
Bundestag
dem
Tierschutz
Verfassungsrang
gegeben.
Am
21.
Juni
2002
hat
dann
auch
der
Bundesrat
dieser
Verfassungsänderung
zugestimmt.
Der
Tierschutz
ist
damit
2002
in
das
deutsche
Grundgesetz
aufgenommen
worden,
und
zwar
in
Artikel
20a. Sicher,
inhaltlich
ist
nur
die
Minimalfassung
in
den
Gesetzestext
eingeflossen,
genau
drei
Worte,
denn
für
die
Verfassungsänderung
musste
ein
parteiübergreifender
Konsens
erreicht
werden.
Und
das
heißt,
der
gemeinsame
Nenner
ist
leider
auch
der
kleinste.
Aber
immerhin, auch
wenn
der
Fortschritt
in
Sachen
Tierrechte
eine
Schnecke
ist,
ein
kleines
Stück
des
langen
Weges
ist
wiederum
zurückgelegt.
Die
Notwendigkeit
dieses
längst
überfälligen,
aber
seit
Jahren
durch
die
CDU
blockierten
Schrittes
war
endlich
von
allen
im
Bundestag
vertretenen
Parteien
eingesehen
geworden,
nachdem
das Bundesverfassungsgericht
mit
dem
"Schächturteil"
[Urteil
des
Bundesverfassungsgerichts
vom
15.01.2001
(1
BvR
1783/99)]
einer
zweifelhaften
Religionsfreiheit
den
Vorrang
vor
tierschützerischen
Aspekten
eingeräumt
hatte.
Nach
Ansicht
vieler
Sachverständiger
wurde
vom
BVG die Tatsache, dass sich ein Schächten
(als ritueller oder überhaupt mittelbar religiöser Bestandteil der
muslimischen bzw. jüdischen Religion) auch mit Betäubung (und damit ohne
jeden Verstoß gegen §4 a TierSchG bzw. die Artikel 2 Abs 1 und Art. 4
GG) durchführen
lässt,
nicht berücksichtigt.
Das Leid der Tiere zählte
abermals wenig
gegenüber
weltanschaulichen
Anachronismen und
teilweise
auch
kommerziellen Interessen. Dieses
Urteil
hat
zusammen
mit
der
derzeit
sehr
engagiert
geführten
Debatte
zu
Themen
der
Bioethik,
Stichwort:
embryonale
Stammzellenforschung,
auch
das
Verhältnis
von
Mensch
und
Tier
erfreulicherweise
wieder
in
den
Bereich
größerer
Aufmerksamkeit
gerückt.
Die
Verhältnismäßigkeit
von
MenschenWürde
und
TierRechten:
Bei
allem
Gewicht
und
aller
erfreulichen
Ernsthaftigkeit,
die
der
aktuellen
Auseinandersetzung
zum
Thema
Forschung
an
und
mit
embryonalen
Stammzellen
zukommt:
Auch
hier
ist
die
Frage
nach
der
Verhältnismäßigkeit
zu
stellen.
Angesichts
von
unzähligen
grauenvollen,
aber
von
der
großen
Mehrheit
der
Menschen
bestenfalls
mit
einem
bedauernden
Achselzucken
akzeptierten
Tierversuchen
kommen
Zweifel
auf. Zweifel,
ob
ein
vier-
oder
zwölfteiliger
"Zellhaufen"
der
Spezies
homo
sapiens
ohne
jegliche
Empfindungsfähigkeit
tatsächlich
so
viel
mehr
Schutz
und
Würde
beanspruchen
kann
und
darf
als
ein
voll
entwickeltes
leidfähiges
und
schmerzempfindendes
Tier? Die
Fragestellung
klingt
für
viele,
geprägt
durch
die
seit
Jahrhunderten
verinnerlichte
Anthropozentrik,
provokativ.
Und
trotzdem:
Jahr
für
Jahr
werden
Millionen
von
Tieren
grausamst
zu
Tode
gequält,
zu
medizinischen
Forschungszwecken,
angeblich
oder
tatsächlich
zum
Wohle
von
Menschen,
zum
bloßen
Vergnügen
oder
zu
Nahrungszwecken.
Wo
bleibt
da
ein
auch
nur
annähernder
Aufschrei
all
der
Bedenkenträger
und
Ethikwächter
in
Staat
und
Kirchen,
wie
er
anlässlich
der
Stammzellenforschung
zu
hören
war
und
ist?
Zu
Recht
zu
hören
ist,
sei
hinzugefügt.
Nur
anlässlich
der
erschreckenden
Stille
hinsichtlich
des
massenhaften
qualvollen
Verbrauches
jeder
Art
von
Tieren
regt
sich
die
Frage:
Berechtigter
Anspruch
oder
eben
doch
bloß
wahnsinnige
Anthropozentrik?
Wenn
Tierschutz
und
ein
geschwisterlicher
Umgang
mit
allen
Mitgeschöpfen
gefordert
wird,
zunehmend
auch
aus
und
in
den
Kirchen,
so
kommt
nicht
selten
die
Erwiderung,
dass
man
sich
lieber
um
Menschen
kümmern
solle
als
um
Tiere.
Oft
folgen
darauf
bewusst
provozierende
Fragen
wie:
Setzen
Sie
sich
auch
für
den
Kinderschutz
ein?
Und
viele
sogenannte
Fundraiser,
also Menschen,
die
professionell
für
wohltätige
Zwecke
Spendensammlungen
organisieren,
klagen,
dass
diese
"ganzen
Tierschutzaktionen"
bedürftigen
Menschen
"Mittel
entziehen"
würden.
Diese
Sichtweise,
diese
Argumentation
ist
schlicht
zu
kurz
gedacht.
Keine
Frage:
Menschen
in
Leid
und
Not
muss
und
soll
auf
jede
mögliche
Art
geholfen
werden.
Nur:
Das
eine
schließt
das
andere
nicht
aus,
kann
und
darf
es
gar
nicht
ausschließen.
Denn
beides
hängt
ursächlich
miteinander
zusammen,
selbst
dann,
wenn
der
Eigenwert
und
die
Eigenwürde
der
Tiere
gering
geachtet
werden. Das
erkannte
schon
der
eher
an
die
Vernunft
als
an
Höheres
glaubende
Anthropozentriker
Immanuel
Kant.
Er
forderte
zu
einer
anständigen
Behandlung
von
Tieren
auf
und
erklärte
Rohheit
gegen
Tiere
für
unmoralisch,
da
diese
die
Rohheit
gegen
Menschen
nach
sich
ziehe.
Das
Verhältnis
des
Menschen
zum
Tier
ist
ein
hochgradiger
Indikator
seiner
Haltung
den
Mitmenschen
gegenüber. Dafür
existieren
viele
Beispiele.
Mensch
und
Tier:
Eine
gestörte
Familiengeschichte:
Ausführlicher
Text
auf
Anfrage